Strafbare braune Devotionalien
Elf Vertriebe und Versandhandel für Neonazis zählte der bayrische Verfassungsschutz im vergangenen Jahr. Gegen einen davon haben die Behörden jetzt zum großen Schlag ausgeholt.
Seit 2008 betreibt der Neonazi Benjamin E. im bayrischen Unterallgäu einen florierenden Internetversand mit Rechtsrock -Produktionen und neonazistischem Merchandising. Als er einen mit einem SS-Totenkopf bedruckten Pullover in seinem Shop anbot, wurde auch die Polizei auf ihn aufmerksam. Nach einem Hinweis leiteten Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Memmingen Ermittlungen gegen das heute 31-jährige Mitglied der Neonazi-Gruppe „Voice of Anger“ (VoA) ein.
Mit etwa 100 Mitgliedern gilt VoA als eine der landesweit größten Kameradschaft. Erst im Oktober vergangenen Jahres sollen zwei ihrer Mitglieder mit den Ruf „Ich schlitz' euch auf!“ eine Gruppe Jugendlicher angegriffen haben. Der Link zum „Shop“ auf der Seite von VoA lenkt den Nutzer zur Seite von „Oldschool Records“, den von E. betriebenen Internetversand. Bereits im Mai dieses Jahres startete eine groß angelegte Durchsuchungsaktion von insgesamt acht Wohn- und Geschäftsräumen, darunter auch ein Tonstudio bei Laupheim im benachbarten Baden Württemberg, in dem Tonträger von Rechtsrock-Gruppen aufgenommen und produziert werden. Die Ermittler gingen dabei von „einer Vielzahl von rechtsgerichteten Propagandadelikten“ aus und beschlagnahmten über 23 500 Exemplare von rund 2100 Tonträgern und fünf Terrabyte digitale Daten. Außerdem stellten sie Gegenstände mit strafbaren Inhalten sicher, wie zum Beispiel Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie unter anderem fremdenfeindliche oder antisemitische Haltungen.
13 Ermittlungsverfahren eingeleitet
Fünf Monate nach den Durchsuchungen präsentierte die Polizei nun die Auswertung der Funde und listete insgesamt 907 strafrechtlich relevante Taten auf. Bei den entsprechenden Delikten handelt es sich um Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen, Straftaten der Gewaltdarstellung, Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz, öffentliches Auffordern zu Straftaten und die Beschimpfung von Religionsgesellschaften.
Unter den sichergestellten Funden befinden sich beispielsweise auch Schlagstöcke und eine Hakenkreuzfahne. Nicht alles davon hatte E. in seinem Vertrieb angeboten, ein Teil des Angebotes musste mit einer E-Mail extra erfragt werden. Ein Haftbefehl gegen den Neonazi erging bislang nicht. Während der Ermittlungen hatten die Beamten zudem knapp 300 Kunden des bayrischen Neonazis im gesamten Bundesgebiet befragt und 13 Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts rechtsgerichteter Propagandadelikte eingeleitet.