Berufungsprozess
Sven Liebich: Landgericht hält an Bewährungsstrafe fest
Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Halle (Saale) wurde Neonazi Sven Liebich zu zehn Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre, verurteilt. Das Gericht folgte damit weitgehend der ersten Instanz, Liebich hat sich u.a. wegen Volksverhetzung strafbar gemacht.

Der Neonazi Sven Liebich erhält eine Bewährungsstrafe, zehn Monate Haft ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung sowie 250 Stunden gemeinnützige Arbeit, so entschied es das Landgericht Halle (Saale). Damit bestätigte es in wesentlichen Teilen das Urteil der vorherigen Instanz, das Amtsgericht Halle (Saale) hatte Liebich u.a. wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede zu elf Monaten Haft, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre, verurteilt. In seiner Begründung ließ das Landgericht Halle erkennen, dass es auch ein höheres Strafmaß für vorstellbar gehalten habe, dies war jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Deutlich formulierte das Gericht, dass der Neonazi Sharepics mit falschen Zitaten von Renate Künast und Martin Schulz verbreitet hatte und auch wusste, dass die Zitate falsch waren. In anderen Worten, dass Liebich Lügen verbreitet hatte. Es sei ihm darum gegangen, Personen herabzusetzen und zu diskreditieren. Dies gelte auch für Aufkleber mit rassistischen, volksverhetzenden Inhalten sowie ein islamfeindliches Motiv. Der Vorsitzende Richter verglich das Vorgehen von Liebich mit einer Person, die im Wald ein brennendes Streichholz wegwerfe – die extrem rechten Äußerungen hätten Folgen gehabt und insbesondere im Fall des falschen Künast-Zitats einen Shitstorm gegen die Politikerin nach sich gezogen.
Weitere Ermittlungen nach Razzia
Ein Teil des Verfahrens war zuvor unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft Halle eingestellt worden. Gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung begründete Staatsanwalt Lenzner die Zustimmung damit, dass die teilweise Einstellung für eine „Verschlankung des Verfahrens“ sorge. Inwieweit das bei dem ohnehin übersichtlichen Verfahren notwendig war, bleibt offen. Für die Staatsanwaltschaft ist das Urteil des Landgerichts in jedem Fall ein Erfolg, steht sie doch seit Jahren wegen ihres Umgangs mit rechtsmotivierten Straftaten in der Kritik und konnte nun auch in der Berufung eine nur unwesentlich geringere Strafe erreichen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Sven Liebich steht das Rechtsmittel der Revision offen. Im April 2022 wurde unter anderem das Gelände, auf dem sich Liebichs Firma l & h shirtzshop GmbH befindet, durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ermittelt u.a. wegen des Verdachts der Volksverhetzung, Belohnung und Billigung von Straftaten und des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet.