Blood&Honour
„Trotz Verbot nicht tot“
Seit Montag müssen sich zehn Neonazis vor dem Landgericht München verantworten, weil sie die seit 20 Jahren in Deutschland verbotene „Blood & Honour“-Organisation fortgeführt, dazu konspirativ grenzüberschreitende Geschäfte mit illegalen Tonträgern durchgeführt sowie Munition und Sprengkörper besessen haben sollen.
Obwohl sie wussten, dass die „Blood & Honour Division Deutschland" (und deren Jugendorganisation „White Youth") in Deutschland seit 20 Jahren unanfechtbar als verfassungsfeindlich verboten ist, verfolgten sie „das gemeinsame Ziel [...], durch Aufbau einer Verwaltungsstruktur der sog. ‚Blood & Honour Division Deutschland‘ mit Untergliederung in die drei Sektionen Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen die verbotene Organisation ‚Blood & Honour Division Deutschland‘ fortzuführen und mit dem Vertrieb und der Vermarktung der ‚Marke‘ Blood & Honour das rechtsextremistische Gedankengut und Weltbild zu verbreiten.“ Das wirft die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München zehn Personen vor, die sich seit Montag vor dem Landgericht München verantworten müssen.
Zehn Beschuldigte aus Süd- und Mitteldeutschland
Spätestens mit dem sogenannten Rocktoberfest am 15. und 16. Oktober 2016 im Schweizer Unterwasser hätten die zehn als Mitglieder beschuldigten Neonazis aus Nieder- und Oberbayern, Oberfranken, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen sowie Sachsen-Anhalt mit den inkriminierten Aktivitäten begonnen und sich dabei vom Mitangeklagten und Combat-18-Aktivisten Stanley Röske unterstützen lassen. Es sollten dabei vor allem Musik-CDs mit verbotenem Rechtsrock-Liedgut und Merchandising-Artikel mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen produziert und vertrieben werden sowie Konzerte veranstaltet und gemeinsam als Gruppe an solchen Teilgenommen werden, so die Anklagebehörde.
Zur Finanzierung der verbotenen Vereinigung seien Mitgliedsbeiträge in Höhe von 30 Euro pro Monat und Mitglied vorgesehen gewesen. Das Geld sollte von den „Sektionsleitern“ beziehungsweise „Kassierern“ eingetrieben werden; Zwei Drittel davon sollten an die Divisionskasse Deutschland weitergeleitet werden, 10 Euro verblieben jeweils bei der Sektion. Zudem habe durch den Vertrieb von Musik-CDs und Merchandising-Artikeln und mit Konzerten Geld verdient werden sollen. Die Ermittler*innen hätten mindestens ein grenzüberschreitendes illegales Tonträgerprojekt, den Handel mit Merchandisingartikeln sowie die Planung und Vorbereitung eines „Blood & Honour“-Konzertes feststellen können.
Gemeinsame „Pflichttreffen“ zwischen B&H und C18
Die Mitglieder der deutschen „Blood & Honour“-Sektion hätten sich regelmäßig zu strategischen Treffen, Anwärterprüfungen, Weihnachtsfeiern und gemeinsamen Konzertbesuchen getroffen. Jedes Mitglied habe mindestens einmal alle drei Monate an einem sogenannten „Pflichttermin“ teilnehmen müssen. Unter den örtlich im süddeutschen Raum verteilt wohnenden Mitgliedern bestand ein regelmäßiger Austausch per Telefon oder Chat über die Finanzlage, den Mitgliederstand und die gemeinsame Strategie zum weiteren Aufbau und der Betätigung der verbotenen Vereinigung „Blood & Honour Division Deutschland". Der Inhalt dieses Austausches dürfte in den kommenden Wochen eine erhebliche Rolle im Prozessverlauf spielen.
