Wehrhahn-Prozess: „Was ich da gemacht habe...haben soll“
Der Angeklagte gibt sich auch auf Facebook als Militaria-Fan, Foto: Screenshot
Zum Zeitpunkt der Detonation befand sich eine zwölfköpfige Gruppe Migrant_innen aus der ehemaligen Sowjetunion – unter ihnen sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge – in tödlicher Entfernung der mit TNT bestückten und auf Sichtkontakt ferngezündeten Rohrbombe, die in einer Plastiktüte am Brückengeländer hing. Nur zwei Personen blieben körperlich unverletzt. Für mehrere Verletzte bestand Lebensgefahr, eine schwangere Frau verlor ihr ungeborenes Kind. Fünf der damals verletzten Personen sind im Prozess über ihre Anwält_innen als Nebenkläger_innen vertreten.
„Rechter Militarismus“
Schon kurz nach dem Anschlag geriet der derzeit Angeklagte, der in Fußnähe des Tatorts einen Militaria-Laden betrieb, ins Visier der Ermittlungen. Der ehemalige Zeitsoldat bewegte sich am Rande der Neonazi-Szene, machte aus seiner Vorliebe für alles Militärische, „Gesetz und Ordnung“ und die neonazistische Szene keinen Hehl. Von ihm als „nicht deutsch“ identifizierte Personen, tatsächliche oder vermeintliche Junkies und Dealer sowie Linke hatten seines Erachtens in „seinem Revier“, das er häufig im Militär-Outfit mit seinem Rottweiler bestreifte, nichts verloren. Sehr gerne wäre er bei der Bundeswehr geblieben. Einer seiner ehemaligen Bundeswehr-Vorgesetzten bezeichnete ihn als „übermotiviert“, „durchgeknallt“, „leicht manipulierbar“ und „labil“. Ralf S. hinge einem „rechten Militarismus“ an. Er habe viel bei der Bundeswehr mitbekommen, sei aber offiziell nie Teilnehmer einer Ausbildung mit Sprengstoff gewesen. Einig waren sich seine Vorgesetzten darin, dass er ein „guter Soldat“ gewesen sei. Dennoch machte man dem Obergefreiten nach vier Jahren kein Angebot für einen weiteren Verbleib bei der „Truppe“. Für Ralf S. „brach eine Welt zusammen“, wie es einer seiner Vorgesetzten vor Gericht formulierte.Neuaufnahme der Ermittlungen
Letztendlich ließ die Anfang August 2000 eingerichtete Ermittlungskommission „EK Acker“ wieder von Ralf S. ab, eine Tatbeteiligung sei ihm nicht nachzuweisen, zudem sei er vermutlich nicht fähig, einen Sprengsatz wie den beim Anschlag eingesetzten zu bauen. Letztendlich blieb der Fall damals ungeklärt. Die „EK Acker“, die in „alle Richtungen ermittelt“ hatte, wurde aufgelöst. Erst im Juli 2014 tat sich wieder etwas. Ralf S. soll während der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe einem ebenfalls inhaftierten ehemaligen Bundeswehrsoldaten, mit dem er sich angefreundet hatte, von seiner Täterschaft beim Wehrhahn-Anschlag detailliert berichtet haben. Dieser meldete den Vorfall. Hinter den Kulissen nahm die neu gegründete „EK Furche“ mit Unterstützung der „Operativen Fallanalyse“ des LKA NRW die Ermittlungen wieder auf. Mit dem Ergebnis, dass am 1. Februar 2017 Erfolg gemeldet wurde. Ralf S. sei am Vortag in U-Haft genommen worden, man könne ihm die Tat jetzt nachweisen. Bis zum Prozessbeginn aber verging noch ein weiteres Jahr.41 Prozesstage
Zwischenzeitlich sind 41 Prozesstage für den Wehrhahn-Prozess terminiert, ein Urteil wird für Juli 2018 angestrebt. Während der ersten acht Prozesstage wurden neben der umfangreichen Befragung und den Einlassungen des redseligen Angeklagten elf Zeug_innen, ein sachverständiger Zeuge und ein Sachverständiger befragt. Hierzu zählen Polizeibeamte, die die ersten Vernehmungen von Ralf S. und die erste Hausdurchsuchung bei ihm durchführten, sowie JVA-Personal und ehemalige Vorgesetzte des Angeklagten bei der Bundeswehr. Weiterhin Personen, die damals, teilweise auch heute noch der lokalen Neonazi-Szene angehör(t)en, unter ihnen der bundesweit agierende Neonazi-Kader Sven Skoda, der dem Gericht erklärte, dass Ralf S. als Täter nicht in Frage käme: Der sei eher der „spontane“ Typ – und zudem sehr „unterhaltsam“. Um ein Alibi habe ihn S. jedenfalls nicht gebeten, was offenbar temporär von einer ehemaligen Freundin des Angeklagten behauptet worden war. Und zu seiner „Kameradschaft“ habe S. auch nicht gezählt, schließlich hätte sich dieser durch seine Bundeswehr-Begeisterung klar für den Staat BRD positioniert. Befragt wurde zudem ein Sprengstoffexperte des LKA als sachverständiger Zeuge sowie als Sachverständiger ein Oberstleutnant der Bundeswehr, der als Experte für Sprengsätze bzw. Sprengfallen gilt. Bei beiden ging es um die Beschaffenheit und Wirkung der Wehrhahn-Bombe, um die Beschaffung und Herkunft der hierfür verwendeten Bauteile und des Sprengstoffes sowie um nötige Kenntnisse, Fertigkeiten und Ausrüstung, um die Bombe herstellen zu können. Bei einer Hausdurchsuchung bei S. waren im August 2000 neben neonazistischen Utensilien eine technische Anleitung für einen Sprengzünder, eine Dienstvorschrift der Bundeswehr für die Benutzung von Handgranaten sowie ein Handgranatensplint gefunden worden. Deutlich wurde in den Ausführungen der Experten, dass zwar Know-how für den Bau der Bombe benötigt wurde, dass es aber durchaus für den Angeklagten möglich gewesen wäre, diese herzustellen.Unfreiwillige Geständnisse?
In eine entscheidende Phase ist der Prozess ab dem achten Prozesstag am 22. Februar getreten. Bereits am zweiten Prozesstag waren Ausschnitte aus abgehörten Telefonaten in den Prozess eingeführt worden, in denen sich Ralf S. nach Auffassung der Anklage mehrmals selbst verraten hatte. So zum Beispiel, als er eine Formulierung „was ich da gemacht habe“ nachträglich in „was ich da gemacht haben soll“ korrigierte. Beim achten Prozesstag sagte dann bereits erwähnter Mithäftling von S. aus, dem der Angeklagte von seiner Täterschaft detailliert berichtet hatte. So zumindest berichtete er es dem Gericht. Folgen werden in den nächsten Prozesstagen Zeug_innen aus dem damaligen privaten Umfeld des Angeklagten, die offenbar davon berichten werden, dass ihnen der Angeklagte die Tat mehr oder weniger angekündigt hatte. Damals hatten sie dieses Wissen für sich behalten, offenbar aus Angst vor dem als sehr gewalttätig geltenden Ralf S.Kategorien