Drohende Bewährungsstrafe

Sven Krüger erneut wegen Waffen vor Gericht

Der bekannte Neonazi Sven Krüger muss sich am Amtsgericht Wismar wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten. Bei einer Razzia im Jahr 2023 wurden zahlreiche Schuss- und Stichwaffen bei ihm gefunden, obwohl ihm der Besitz verboten wurde. Jetzt plädiert sein Anwalt darauf, dass Krüger von dem Verbot nichts wusste.

Montag, 24. August 2026
Lilly Biedermann
Sven Krüger mit seinem Verteidiger Sven Rathjens am Amtsgericht Wismar
Sven Krüger mit seinem Verteidiger Sven Rathjens am Amtsgericht Wismar

Im September 2023 gab es eine Razzia auf dem Grundstück von Sven Krüger in Jamel. Grund dafür war das Vereinsverbot der sogenannten Hammerskins. Krüger soll dort Mitglied sein. Neben zahlreichen Objekten mit Hammerskins-Bezug fanden die Behörden außerdem eine größere Anzahl Waffen. 

Sven Krüger und dessen Sohn, bei dem ebenfalls Waffen gefunden wurden, während der Hausdurchsuchungen im Jahr 2023
Sven Krüger und dessen Sohn, bei dem ebenfalls Waffen gefunden wurden, während der Hausdurchsuchungen im Jahr 2023

Bei der heutigen Verhandlung am Amtsgericht Wismar wurde der Staatsanwalt genauer. Neben Kurz- und Langwaffen, Munition, einem präpariertem Luftgewehr und einem Wurfstern wurden außerdem zwei Sprengladungen gefunden. Auch mehrere Schwerter, Repetierkarabiner und ein Speer waren laut Staatsanwaltschaft in Krügers Besitz. Nichts davon hätte der rechtsextreme Lokalpolitiker besitzen dürfen, denn gegen ihn wurde ein Waffenverbot ausgesprochen.

Verbot angeblich nicht zugestellt

Gegen einen entsprechenden Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen des illegalen Besitzes legte Krüger Mitte des Jahres Einspruch ein. Jetzt plädiert sein Anwalt Sven Rathjens darauf, dass Krüger von dem Verbot nichts gewusst habe. Das Verbot sei ausgesprochen worden, als Krüger wegen illegalen Waffenbesitzes und Hehlerei in der JVA Bützow saß. Dort habe es den Rechtsextremen aber nicht erreicht, so sein Anwalt. Auch im Rahmen der Jagdprüfung, die Krüger 2023 ablegte, sei das Verbot angeblich nicht zur Sprache gekommen. 

Rathjens beantragte außerdem, dass die Erkenntnisse der Razzia nicht als Beweismittel genutzt werden dürfen. Grund der Razzia sei nur das Vereinsverbot der Hammerskins gewesen. Inzwischen wurde dieses vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Einen Anfangsverdacht wegen illegalem Waffenbesitzes hätte es laut Rathjens nicht gegeben. Nach dieser Argumentation dürften die zufällig gefunden Waffen nun nicht gegen Krüger verwendet werden.

In drei Wochen wird es einen zweiten Verhandlungstermin geben. Bis dahin wird der zuständige Richter weitere Zeug:innen laden und Akten beantragen.

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