Sven B., den die Generalstaatsanwaltschaft als „Divisionsleiter“ und Leiter der Sektion Thüringen identifizierte, sei spätestens seit Anfang 2016 in einer „Blood & Honour“-Gruppe aktiv gewesen, die sich in der Chatgruppe „Rest vom Schützenfest“ ausgetauscht hatte. Schon damals soll er sich mehrfach mit Stanley Röske getroffen haben, um das Verhältnis der „Blood & Honour Division Deutschland“ zu der inzwischen ebenfalls verbotenen, als „bewaffneter Arm“ von B&H gehandelten Gruppe „Combat 18“ zu klären. Zudem habe er am 30.04. bzw. 01.05.2016 in der Nähe von Winterberg (Nordrhein-Westfalen) an einem gemeinsamen „Pflichttreffen“ zwischen „Blood & Honour“ und „Combat 18“ teilgenommen.
Konspirative CD-Produktion in Ungarn
Als Divisionsleiter nahm B. laut Staatsanwaltschaft auch den Posten als „oberster Finanzverwalter“ wahr, entschied über die Verwendung der Ausgaben und „forderte Mitglieder, insbesondere die Kassenwarte der Sektionen Bayern und Baden-Württemberg zum Abführen von Mitgliedsbeiträgen an die Hauptkasse auf.“ Er habe die „Pflichttreffen“ und Ausflüge der Sektion Thüringen und der Division Deutschland organisiert und traf Mitglieder der B&H-Ableger in Österreich und der Schweiz. Außerdem soll er den Angeklagten Markus R. für die „Blood & Honour Division Deutschland“ angeworben und ihn ab 1. September 2018 als Sektionsleiter der neu gegründeten Sektion „Mitteldeutschland“ mit dem Aufbau einer eigenen Sektion betraut haben.
Als Bandmitglied von „KS3“ hätte Sven B. den antisemitischen Song „Holocaust“ aufgenommen und damit eine volksverhetzende CD bestückt, die er mit anderen Angeklagten zusammen in Ungarn produzierte, um sie konspirativ über Österreich nach Deutschland einzuführen. Neben „Holocaust“ enthielt das Album den in der Szene bekannten Song „J ... s (für Jews) can´t do a thing if we stick together“ der Combat-18-nahen Band „Oidoxie“. Auf dem Cover prangt ein Hakenkreuz, gehalten von einem weißen Drachen und die Aufschriften „Combat 18“ sowie die Buchstaben B und H in altdeutscher Schrift verbunden mit einem Totenkopf.
„Blood & Honour“ unterstützte NSU-Terror
Blood & Honour wurde in den 1980er Jahren vom in der Szene bis heute verehrten Ian Stuart Donaldson in Großbritannien gegründet, um unter anderem faschistische Ideologie und die Bereitschaft zu deren gewalttätiger Durchsetzung zu verbreiten. Aus der militanten Bewegung entwickelte sich ein internationales Netzwerk neonazistischer Musiker und Aktivisten mit Ablegern auf der ganzen Welt. In Deutschland bildete sich ab 1994 eine eigene Struktur, welche unterhalb der Divisionsebene in Bezirksdirektionen „Süddeutschland, Mitteldeutschland und Norddeutschland" sowie in Sektionen unterteilt war.
Als die Organisation im Jahr 2000 in Deutschland verbotenen wurde, hatte sie laut Generalstaatsanwaltschaft 300 Mitglieder, davon etwa 100 in der Jugendorganisation „White Youth“. Die Mitgliedschaft konnte erst nach einer mindestens sechsmonatigen Anwartschaft erworben werden. Dabei beschränkten sich die Aktivitäten von „Blood & Honour“ nie lediglich auf die Produktion und den Vertrieb von CDs, das Veranstalten von Konzerten und Treffen. So wäre die Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) kaum ohne die Unterstützung des Netzwerks vor allem in Sachsen und Thüringen denkbar gewesen.
Munition und Sprengkörper gefunden
Die verbotswidrige Weiterführung von „Blood & Honour“ durch die zehn Angeklagten stoppte die Polizei erst am 12. Dezember 2018 mit einer Reihe von Razzien. Sie werden sich an einer Reihe von Prozesstagen voraussichtlich bis mindestens September vor dem Landgericht München verantworten müssen. Vier von ihnen wurden während der Razzien festgenommen, aber innerhalb weniger Monate wieder auf freien Fuß gesetzt – obwohl die Ermittler*innen auch Munition und Sprengkörper fanden.