Unabhängige AfD-Schiedsrichter?

Die Schiedsgerichte haben bei der kontinuierlichen Rechtsentwicklung der AfD kräftig mitgewirkt. In Sachsen-Anhalt stellten sich Parteirichter aber jetzt dem AfD-Landeschef André Poggenburg in den Weg. Eine wüste Kampagne war die Folge.

 

Mittwoch, 31. Januar 2018
Rainer Roeser

Irgendwann zwischen Mitte Dezember und dem vorigen Wochenende verlor Christian Hecht ganz gründlich den Spaß an der Sache. Beim AfD-Landesparteitag in Sachsen-Anhalt am Samstag zog er das Fazit: Die letzten Wochen hätten „mehr als deutlich gezeigt, dass ein unabhängig urteilendes Landesschiedsgericht tatsächlich nicht gewollt ist“, sagte der Präsident jenes Parteigerichts und erklärte seinen Rücktritt. Mit ihm gingen auch die beiden anderen Richter Ronald Bischoff und Cornelia Wakan. Ein Eklat, der zu erwarten war.

Wenn es um die Justiz im Allgemeinen geht, verteidigt die AfD kraftvoll die „Unabhängigkeit der dritten Gewalt“. In ihrem Grundsatzprogramm klagt sie, die Gewaltenteilung als Grundlage jeder modernen Demokratie und als Methode einer „wechselseitigen Kontrolle der legislativen, exekutiven und judikativen Funktionen eines Staates“ sei „erheblich beeinträchtigt“. Was drohe, sei eine „unkontrollierte Ausübung von Staatsgewalt“.

Affront für Poggenburg und den Vorstand

Soweit die programmatische Lyrik. Wie es aber um die Gewaltenteilung in der rechtspopulistischen Partei selbst bestellt ist, wie unabhängig deren Richter sein dürfen und was führende Funktionäre von einer „wechselseitigen Kontrolle“ durch Schiedsrichter halten, wenn die sich der „unkontrollierten Ausübung“ von Vorstandsmacht in den Weg stellen – dafür bietet Sachsen-Anhalt Anschauungsunterricht.

Anlass der jüngsten Auseinandersetzungen war der Beschluss, den AfD-Kreisverband Börde aufzulösen. Landeschef André Poggenburg und sein Vorstand wollten es so. Poggenburg hatte die Börde-AfD als ständigen „Unruheherd“ ausgemacht. Sie sei nicht mehr handlungs- und arbeitsfähig. Doch der Kreisvorsitzende Steffen Schroeder zog mit einem Eilantrag vors Schiedsgericht – und hatte gleich zweimal Erfolg. Erst verdonnerten die AfD-Richter die Landesspitze, stichhaltigeres Material für die Zwangsauflösung zu liefern. (bnr.de berichtete) Dann – die Nachbesserungen hatten offenbar nicht ausgereicht – stoppten sie die Auflösung komplett. Ein Affront für Poggenburg und den ihm treu ergebenen Vorstand.

„Ehrverletzender Hass gegenüber den Schiedsrichtern“

Es folgten Andeutungen, die Parteispitze wolle bei nächster Gelegenheit ihre Schiedsrichter austauschen. Intern hagelte es massive Attacken auf die Parteijuristen. Einem Bericht der Magdeburger „Volksstimme“ zufolge verband AfD-Richter Hecht seinen Rücktritt mit heftigen Vorwürfen gegen Poggenburg, zu dessen Vertrauten er einst gerechnet wurde. „Es war für die Richter des Schiedsgerichts ungeheuerlich, feststellen zu müssen, mit welch ehrverletzendem Hass gegenüber den Schiedsrichtern bestimmte Mitglieder des Landesvorstands und insbesondere der Vorsitzende auf die Entscheidungen in Sachen Kreisverband Börde reagiert haben“, sagte er in seiner Parteitagsrede. Poggenburg selbst habe sich „erdreistet“, die Unparteilichkeit des Gerichts in einer Mail an alle Mitglieder anzuzweifeln. Das Schiedsgericht, empörte sich Hecht, sei „nicht der Schoßhund des Landesvorsitzenden oder des Landesvorstands. Es springt nicht über den Stock, den man ihm hinhält, nur weil man der Ansicht ist, unfehlbar zu sein.“

Sein Richterkollege Bischoff berichtete über ganz ähnliche Erfahrungen. Hecht und er seien als „Verräter unserer gemeinsamen Sache“ beschimpft worden, zitierte die „Volksstimme“ Bischoff. Ihnen sei vorgehalten worden, sie hätten „das Vertrauen missbraucht und die Truppe in schwieriger Zeit im Stich gelassen“. Beschlüsse des Landesvorstands hätten sie „weggranatet“.

