Virtuelle OSS-Terroristen
Im Münchner Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Terrorgruppe „Old School Society“ haben alle vier Angeklagten eingeräumt, der Gruppe angehört zu haben, stellen sich aber als harmlose Gewaltphantasten dar.
Das Oberlandesgericht München hat die Beweisaufnahme im OSS-Prozess geschlosssen. Die Anklagebehörde fordert für die vier Angeklagten Olaf O. vier Jahre und sechs Monate, Denise G. fünf Jahre und sechs Monate, Markus W. sieben Jahre und Andreas H. sechs Jahre und sechs Monate Haft. (bnr.de berichtete)
Wenige Tage vor Schließung der Beweisaufnahme am Mittwoch hatte Olaf O. als letzter eine Einlassung zu den Vorwürfen durch seinen Verteidiger Hans-Dieter S. verlesen lassen. Alle vier Angeklagten räumten ein, was nach Auffassung der Bundesanwaltschaft zweifelsfrei erwiesen ist: Sie gehörten der Gruppe an und hatten die überwachten oder später sichergestellten Chat-Nachrichten geschrieben beziehungsweise die überwachten Telefonate geführt. Allerdings wäre „dieses Gerede“, so etwa OSS-„Vizepräsident“ Markus W., „in der absurden virtuellen Daily-Soap-Welt einiger Nationalisten nicht real angewendet worden“. Nie habe der mehrfach vorbestrafte bereits zuvor organisierte Neonazi „jemanden verletzen oder gar töten“ wollen. Die Bundesanwaltschaft hält diese Distanzierungen für wenig glaubhaft, zumal etwa die von Olaf O. in erheblichen Widerspruch zu seiner ersten Aussage nach der Festnahme steht. Damals hatte er die Pläne umfangreich eingeräumt.
„Nicht ernst gemeint“
Der Angeklagte Olaf O. erkannte offenbar, dass an dem Vorwurf, sich mit seinen drei Mitangeklagten Andreas H., Markus W. und Denise G. zur „Olschool Society“ zusammengeschlossen zu haben, nicht zu rütteln ist. Auch der Vorwurf, dass die Gruppe habe sich über Anschläge, „um das Ausländern und Salafisten in die Schuhe zu schieben“ und die Bevölkerung gegen diese aufzuhetzen oder Angriffe auf Geflüchtete und politische Gegner unterhalten, ist durch Überwachungsprotokolle dokumentiert. Dies räumte O. als letzter der vier Angeklagten durch eine schriftlich vorbereitete Einlassung ein. Er wies aber ebenfalls von sich, dass je etwas davon hätte umgesetzt werden sollen.
In der Erklärung, die Olaf O., einstiger „Presseprecher“ der OSS, über seinen Bochumer Verteidiger verlesen ließ, ging es zunächst um die sozial und beruflich gescheiterte Existenz des Angeklagten. Die Verbindung zur extremen Rechten habe es ihm dann erleichtert, seinen „Frust einigermaßen in den Griff zu bekommen“. Nach der Erklärung wurde diese Verbindung in erster Linie über das Internet gehalten, zu seinen Aktivitäten teils als Ordner auf Demonstrationen oder in der „Vereinigten Kameradschaft Deutschland“ (VKD) ließ er sich allerdings nicht ein. Die Teilnahme an den Chats in der OSS bestätigte er zwar, hätte es aber nicht „ernst gemeint“: „Es war wie in einem Computerspiel. Ich habe mich virtuell meinen Gewaltphantasien hingegeben“, was ihm „Genugtuung verschafft“ habe. „Trotz des äußerst aggressiven Tons habe ich niemanden aus der OSS für so skrupellos gehalten, das Leben von Menschen […] zu gefährden“, so O.
Bei konkreten Planungen nicht dabei gewesen
Diese Aussage steht im allerdings Widerspruch zu dem, was O. bei der polizeilichen Vernehmung im August 2015 sagte. Zu diesem Zeitpunkt – nach mehreren Monaten in Untersuchungshaft – habe er seinen Mitangeklagten die vorgeworfenen Verbrechen zugetraut.
Die 37-jährige BKA-Beamte F. berichtete bereits im Juni 2016 als Zeugin vor dem Oberlandesgericht München, was O. damals zu Protokoll gab. Zum geplanten zweiten Treffen der Gruppe in Borna habe O. gesagt, es sei der ganzen Gruppe bekannt gewesen, dass Sprengstoff und Waffen wie Zwillen mit Stahlkugeln, Schreckschusspistolen und Kampfmesser mitgebracht werden sollten. „Wir sollten auf alles schießen“, sagte er demnach mit Bezug auf den mutmaßlich geplanten Anschlag auf eine Unterkunft für Geflüchtete. „Es gab auch aggressive Vorschläge, auch von mir“, sagte O. laut BKA-Protokoll. Zum Beispiel müsse man Anschläge begehen, „um das Ausländern und Salafisten in die Schuhe zu schieben“. Man müsse etwas tun, das die Bevölkerung errege. Der Beschuldigte nannte den Kölner Dom und Einkaufszentren als mögliche Ziele für Sprengstoffanschläge. Bei konkreten Planungen sei er nicht dabei gewesen, es wäre aber wohl alles darauf hinausgelaufen. Als ihm das klar wurde, habe er aussteigen wollen.
