Wenn Neonazis den Rechtsstaat verhöhnen

Nach über fünf Jahren endete am Mittwoch der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Die langwierigen Verhandlungen sind bestenfalls der Anfang einer Aufarbeitung der rechten Terrorserie – das war Beobachtern und Teilen der Öffentlichkeit schon im Vorfeld bewusst. Auch über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit der Urteile lässt sich streiten. Schaut man sich aber die Reaktionen aus der Szene an, wird zumindest eines klar: Abschrecken konnte die Justiz die Rechtsextremen nicht. NSU-Sympathisanten verhöhnen die Opfer und den Rechtsstaat. Währenddessen versuchen Rechtspopulisten, AfD-Politiker und Verschwörungstheoretiker die Terrorserie zu relativieren und umzudeuten.

Montag, 16. Juli 2018
Redaktion
Diverse Szene-Medien geben vor, über Geheimakten zu verfügen, Quelle: Screenshot
Diverse Szene-Medien geben vor, über Geheimakten zu verfügen, Quelle: Screenshot
Gleich mehrfach brachen die anwesenden Neonazis am Oberlandesgericht München in Jubel aus. Sie hatten allen Grund dazu: Mit zweieinhalb Jahren Haft und der anschließenden Außerkraftsetzung seines Haftbefehls erhielt NSU-Unterstützer André Eminger von allen Angeklagten die mildeste Strafe. Das Gericht sah lediglich den Tatbestand der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung als erfüllt an. Am Ende des Tages konnte er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen – mit seinen „Kameraden“ und unter Polizeischutz.

Überzeugt und Reuelos bis zum Ende

Zwar erhielt Ralf Wohlleben eine deutlich höhere Strafe - das Gericht sah erwiesen, dass Wohlleben die Tatwaffe für das „Trio“ beschaffte und verurteilte ihn zu zehn Jahren Haft – allerdings blieb das Urteil hinter den Forderungen des Generalbundesanwalts zurück, der Wohlleben nicht nur der Beihilfe zum Mord in Einem sondern gleich in Neun Fällen beschuldigte. Erst gestern wurde bekannt, dass nach Abzug seiner Zeit in Untersuchungshaft das letzte Drittel seiner Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Wohlleben könnte schon im August auf freien Fuß kommen. Sowohl er als auch sein Mitangeklagter gelten als wichtigste Unterstützer der drei Mörder. Die Taten des NSU wären ohne ihre Mithilfe vermutlich nicht möglich gewesen. Und beide zeigten sich bis zum Ende des Prozesses uneinsichtig. In Emingers Wohnung fanden Ermittler eine Art Traueraltar für Böhnhardt und Mundlos, die Generalbundesanwaltschaft nannte das eine „geständnisgleiche Wohnzimmerwandgestaltung“. Zuweilen trug er vor Gericht einen Pullover mit Cover des Rechtsrock-Albums „Gas Chamber“. Aussagen sollte er nie. Wohlleben ließ seinen Verteidiger derweil verkünden, er wäre „seinen Idealen und politischen Überzeugungen treu geblieben und werde dies auch in Zukunft bleiben.“ Einsicht oder Reue zeigten die beiden überzeugten Rechtsextremisten nicht.

Personenkult und Verschwörungstheorien

Kaum verwunderlich: In der Szene ernten sie mit diesem Auftreten Solidarität und Bewunderung. Mit der Online-Kampagne „Freiheit für Wolle“ warben Rechtsextreme im Netz für Wohlleben. Das zugehörige Logo, ein Comic-Schaf, wird über szeneinterne Grenzen hinweg von NPD-Politikern aber auch Accounts aus dem Umfeld der Autonomen Nationalisten verbreitet. Von der rechtsextremen „Gefangenenhilfe“ bekommt Wohlleben regelmäßige Finanzspritzen. Sein Schuldspruch dürfte einem Ritterschlag gleichkommen im Milieu militanter Neonazis. Zudem kursieren in Szeneblogs allerhand Verschwörungstheorien um das sogenannte „NSU-Phantom“. Mal wird die Verantwortung für einige Taten bestritten, zumeist aber im Sinne der „Döner“-Mord-These die Täterschaft des Trios ganz in Abrede gestellt. Die Urteile werden auf „zusammengeschusterten Indizien-Ketten, ohne tatsächliche Beweise, und gekauften Aussagen.“ beruhen, mutmaßte man schon vor dem Prozess auf der mittlerweile gelöschten Website des Kameradschaftsnetzwerkes Freies Netz Süd. Der selbsternannte „Arbeitskreis NSU“, ein wirrer Verschwörungsblog, macht dahinter ein Komplott der Geheimdienste aus, unterstützt von Politik und linken Anwälten. Böhnhardt und Mundlos seien lediglich „Bauernopfer“. Auch Medien außerhalb der klassischen Neonaziszene stimmten ein in die Umdeutungsversuche der rechtsextremistischen Gewaltserie. Beim rechtspopulistischen Compact-Magazin forderte man schon Anfang des Jahres in einer Sonderausgabe „Freiheit für Beate Zschäpe“. Die fragwürdigen Verstrickungen des Verfassungsschutzes und anderer Sicherheitsbehörden würden laut dem Blatt von Chefredakteur Jürgen Elsässer nicht etwa auf behördlichen Rassismus oder eklatante Ermittlungsfehler hinweisen, sondern werden wahlweise ausländischen Geheimdiensten und Islamisten zugeschrieben oder als „False Flag“-Operation zur Diskreditierung der Rechten umdeklariert. Mitunter zitiert man aus angeblich vorliegenden Geheimakten. Auf der Website von Götz Kubitscheks Antaios-Verlag wird entsprechende „Fachliteratur“ beworben. Selbst verlegen wolle man diese allerdings nicht, „zu heiß“ sei dies in Deutschland.

Relativierung und Whataboutism bei der AfD

Bei der AfD, die den rechten Medienmacher ohnehin in vielerlei Hinsicht nahesteht, schießt man sich ebenso auf das Thema ein. Frank Pasemann, Bundestagsabgeordneter aus Sachsen Anhalt, erklärt die Verhandlungen in München zum „Schauprozess“. Zschäpe, so impliziert er demnach, wäre ein Opfer eines politischen Tribunals. Ganz im Sinne der „Meinungsdiktatur“ werden Assoziationen zu Hitler und Stalin geweckt. Umso widersprüchlicher erscheinen da seine Beschwerden über die Prozesskosten. Der Eindruck entsteht, der NSU-Prozess sei gleichzeitig zu rechtsstaatlich und nicht rechtsstaatlich genug abgelaufen. Sein Parteifreund Carsten Hütter baut zudem noch den Bezug zu den G20-Protesten auf. Auch der vermeintliche Bedrohung durch Linksextreme müsse konsequent mit Haftstrafen begegnet werden, so Hütter. Die zehnfache Mordserie des NSU, die Bombenanschläge, die unzähligen Raubüberfälle werden so nicht nur relativiert, sondern auch noch bequem in das eigene Narrativ eingepasst.
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