Prozess gegen Susann Eminger
Vier Jahre Haft für NSU-Helferin gefordert
Der zweite Prozess um den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) neigt sich dem Ende zu: Nach achtmonatiger Verhandlung vor dem Dresdner Oberlandesgericht hat die Bundesanwaltschaft für die als Terrorunterstützerin angeklagte Susann Eminger eine vierjährige Gefängnisstrafe gefordert. Die Anklagebehörde zeigte sich überzeugt, dass die 45-Jährige von den rassistischen Morden und Sprengstoffanschlägen des NSU gewusst hat.
Angehörige von NSU-Opfern waren nicht nach Dresden gekommen, also weiß man nicht, ob die Worte von Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot sie überzeugt hätten. „Der Generalbundesanwalt hat seit Enttarnung des NSU und dem Bekanntwerden der größten rassistischen Mord- und Anschlagsserie in Deutschland immer wieder deutlich gemacht, dass es keinen Schlussstrich der Aufarbeitung geben wird“, sagte Barrot, als er die Plädoyers im Prozess gegen die NSU-Unterstützerin Susann Eminger eröffnete. Nach wie vor werde ermittelt, werde „Puzzlestück um Puzzlestück“ zusammengetragen. „Dieses Verfahren ist ein Beleg dafür.“
Man könnte auch sagen: Es ist der einzige. Vor bald acht Jahren endete in München der Prozess gegen die zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe und vier Unterstützer der neonazistischen Mordbande. Die Selbstenttarnung des NSU wird sich in diesem Jahr bereits zum 15. Mal jähren. Doch erst vor acht Monaten begann vor dem Oberlandesgericht der sächsischen Landeshauptstadt der zweite NSU-Prozess. Angeklagt ist eine Frau, die nicht nur beste Freundin Zschäpes beim Leben im Untergrund war, sondern auch verheiratet ist mit dem im Münchner Prozess zu milden zweieinhalb Jahren Haft verurteilten André Eminger, jedenfalls damals ein militanter Neonazi. Nach dem Willen der Bundesanwaltschaft soll Susann Eminger nun härter verurteilt werden als ihr Gatte.
„Tödlichste rechtsextremistische Vereinigung“
Vier Jahre Gefängnis forderte Oberstaatsanwalt Barrot für die 45-Jährige, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung. „Der NSU war die tödlichste rechtsextremistische Vereinigung, die seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ihr menschenverachtendes Unwesen treiben konnte“, sagte der Anklagevertreter. Die rassistische Gesinnung, die in den Taten zum Ausdruck gekommen sei, müsse strafschärfend berücksichtigt werden.
Wegen der überlangen Verfahrensdauer sollen sechs Monate der verlangten Strafe als verbüßt gelten. Die Ermittlungen gegen die Zwickauerin waren eingeleitet worden, kurz nachdem sich der NSU mit dem Suizid von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im November 2011 selbst hatte auffliegen lassen. Was Susann Eminger jetzt ins Gefängnis bringen soll, war schon damals bekannt. Dennoch wurde die NSU-Helferin erst 2024 angeklagt.
Sie wusste, was sie tat
Die Angeklagte hat Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos geholfen, als das Kerntrio des NSU unter falschen Identitäten in Zwickau lebten. Von „treuen Diensten“ sprach Staatsanwalt Claus Mönning, der im knapp zweistündigen Plädoyer der Bundesanwaltschaft die Zusammenfassung des Beweisergebnisses übernahm. So besaß Zschäpe Bahncards, die den Namen von Susann Eminger, aber ihr eigenes Bild trugen. Fünfmal ging sie mit der Krankenkassenkarte der Freundin zum Zahnarzt. Campingurlaube wurden auf den Namen der Unterstützerin gebucht. Sogar als einmal die Polizei wegen eines Wasserschadens überraschend vor der Tür stand, täuschte die Rechtsterroristin erfolgreich vor, Susann Eminger zu sein. „Es ist bemerkenswert, dass die Angeklagte ohne Zögern ihr Ausweisdokument zur Verfügung stellte“, sagte Mönning.
