Warum ist die Neue Rechte von Carl Schmitt so fasziniert?

Der bedeutendste politische „Klassiker“ für die Neue Rechte dürfte Carl Schmitt sein. Dessen Auffassungen waren bereits vor 1933 gegen eine liberale Demokratie und zugunsten einer identitären Diktatur orientiert. Von diesem Denken ist auch die Neue Rechte geprägt.

Donnerstag, 19. Februar 2026
Armin Pfahl-Traughber
Carl Schmitt im Jahr 1932
Carl Schmitt im Jahr 1932

Gegenwärtig wird auch in den Feuilletons Carl Schmitt mal wieder stärker thematisiert. So erschienen lange Artikel von der FAZ bis zur taz, wobei es insbesondere um seine „Großraumtheorie mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte“ ging. Blickt man auf das politische Agieren von China über Russland bis in die USA, so könnte man darin ein Lernen von dem deutschen Staats- und Völkerrechtler vermuten. Tatsächlich dienen seine Ausführungen in den genannten Ländern dazu, imperiale Machtpolitik in der außenpolitischen Orientierung zu legitimieren: Dort will man selbst Dominanz in einem Raum beanspruchen, eine Einmischung soll anderen Staaten aber untersagt sein.

Hierbei erfolgte jüngst ein direkter oder indirekter Bezug auf die „Großraumtheorie“ von Schmitt. Demgegenüber gilt er schon seit Jahrzehnten als politischer „Klassiker“ für die Neue Rechte, aber aus ganz anderen Gründen und zwar hinsichtlich des Politikverständnisses. Daraus lässt sich nämlich die inhaltliche Bejahung eines autoritäres Ordnungsmodells erkennen und übernehmen.

Diktaturlegitimation nicht erst nach 1933

Diese Aussage gilt auch unabhängig von dem politischen Engagement von Schmitt, der bekanntlich die diktatorische Herrschaft der Nationalsozialisten in seinen Schriften unterstützte. In „Der Führer schützt das Recht“ von 1934 legitimierte er sogar Hitlers Mordaufträge gegen oppositionelle „Parteigenossen“. Doch finden sich Einforderungen von diktatorischen Modellen bei Schmitt bereits in der Weimarer Republik. Und an diese Ausführungen knüpfen auch die Autoren der Neuen Rechten an.

Deren Begeisterung für den Juristen erklärt sich durch ein Politikverständnis, das an „Entscheidung“, „Feindschaft“, „Homogenität“, „Identität“ und „Macht“ orientiert war. „Freiheit“, „Grundrechte“, „Kompromiss“, „Pluralismus“ oder „Rechtsstaatlichkeit“ zählten nicht zu diesem Selbstverständnis. Dabei wurden die Begründungen für die erstgenannten Prinzipien häufig in einem formalen Sinne vorgetragen, sollte doch das so nicht angemessene Bild von Schmitt als einem ideologie- und normfreien Staatstheoretiker vermittelt werden. 

Demokratie als „Homogenität“ und „Vernichtung des Heterogenen“

Genau das macht ihn für den Diskurs der heutigen Neuen Rechten interessant. Seine Ausführungen bezogen sich häufig auf politische Grundsatzfragen, welche dann in einem pro-diktatorischen Sinne entschieden wurden. Der „Begriff des Politischen“ sollte etwa in einer „Freund-Feind-Unterscheidung“ bestehen. Die Erkenntnis eines Feindes mag durchaus wichtig sein, gleichwohl reduziert dies Politik auf ausschließende Zuordnungen. Denn mit einer solchen Auffassung haben Kompromiss und Pluralismus keine Relevanz.

Eine Demokratie soll von „Identität“, eine Gesellschaft von „Homogenität“ nach Schmitt geprägt sein. Dies gilt auch für die Gestaltung einer liberalen Ordnung, aber lediglich mit einer Minimalsetzung als verbindliche Norm. Demgegenüber äußerte Schmitt: „Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens – nötigenfalls – die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.“ Demokratie wäre demnach nur als antipluralistische Einheit von „Führer und Geführten“ bzw. „Regierenden und Regierten“ vorstellbar.

„Demokratie“ und „Diktatur“ als Einklang

Und dann soll auch die „Dezision“ als Entscheidung, aber nicht die Diskussion zur Konsensfindung relevant sein. Denn „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, wie zugunsten eines autoritären Ordnungsmodells von Schmitt definiert wurde. Auch hier gilt die Einsicht, dass es einer solchen Regelung bedarf. Gleichwohl ist der Ausnahmezustand ein Ausnahmezustand, auch im Normalfall bedarf es eines Souveräns. Der bestünde aber nicht notwendig in einem autoritären Herrscher, sondern eher einem legitimierten Rat. 

Es würde auch zwischen Demokratie und Diktatur einen grundlegenden Gegensatz geben, was indessen genau umgekehrt in den Publikationen von Schmitt vertreten wurde „Demokratie“ sei mit „Einmütigkeit“ und „Homogenität“, nicht mit „Gegensätzlichkeit“ und „Verschiedenheit“ verbunden. Demokratie könne es auch durch eine Diktatur, aber nie durch den Parlamentarismus für Schmitt geben. Derartiges Denken dominiert auch die politischen Einstellungen in der Neuen Rechten.

Der Autor hat das Dargestellte in folgender Monographie mit entsprechenden Nachweisen genauer veranschaulicht: Armin Pfahl-Traughber, Die politischen „Klassiker“ der Neuen Rechten. Antidemokratische Denker aus der Weimarer Republik, Bonn 2025, Seiten 65-82.

 

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