Als „Terrorlady“ präsentiert, um anderen zu gefallen
Heute habe er seine Mitangeklagten trotz Isolation näher kennenlernen können, sagte O. Das habe ihn davon überzeugt, dass er unzutreffend davon ausgegangen war, ihnen wären Anschläge zuzutrauen. Für diese belastende Aussage wolle er sich, so verlas O.s. Verteidiger, bei seinen mutmaßlichen Komplizen entschuldigen. Fragen wollte O. nicht beantworten.
Die Angeklagte Denise G., einst „Schriftführerin“ der Gruppe, verlas kurz vor Weihnachten selbst eine Einlassung zu den Tatvorwürfen mit ähnlicher Zielsetzung. Keine der von ihr vorgeschlagenen Gewaltaktionen gegen Asylsuchende, politisch Andersdenkende oder Menschen mit Behinderung habe sie demnach umsetzen wollen. Sie habe sich nur virtuell als „Terrorlady“ präsentieren wollen, um ihrem Lebensgefährten Markus W. und anderen zu gefallen.
Lediglich eine Art „Arbeitskollektiv“
Der 40-jährige Markus W. ist als Rädelsführer der Gruppe angeklagt. Der einstige „Vizepräsident“ gab sich nach der von seinem Bornaer Verteidiger B. verlesenen Erklärung „immer noch erstaunt, dass ich als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung gesehen werde“. Die OSS habe lediglich eine Art „Arbeitskollektiv“ sein sollen. Er besorgte zusammen mit Denise G. am 1. Mai 2015 illegale Sprengmittel im Ausland. Zur Verwendung der „Böller“ schlug W. seinem „Präsidenten“ am abgehörten Telefon vor: „… deswegen habe ich schon gedacht, hier, so ein Cobra 11, hier, weißt du, hier Dachpappenstifte draufmachen mit Sekundenkleber ringsrum, draufkleben und dann so ein Ding im Asyl… so ein Ding im Asylcenter, im Asylheim so, weißt du, Fenster eingeschmissen und dann das Ding hinterhergejagt“.
Das räumte der 40-Jährige ein, er „möchte aber betonten, dass dieses Gerede in der absurden virtuellen Daily-Soap-Welt einiger Nationalisten nicht real angewendet worden wäre“. Nie habe er „jemanden verletzen oder gar töten“ wollen. Auch er will keine Fragen beantworten. Perfiderweise ließ der Neonazi – einst Mitglied von NPD und einschlägigen Neonazi-Kameradschaften – daraufhin seinen zweiten Verteidiger Rechtsanwalt Jan P. vorschlagen, zum Ausgleich seiner Taten einen Betrag von 500 Euro auf das Konto einer Organisation zu überweisen, die die Rechte und Interessen der Opfer rechter Gewalt vertrete. (bnr.de berichtete)
„Außer Gerede nichts passiert“
Lange vor seinen Mitangeklagten hatte sich der als „Präsident“ der Gruppe geführte Andreas H. zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft geäußert. Bereits während einem der ersten Prozesstage zeichnete er ein harmloses Bild der Gruppe, die angeblich über Alkoholexzesse nie hinauskam. Auch er räumte zwar die überwachten Gesprächsinhalte und Chatverläufe ein, von tatsächlichen Tatplänen will auch er nichts wissen: „Is’ ja eh’ bloß fiktiv“ und „heiße Luft“. Der „Anschein“, den die Anklage erwecke, sei falsch. Dafür konnte er auf Nachfrage des Senats aber keine schlüssige Erklärung liefern. Er habe zum Beispiel gewusst, dass Sprengmittel besorgt wurden, nicht aber, wofür diese hätten Verwendung finden sollen. Die weiteren Nachfragen des Senats brachten H. in Erklärungsnot. Auf die Frage, warum die Sprengkörper mit Nägeln präpariert werden sollten – sein Kommentar beim Telefonat am 1. Mai: „Tät’ mir schon gefallen, wär’ schon so nach meinem Geschmack.“ –, reagierte der Hauptbeschuldigte zunächst aggressiv und wurde dann ganz klein. Es sei ja außer Gerede nichts passiert: „Meine Güte, da würde doch Deutschland schon lange flach liegen, wenn man alles glauben würde, was da alles in Schutt und Asche schon gelegt worden ist.“
Die Bundesanwaltschaft bleibt bei der Auffassung, die vier Angeklagten seien Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Oldschool Society“ gewesen und hätten diese gegründet, um ihre neonazistische Ideologie durch die Begehung von Anschlägen insbesondere unter Einsatz von Brand- und Nagelbomben auf bewohnte Geflüchtetenunterkünfte gewaltsam durchzusetzen. Von der Verfolgung der Vorbereitungen zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und der illegalen Einfuhr der nötigen Sprengmittel sah das Gericht ab, weil diese Delikte angesichts der wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu erwartenden Verurteilung nicht wesentlich ins Gewicht fallen würden.