Außerdem soll die Angeklagte Zschäpe und Böhnhardt zur Abholung jenes Wohnmobils gefahren haben, das Mundlos und Böhnhardt für den Sparkassenüberfall am 4. November 2011 in Eisenach nutzten – und in dem sie sich schließlich selbst töteten, weil ihnen die Polizei auf den Leib rückte. Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt: Susann Eminger habe gewusst, dass das Trio seinen Lebensunterhalt durch Raubüberfälle bestritt. Und ihr sei auch klar gewesen, dass kein Urlaub anstand. Anders ausgedrückt: Eminger habe gewusst, was sie tat. „Die Vorsatzfrage ist geklärt.“
Immer wieder Erinnerungslücken
Nicht ganz so leicht zu beantworten ist die Frage, ob die Angeklagte auch von den rassistischen Anschlägen wusste. Nur dann kann ihre „Identitätsleihe“, wie Mönning es formuliert, als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gewertet werden. Neun Männer mit Migrationsgeschichte und eine Polizistin hat der NSU zwischen 2000 und 2007 erschossen: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat, Michèle Kiesewetter. Dazu kamen drei Bombenanschläge, in Nürnberg und Köln. Susann Eminger hat vor Gericht nichts dazu gesagt. Ihre einstige Busenfreundin Beate Zschäpe, die im Dezember und Januar drei Tage lang als Zeugin vom Staatsschutzsenat befragt wurde, hat behauptet: Nein, Susann Eminger habe nichts gewusst.
Mönning befand trotzdem: „Die Angeklagte war sich der Natur des Nationalsozialistischen Untergrunds als rassistischer Mörderbande bewusst.“ Einen eindeutigen Beweis dafür haben die 23 Prozesstage zwar nicht zutage gefördert. André Eminger machte als Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger Gebrauch. Der ebenfalls in München verurteilte NSU-Unterstützer Holger Gerlach sagte, er habe Susann Eminger bis zum damaligen Prozess nie gesehen. Und auch er will er erst nach der Selbstenttarnung des NSU erfahren haben, was er mit seinen jahrelangen Hilfsdiensten ermöglicht hatte. Zeug*innen aus dem persönlichen Umfeld der Emingers behaupteten durchweg, sich entweder an nichts erinnern zu können oder nie mit der Angeklagten oder ihrem Mann über den NSU gesprochen zu haben. Nicht einmal, als die Wohnung des Ehepaars von der Polizei durchsucht worden war oder als André Eminger in München vor Gericht stand.
„Heldenverehrung“
Der Bundesanwaltschaft aber reichten Indizien: die „Intensität“ der Freundschaft von Zschäpe und Susann Eminger, das konspirative Kontaktverhalten, das „besondere Vertrauen“, das die Freundinnen verbunden habe, die geteilte politische Einstellung. Und nicht zuletzt: die „Heldenverehrung“, wie der Staatsanwalt das nennt. Bei den Emingers hing nach dem Ende des NSU noch jahrelang eine Bleistiftzeichnung der beiden Uwes über dem Fernseher, darauf in Sütterlin-Schrift das Wort „Unvergessen“. Ihrem 2015 geborenen Sohn gab das Paar sogar den dritten Vornamen „Uwe“. „Die Angeklagte und ihr Ehemann haben die rassistischen Mörder symbolisch zum Teil ihrer Familie gemacht“, sagte Mönning. „Die Bleistiftzeichnung ist geradezu geständnisgleich.“
Am 9. Juli wird der Prozess mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil soll am 17. Juli verkündet werden. Und auch wenn Oberstaatsanwalt Barrot anderes nahelegte: Dieser zweite NSU-Prozess könnte zugleich der letzte gewesen sein. Alle weiteren Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Unterstützer*innen der Terrorgruppe sind längst eingestellt.