„Volksunion“ in Abwicklung
Nach wie vor ist die „Verschmelzung“ der DVU mit der NPD rechtlich ungeklärt – die „Fusions“-Gegner konnten bis zum Donnerstag ihre Stellungnahme beim Gericht einreichen.
Das Landgericht München I hat nach wie vor noch nicht über den Widerspruch des DVU-Vorsitzenden Matthias Faust gegen eine einstweilige Verfügung entschieden, mit der Ende Januar die „Fusion“ der „Volksunion“ mit der NPD erst einmal gebremst worden war. Die Befürworter des Zusammenschlusses in Reihen der DVU treiben aber den Exitus ihrer bisherigen Partei weiter voran.
Bis heute konnten die „Fusions“-Gegner ihre Stellungnahme zu Fausts Widerspruch einreichen. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung sei noch nicht bestimmt, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Das Landgericht hatte in seiner einstweiligen Verfügung festgestellt, bei der Urabstimmung der DVU über die Verschmelzung seien „erhebliche, mit den Anforderungen an demokratische Abstimmungen unvereinbare Mängel vorgetragen und glaubhaft gemacht“ worden. Sie würden eine erneute Urabstimmung erforderlich machen.
Guthaben sowie Barkassenbestände auf zentrales Konto
In einem von Faust und DVU-Vorstandsmitglied Heiner Höving unterzeichneten Schreiben an die Parteigliederungen heißt es nun dessen ungeachtet, das DVU-Präsidium habe bei einer Sitzung am 15. Februar Faust und Höving als Liquidatoren benannt. Die DVU werde seit dem 1. Januar auf der Basis des Verschmelzungsvertrages mit der NPD „als DVU in Liquidation weitergeführt, um bestehende Verbindlichkeiten abzubauen“.
In einem weiteren Schreiben machte sich Liquidator Höving gleich ans Werk. Er „bat“ die Parteigliederungen, bis zum 28. März die „auf Ihrem Verband zugehörigen Konten bestehenden Guthaben sowie die Barkassenbestände“ auf ein zentrales Konto der „Volksunion“ zu überweisen. Dies solle auch deswegen geschehen, „um eventuelle Strafverfahren wegen Untreue gemäß § 266 STGB von vornherein zu vermeiden“, warnte er.
Fünf Landesverbände wollen Sonderparteitag
Das Schreiben entbehre „jeglicher rechtlichen Grundlage“, konterte Hans-Gerd Wiechmann, Landesvorsitzender in Niedersachsen und Wortführer der „Fusions“-Gegner innerhalb der DVU. Jenen Funktionären, die angesichts der Höving’schen Geldforderung verunsichert sind, stellte er das Muster eines Antwortschreibens an den Liquidator zur Verfügung. „Nach dem bisherigen Stand der rechtlichen Auseinandersetzung war die Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages offenbar rechtswidrig. Es gibt daher keine Veranlassung, diesen in irgendeiner Weise zu erfüllen“, heißt es darin.
Wiechmann zufolge haben sich inzwischen auch fünf Landesverbände gefunden, die einen Sonderparteitag der DVU beantragen. In Nordrhein-Westfalen soll seinen Angaben zufolge zudem „schnellstmöglich“ ein Landesparteitag stattfinden. Auf der Tagesordnung: die Neuwahl des Landesvorstands. Der bisherige NRW-Vorsitzende Max Branghofer war Ende Januar zu „pro NRW“ gewechselt. Kommissarisch führt nun dessen Stellvertreter Waldemar Stanko den Landesverband.