Volksverhetzung: Gericht bestätigt Verurteilung von Udo Pastörs

Das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken hätte einem Bericht der „Ostsee-Zeitung“ zufolge das Urteil der Vorinstanz im Wesentlichen bestätigt. Die Verurteilung von Pastörs wegen Volksverhetzung ist somit rechtskräftig. Der Fall muss vor dem Landgericht dennoch neu verhandelt werden, da entschieden werden muss, ob die gegen den Landtagsabgeordneten verhängte Strafe angemessen ist.
Der Fraktionschef aus Mecklenburg-Vorpommern war am 6. Mai 2010 vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden, da er bei einer NPD-Parteiveranstaltung in der saarländischen Landeshauptstadt zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens und türkischer Abstammung aufgestachelt sowie diese verächtlich gemacht hätte.
Gegen das Urteil ging Pastörs jedoch in Berufung und der Fall kam vor das Landgericht. Doch aus dieses bestätigte die Verurteilung im Oktober vergangenen Jahres und die Verteidigung ging erneut in Revision.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei in dem Urteil allerdings nicht ausreichend belegt, dass Pastörs „zielgerichtet zum Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufgerufen hätte. Darüber müsse nun neu verhandelt werden.
Dem NPD-Spitzenkandidaten für die anstehende Landtagswahl stehen somit gleich zwei Prozesse bevor, denn auch die Staatsanwaltschaft Schwerin hat Pastörs wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verleumdung angeklagt.
Der Fraktionschef aus Mecklenburg-Vorpommern war am 6. Mai 2010 vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden, da er bei einer NPD-Parteiveranstaltung in der saarländischen Landeshauptstadt zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens und türkischer Abstammung aufgestachelt sowie diese verächtlich gemacht hätte.
Gegen das Urteil ging Pastörs jedoch in Berufung und der Fall kam vor das Landgericht. Doch aus dieses bestätigte die Verurteilung im Oktober vergangenen Jahres und die Verteidigung ging erneut in Revision.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei in dem Urteil allerdings nicht ausreichend belegt, dass Pastörs „zielgerichtet zum Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufgerufen hätte. Darüber müsse nun neu verhandelt werden.
Dem NPD-Spitzenkandidaten für die anstehende Landtagswahl stehen somit gleich zwei Prozesse bevor, denn auch die Staatsanwaltschaft Schwerin hat Pastörs wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verleumdung angeklagt.