Rhetorik des Belagerungszustands

Nicht wenige in der AfD sehen sich in einer Art Überlebenskampf in einer feindlichen Außenwelt. Meist richtet sich ihr aggressiver Jargon gegen Regierung und „Altparteien“. Doch in der Wagenburg AfD ist der nächste Schritt nicht weit. Wenn sie nicht spuren, werden sogar Parteifreunde zuweilen zu „Verrätern“, die Vertrauensbruch begehen, die Truppe in höchster Not im Stich lassen und gewählten Vorständen Granaten zwischen die Beine werfen. Es ist eine Rhetorik des Belagerungszustands, die in Teilen der AfD en vogue ist.

Die Parteikarrieren der drei Schiedsrichter sind an einem vorläufigen Ende angekommen – zumindest so lange, wie Poggenburg in Sachsen-Anhalt eine Mehrheit hinter sich weiß. Diese Mehrheit scheint zwar zu schrumpfen. Beim Parteitag in Gardelegen reichte sie nicht mehr, um das erforderliche Zwei-Drittel-Quorum für eine neue Satzung und eine neue Finanzordnung zu erreichen. Doch noch genügen die knapp 60 Prozent, auf die der Vorstand bauen kann, um dem Landesverband den Poggenburg'schen Stempel aufzudrücken.

Teil der Machtkämpfe

„Die Justiz muss entpolitisiert werden“, forderte die AfD in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Sie meinte die staatliche Justiz. Ihre eigene Parteigerichtsbarkeit ist selbstredend sehr politisch, und sie ist Teil der innerparteilichen Machtkämpfe. Das war schon unter Bernd Lucke so, und es ist auch in Zeiten eines forcierten Rechtsdralls der Partei nicht anders geworden.

Tatsächlich konnte sich der radikalere Flügel zuletzt nicht beklagen. Beispiel eins: In Thüringen will das Landesschiedsgericht im Februar über den Rauswurfantrag gegen Björn Höcke entscheiden. Niemand rechnet ernsthaft damit, dass die Erfurter Parteirichter gegen ihren eigenen Landeschef votieren könnten – erst recht nicht nach einer Anhörung der Beteiligten, die für Höcke durchweg positiv ausfiel. Die AfD-Richter haben es aber schon geschafft, das Verfahren aus dem Bundestagswahlkampf und aus den Diskussionen im Vorfeld des Bundesparteitags herauszuhalten.

Drohung mit Sanktionen nicht so ernst gemeint

Beispiel zwei: Vor dem Landesschiedsgericht in Baden-Württemberg scheiterte unlängst der Versuch, den wegen antisemitischer Texte in die Kritik geratenen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon auszuschließen. Der Landesvorstand habe in seinem Ausschlussantrag „nur Zeitungsartikel und aus dem Zusammenhang gerissene Zitate“ von Gedeon aufgeführt und keine Begründung geliefert, „dass die Zitate extremistischen, fremdenfeindlichen und judenfeindlichen Charakter hätten“, befanden die AfD-Richter. (bnr.de berichtete)

Nebenbei zeigte der Fall Gedeon, dass Sanktionsforderungen beinahe zwangsläufig scheitern müssen, wenn die Partei signalisiert, dass sie gar nicht so ernst gemeint sind. In Baden-Württemberg waren am Ende alle AfDler mehr oder weniger zufrieden. Die Richter hielten fest: Die Landesspitze habe es versäumt, juristische Argumente nachzulegen. Der Landeschef konnte sagen: Das Parteigericht habe seine Entscheidung aus rein formalen Gründen gefällt und in der Sache überhaupt nicht geurteilt. Gedeon selbst kann weitermachen wie zuvor. Und jene in der Landtagsfraktion, die mehr und mehr seine Nähe suchen, freuen sich, dass ihnen nach dem Ende des Verfahrens ein Hindernis weniger im Weg steht.

Bundesschiedsgericht lässt Parteirechte jubeln

Auch das Bundesschiedsgericht hat die Radikalisierung der AfD nie wirklich blockiert. Nur ein Mal - beim Ausschluss des Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Ludwig Flocken – zogen die Richter in den letzten Monaten eine Grenze nach rechtsaußen. Bei den wirklich wichtigen Entscheidungen konnte aber die Parteirechte jubeln: Die vom alten AfD-Vorstand beschlossene Auflösung des Landesverbands Saar wegen seiner Kontakte zu extrem rechten Gruppen? Vom Bundesschiedsgericht gekippt. Die vom früheren Vorstand verlangte deutliche Abgrenzung zu Pegida? Vom Bundesschiedsgericht aufgeweicht. An der kontinuierlichen Rechtsentwicklung der Partei haben auch die AfD-Richter kräftig mitgewirkt.

Sachsen-Anhalts AfD wählt beim nächsten Parteitag ein neues Schiedsgericht. Seine Mitglieder werden wohl nach Lage der Dinge weniger widerspenstig sein als ihre Vorgänger.

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