Umfangreiche Straftatbestände

Aachen – Das Amtsgericht Aachen hat ein ehemaliges Mitglied der verbotenen „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) zu einer Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Freitag, 14. März 2014
Redaktion

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Peter S. (23) gemeinschaftlich mit anderen Neonazis bei einem Aufmarsch 2011 in Stolberg ein Lied der Hitler-Jugend („Ein junges Volk steht auf“) gesungen und sich der Volksverhetzung durch das Skandieren fremdenfeindlicher Parolen gegenüber Migranten schuldig gemacht habe. Zudem habe er bei einem Angriff auf eine linke Wohngemeinschaft am frühen Morgen des Heiligabend 2011 in Aachen Landfriedensbruch und Sachbeschädigung begangen sowie einen Nazi-Gruß geäußert. Außerdem, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, habe er einen Bus der öffentlichen Verkehrsbetriebe genutzt, ohne den Fahrpreis zu entrichten.

Der Prozess gegen den heute 23-Jährigen hatte schon im Juli 2013 begonnen. S. hatte sich gemeinsam mit dem Aachener Kreisvorsitzenden der Neonazi-Splitterpartei „Die Rechte“ (DR), André Plum, verantworten müssen. Plum war schon im Dezember verurteilt worden (bnr.de berichtete), der Prozess gegen S. wurde danach abgetrennt und gesondert fortgeführt. Insgesamt 17 Prozesstage waren nötig für einen Urteilsspruch, der überwiegende Teil der bis ins Jahr 2010 zurückliegenden Vorwürfe wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. Eine konkrete Strafe wurde in dem Prozess daher noch nicht verhängt; deren Höhe würde erst entschieden, sollte S. in der ihm auferlegten zweijährigen Bewährungszeit erneut auffällig werden.

Das Verfahren war von erheblichen Terminproblemen überschattet, einige lange zurück liegenden Vorwürfe konnten anhand der teils widersprüchlichen und lückenhaften Zeugenaussage sowie dem Umstand, dass Zeugen und Opfer nicht ladungsfähig waren, nicht mehr aufgeklärt werden. Von insgesamt sechs Anklagepunkten musste daher drei eingestellt werden, darunter ein Angriff auf einen Nazigegner in Aachen, die Beleidigung und Bedrohung von Polizisten in Köln sowie ein Verfahren wegen einer Schlägerei in Aachen.

Das ehemalige KAL-Mitglied S. war als Jugendlicher und Heranwachsender zuvor schon strafrechtlich aufgefallen wegen Diebstahl und Raub, der Beleidigung von Polizisten, Körperverletzung und Trunkenheit im Straßenverkehr. (mik)

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