Unbelehrbarer Neonazi

Aachen – Das Landgericht Aachen hat am Montag zwei führende Kader der „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) wegen des Angriffs auf eine Demonstration von Nazigegnern und eines Körperverletzungsdeliktes gegen einen Polizisten verurteilt.

Montag, 05. Dezember 2011
Michael Klarmann

Das Gericht bestätigte damit ein Urteil aus Erster Instanz. Das Amtsgericht Aachen hatte Denis U. aus Düren und Joachim G. aus Aachen schon zu Jahresbeginn verurteilt. Dem schon mehrfach strafrechtlich aufgefallenen U. droht wegen des neuen Urteils (bnr.de berichtete) eine längere Haftstrafe, derzeit sitzt der KAL-Kader zudem wegen „Wiederholungsgefahr“ in Untersuchungshaft (bnr.de berichtete).

Ähnlich wie das Amtsgericht sah es auch das Landgericht als erwiesen an, dass der Student U. und der Auszubildende G. im März 2008 an einem Angriff von rund 30 bis 40 überwiegend vermummten Neonazis auf eine Demonstration von rund 150 bis 200 Nazigegnern in Aachen beteiligt waren. Beide KAL-Führungskader wurden deswegen wegen Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz verurteilt. G. muss eine Geldstrafe von 1.350 Euro zahlen.

U. wurde in Zweiter Instanz abermals in einem weiteren Fall wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er 2008 in der Nordeifel einen Polizisten, der ein Volksfest privat mit seiner Lebensgefährtin besuchte, als „Scheiß Bulle“ tituliert und mit einer Bierflasche ohnmächtig geschlagen haben soll. Laut Urteil des Landgerichtes soll U. unter Einbeziehung einer weiteren Haftstrafe wegen einer Gewalttat gegenüber einer Studentin nun eine Gesamthaftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten antreten.

„Unschuldiger Familienvater“

Der Richter sagte, man habe U., Vater einer zweijährigen Tochter, zu Beginn des dreitägigen Prozesses eine „Brücke“ bauen wollen in eine straffreie Zukunft. Ende November seien jedoch bei einer Hausdurchsuchung im Zuge weiterer Ermittlungen Dinge aufgefunden worden, die darauf schließen ließen, dass der schon mehrfach strafrechtlich aufgefallene U. weiter Straftaten begangen haben könnte, so der Richter. Eine „gewisse Unbelehrbarkeit“ bei dem 25-jährigen Studenten und anstehende weitere Verfahren ließen keine Bewährungsstrafe mehr zu.

Schon am Tag der Festnahme von U., dem 29. November, hatten Neonazis eine Solidaritätskampagne gestartet. Die KAL verteilte dabei Flyer und machte aus dem Gewalttäter schlicht einen „unschuldige[n] Aktivist[en]“ und „Familienvater“. Dessen ungeachtet werde die KAL „Taten folgen lassen [...] im Kampf gegen das System und seine dienenden Volksverräter“.

 

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