Wegen „Reichsbürger“-Nähe entlassen
Aachen/Jülich – Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Kündigung eines Mitarbeiters im Hochsicherheitsbereich der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich bestätigt, weil er sich wie ein „Reichsbürger“ verhalten hatte.
Angestellt war der Mann als Mitarbeiter der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN). Er war als Strahlenschutz- und Sicherheitsbeauftragter mit dem Rückbau des früheren Versuchsreaktors des Forschungszentrums Jülich befasst. Alle Mitarbeiter in dem atomaren Sicherheitsbereich werden regelmäßig auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Bis 2016 galt der Mann als zuverlässig, später allerdings kamen der JEN und dem zuständigen Ministerium Zweifel.
Grund dafür waren Postings in den sozialen Netzwerken – die er teils während seiner Arbeit getätigt hatte – sowie zahlreiche Schreiben an Behörden und Ministerien zur Frage der Legitimität der Bundesrepublik. Postings und Briefe enthielten Inhalte und Argumentationsmuster aus der als staats- und verfassungsfeindlich geltenden „Reichsbürger“-Bewegung. Zudem hatte der Mann ähnlich wie ein „Reichsbürger“ beim Kreis Düren einen „Staatsangehörigenausweis“ beantragt. Auch soll er sich als Preuße und Angehöriger des „Königreich Preußen“ bezeichnet haben.
Zweifel für Eignung in sicherheitsrelevantem Bereich
Zwar bestritt der Kläger, selbst „Reichsbürger“ zu sein, zugleich gab er indes zu, dass etwa Infos von Webseiten aus jener Szene ihn fasziniert hätten. Nur um das zu überprüfen habe er Behörden und Ministerien angeschrieben und um Klärung seiner Fragen gebeten. Spätestens 2017 fiel er dann dem Verfassungsschutz auf, der den Arbeitgeber informierte. Es folgte zuerst der Entzug der Zuverlässigkeit, dann ein Wechsel auf einen anderen Posten und letztlich die Entlassung.
Das Gericht wertete diese am heutigen Montag als rechtens. Der Vorsitzende begründete die Bestätigung der Kündigung damit, dass über die Jahre „viele Dinge zusammen gekommen“ seien mit einer Nähe zu „Reichsbürgern“. Daher bestünden zurecht bei dem Arbeitgeber Zweifel darüber, ob er für einen sicherheitsrelevanten Bereich geeignet sei. Die Tätigkeit in dem Hochsicherheitsbereich verlange eine ganz besondere Zuverlässigkeit und Verfassungstreue. (mik)