Volksverhetzer halten Justiz auf Trab
Der Holocaust-Leugner Arnold Höfs muss laut Urteil des Landgerichts Lüneburg für fünf Monate in den Knast. Das Amtsgericht Verden hat den Deutschland-Chef der antisemitischen „Europäischen Aktion“ Rigolf Hennig wegen Volksverhetzung zu 18 Monaten Haft verurteilt.
Wegen Volksverhetzung in acht Fällen und einem Fall der versuchten Volksverhetzung verurteilte das Gericht den 81-jährigen Hennig Mitte April. Anderthalb Jahre ohne Bewährung lautete das Urteil des Richters, der es als erwiesen ansah, dass der Verdener Arzt Hennig maßgeblich an dem Neonazi-Blatt „Stimme des Reiches“ mitgewirkt hat. (bnr.de berichtete) Im Impressum der Zeitschrift, die im politischen Umfeld der Holocaust-Leugner der „Europäischen Aktion“, Ursula Haverbeck-Wetzel und Horst Mahler erscheint, taucht Hennig auf. Außerdem hatten Ermittlungen des Landeskriminalamts Niedersachsen ergeben, dass Hennig einer der maßgeblicher Macher des Blattes ist.
Im Prozess hatte der knasterfahrene Rechtsextremist bestritten, maßgeblich für die Erstellung und Verbreitung der „Stimme des Reiches“ verantwortlich zu sein. Er habe lediglich „ausgeholfen“, behauptete der Geschichtsrevisionist. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Verteidigt wurde Hennig vom ehemaligen sächsischen Republikaner-Chef Martin Kohlmann.
Henning als „verantwortlich für die Schriftleitung“ angegeben
Noch kurz vor dem neu aufgerollten Prozess gegen Hennig war im Februar eine neue Ausgabe der „Stimme des Reiches“ veröffentlicht worden. In der Zeitschrift, die bnr.de vorliegt, wird als „verantwortlich für die Schriftleitung“ Hennig selbst genannt, eine Bankverbindung des 81-Jährigen als „Unkostenkonto“ angegeben. Gleich fünf namentlich gekennzeichnete Artikel steuerte der Verdener „Reichsbürger“ selbst bei.
Hennig gilt als zentrale Figur der Szene der europäischen Holocaust-Leugner, ist Landeschef des Neonazi-Netzwerks „Europäische Aktion“ in Deutschland und organisiert auch Treffen der Gruppierung. Zusammen mit der notorischen Auschwitz-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel arbeitet Hennig mit der Zeitschrift „Stimme des Reiches“ an der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen, mit dem Ziel einer Rehabilitierung der NS-Ideologie. Der Abonnentenstamm des Blattes soll 1200 bis 1500 Abnehmer umfassen.
Weitere Anklagen gegen Ursula Haverbeck-Wetzel
Zu zweieinhalb Jahren Haft hatte das Amtsgericht in Verden Haverbeck-Wetzel im November 2016 wegen ihrer Beteiligung an der „Stimme des Reiches“ verurteilt. Das Urteil ist ebenso wie das gegen Hennig noch nicht rechtskräftig. Insgesamt hat Haverbeck-Wetzel erstinstanzliche Urteile wegen Volksverhetzung in Höhe von knapp fünf Jahren Gefängnis angehäuft. Weil sie stets in Berufung geht, musste sie die Haft bisher nicht antreten. Die Staatsanwaltschaften München II und Berlin haben bereits weitere Anklagen gegen die 88-Jährige erhoben, andere Anklagebehörden ermitteln noch. Im Juni wird sich Haverbeck-Wetzel vor dem Landgericht Detmold verantworten müssen.
Währenddessen wurde am Montag ein weiterer Mitstreiter von Haverbeck-Wetzel verurteilt: Das Landgericht Lüneburg sprach Arnold Höfs schuldig, 2015 am Rande des Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning („Buchhalter von Auschwitz“) den Holocaust geleugnet zu haben. Für fünf Monate muss der 81 Jahre alte Rechtsextremist in den Knast. Höfs hatte erst im vergangenen Jahr – abermals wegen Volksverhetzung – eine Haftstrafe verbüßt.