Wesensverwandtschaft mit dem NS
Die neonazistische „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V.“ (HNG) ist im vorigen Jahr zu Recht verboten worden – die Szene sucht derzeit nach anderen Möglichkeiten, einsitzende „Kameraden“ zu unterstützen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte jetzt das HNG-Verbot. (Aktenzeichen: BverwG 6 A 6.11) Die Richter wiesen eine Klage der Organisation gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministers ab. (bnr.de berichtete) Der Verein weise „in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf“, hieß es zur Begründung. Die HNG bekenne sich zur NSDAP, mache die demokratische Staatsform verächtlich, propagiere eine mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes unvereinbare Rassenlehre und strebe eine Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung an.
Ihre Tätigkeit laufe zudem den Strafgesetzen zuwider, so das Gericht weiter. „Die Briefe von Strafgefangenen, die von dem Verein unterstützt werden, belegen, dass die Aktivitäten des Vereins bei diesen Personen zur Verfestigung einer fanatisch-aggressiven Grundhaltung führen, die weitere einschlägige Straftaten erwarten lassen.“ Der Verein identifiziere sich mit den begangenen Straftaten. „Er bestärkt die Täter darin, dass sie nur legitimen Widerstand gegen ein illegitimes Regime, nämlich die von ihm geschmähte und verächtlich gemachte Demokratie, geleistet haben“, betont das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz für Klagen zuständig ist, die sich gegen Vereinsverbote des Bundesinnenministeriums richten.
„Julkarte“ für Ralf Wohlleben
Trotz des Urteils ist die juristische Auseinandersetzung aber offenbar noch nicht ausgestanden. Auf der Facebook-Seite der NPD wird angekündigt, es folge nun der Gang zum Bundesverfassungsgericht und eventuell auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Zumindest für Teile der Aufgaben, die bis zum vorigen Jahr die HNG für die braune Szene übernommen hatte, steht bereits eine neue Struktur zur Verfügung. Mit Postadresse in Stockholm und einer eigenen Internetseite wirbt eine „Gefangenenhilfe“ für ihre Arbeit. Ihre Ziele: die Vermittlung von Kontakten zu Rechtsanwälten, die Unterstützung von einsitzenden Neonazis und ihren Angehörigen, Briefkontakte zu Inhaftierten sowie deren „Wiedereingliederung in unsere Gemeinschaft nach einer verbüßten Haftstrafe“.
Aktuell wird in der Szene zudem eine Liste mit Namen und Anschriften von knapp 60 einsitzenden Alt- und Neonazis verbreitet – verbunden mit der Aufforderung, ihnen einen Brief oder eine „Julkarte“ zukommen zu lassen. Angeführt wird die Aufstellung von dem in Rom im Hausarrest lebenden NS-Kriegsverbrecher Erich Priebke. Außerdem unter anderem auf der Liste: der ehemalige „Altermedia“-Betreiber Axel Möller, der notorische Holocaust-Leugner Horst Mahler, der mutmaßliche NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben sowie mehrere Angeklagte des derzeit vor dem Landgericht Koblenz laufenden Verfahrens gegen Mitglieder des „Aktionsbüros Mittelrhein“.