Reichsbürger

Todesdrohung gegen Bürgermeister: „SHAEF-Commander“ vor Gericht

Vor dem Landgericht in Oldenburg muss sich ab heute der Reichsbürger und selbsternannte "SHAEF-Commander" Thorsten Jansen verantworten. Er soll Todesurteile verhängt haben und einen Anhänger zur Hinrichtung des Bürgermeisters von Bad Doberan aufgefordert haben. Es dürfte eine der ersten Verhandlungen nach dem neuen Strafgesetzparagraphen gegen „Feindeslisten“ sein.

Donnerstag, 18. August 2022
Thomas Witzgall
Eine SHAEF-Anhängerin mit entsprechender Fahne und Logo auf einer Demonstration, Foto: Thomas Witzgall
Eine SHAEF-Anhängerin mit entsprechender Fahne und Logo auf einer Demonstration, Foto: Thomas Witzgall

Vor dem Landgericht in Oldenburg muss sich ab heute der Reichsbürger und selbsternannte SHAEF-Commander Thorsten Jansen verantworten. Er hatte "in seiner Funktion" Todesurteile verhängt und soll einen Anhänger zur Hinrichtung des Bürgermeisters von Bad Doberan aufgefordert haben. Es dürfte eine der ersten Verhandlungen nach dem neuen Strafgesetzparagraphen gegen „Feindeslisten“ sein.

Verhandelt wird laut Sprecher der Staatsanwaltschaft in 31 Fällen wegen des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten, versuchter Anstiftung zum Totschlag und dem gefährdenden Verbreiten personenbezogener Daten. Grundlage für den letztgenannten Straftatbestand ist der neue § 126 a im Strafgesetzbuch, der erst am 22. September letzten Jahres in Kraft getreten ist.

Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren

Der Gesetzgeber hat damit auf die Verbreitung sogenannter Feindes- bzw. Todeslisten reagiert, also die Zusammenstellung persönlicher Daten über einzelne oder Gruppen, meist verbunden mit der Andeutung negativer Folgen oder unter abwertenden und ausstoßenden Kategorien wie „Volks- oder Hochverräter“. Nur in Ausnahmefällen war diese vorher strafbar. Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Besonders die rechte Szene sammelt und verbreitet mit einer gewissen Tradition solche Listen, etwa auf Webseiten die das erst kürzlich abgeschaltete Judaswatch oder in ihren Gedankenspielen eines Nürnberg 2.0, einer Idee der Generalabrechnung mit Politikern demokratischer Parteien, die auch in der Pandemieleugner- und Querdenkerszene Anklang findet.

Befehlsgewalt von Donald Trump?

Wohl als einer der ersten muss sich ab heute Thorsten Jansen vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Im Falle eines Schuldspruchs dürften für die Höhe der Strafe vor allem seine verhängten Todesurteile sein und die Anstiftung zum Totschlag, die für laut Gerichtssprecher eine Freiheitsstrafe von zwei bis elf Jahren verhängt werden kann.

Jansen sieht sich selbst im Range eines Majors des SHAEF. Die Abkürzung steht für „Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force“ und war die Befehlszentrale der alliierten Truppen unter US-General Dwight D. Eisenhower, die über eine Landung in der Normandie den Kontinent von der Herrschaft Nazi-Deutschlands befreien sollten. Es wurde im Juni 1945 offiziell aufgelöst. Ein Teil der Reichsbürger-Szene schreibt in ihrer Ablehnung der Bundesrepublik dem SHAEF und anderen alliierten Kommandostrukturen gerne die eigentliche staatliche Gewalt in Deutschland zu.

Polizeischutz

So hatte etwa der Lebensgefährte der vom Amtsgericht Garmisch verurteilten Ärztin im Interview mit Rolf Kron sowohl Richter als auch Staatsanwalt abgelehnt, weil „sie keine Lizenz der Militärbehörden“ vorgelegt hätten. Wie t-online schreibt, behauptet Jansen, im Frühjahr 2020 von Donald Trump eingesetzt und mit Befehlsgewalt ausgestattet worden zu sein. Ab dann bis in den November 2021 hatte er auch seine Urteile verkündet.

Schlagzeilen machte vor allem der Fall, in dem Jansen einem Anhänger riet, dem Bürgermeister von Bad Doberan ein Ultimatum zu stellen und bei Ablauf aufzuknüpfen, möglichst langsam und grausam, um ein Exempel zu statuieren. Alternativ sollten Todesurteile auch durch Erschießen vollstreckt werden. Dem Bürgermeister von Bad Doberan, Jochen Arenz, musste Polizeischutz angeboten werden. „Das war schon heftig, wenn man abends Angst haben muss, zur Tür rauszugehen, oder sich Sorgen machen muss. Das war eine schlimme Zeit“, so Arenz gegenüber der Ostsee-Zeitung.

Seit Hausdurchsuchung in U-Haft

Wie viele anderer Reichsbürger auch, fand auch Jansen einiges an Anhängern. 25.000 Abonnenten folgten ihm auf Telegram. Auch auf den Corona-Demos sind immer wieder vereinzelt Teilnehmer zu sehen mit dem abgewandelten Wappen des historischen SHAEF. Anfang August stießen Polizeibeamte in Lauta (Landkreis Bautzen) auf der Suche nach Cannabis bei einem Reichsbürger auf Rohrbomben ohne Sprengstoff, dafür mit Zündern. Der 61-jährige Mann drohte lautstark eine Schießerei an, ging mit einer Axt auf Beamte los, wurde aber ohne größere Verletzungen festgenommen. Auf Aushängen am Haus bezog auch er sich auf das SHAEF-Narrativ.

Jansen befand sich seit einer Durchsuchungsmaßnahme im Dezember in Untersuchungshaft. Zunächst war der Fall laut Medienberichten dem Amtsgericht in Westerstede zugeordnet. Landgerichte sind laut Gesetz zuständig für Strafverfahren, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, allein oder neben einer Strafe, oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder bei bestimmen Katalogstraftaten, wozu auch der angeklagte versuchte Totschlag zählt.

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