Schleppender Volksverhetzungsprozess

Duisburg/Oberhausen – Der Berufungsprozess gegen den Holocaust-Leugner Henry Hafenmayer aus Oberhausen vor dem Landgericht Duisburg verzögert sich.

Dienstag, 27. August 2019
Redaktion

Terminiert waren zuerst für den Mitte Juli gestarteten Prozess nur zwei Verhandlungstage. (bnr.de berichtete ) Unterdessen musste das Landgericht Duisburg mehrere Prozesstage nachterminieren, der bisher letzte vorgesehene Termin soll Anfang Oktober stattfinden. Unsicher scheint, ob die Kammer früher oder erst dann zu einem Urteil kommen wird, da der Angeklagte und dessen Verteidiger eine ganze Reihe von Anträgen eingebracht beziehungsweise in Aussicht gestellt haben.

Verbreitung von antisemitischen Ansichten im Wochentakt

Hintergrund der Berufungsverhandlung ist eine Verurteilung durch das Amtsgericht Oberhausen im Juli 2017 wegen Volksverhetzung in vier Fällen. Verurteilt wurde Hafenmayer dabei zu einem Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Anlass war die Veröffentlichung von Offenen Briefen in den Jahren 2015 und 2016 auf seiner Website. Zugleich soll er jene Schreiben massenhaft an Polizeibehörden, anderen Behörden, Medien, Bildungseinrichtungen, Gerichte und Botschaften sowie in mindestens einem Fall auch an einen Menschen jüdischen Glaubens verschickt haben.

Gegen das Urteil war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Unter anderem tat sie dies, weil Hafenmayer weiter einschlägige Straftaten begehe und daher eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung nicht sinnvoll sei. So veröffentlicht der Oberhausener bis heute weiter Texte und Videos auf seiner Homepage, in denen auch weiterhin der Holocaust relativiert, bestritten und geleugnet wurde und wird. Überdies hat Hafenmayer weitere Offene Briefe verschickt sowie deren Inhalte auf seiner Homepage publiziert. Auch während des nun laufenden Prozesses verbreitet er im Web solche und offen antisemitische Inhalte weiter und stellt seine Anträge online – verstößt so mutmaßlich inhaltlich zuweilen im Wochentakt immer wieder erneut gegen das Strafrecht.

Erneut immer wieder den Holocaust bestritten

Die Anträge sind es auch, die den Prozess verzögern. So bestreitet Hafenmayer eigentlich nicht, seine Taten begangen zu haben. Gleichwohl will er vor Gericht widerlegen, dass dies Straftaten seien. In einem Antrag beziehungsweise einer seiner Aussagen vertrat Hafenmayer etwa die Position, der Kammer „wichtige Indizien für die wahren Hintergründe unseres Befreiungskampfes“ liefern zu müssen. Seine Prozesstaktik ist dabei dieselbe, wie sie andere Holocaust-Leugner bisher nutzten. Sehr umfangreiche Einstellungs- und andere Anträge von rund 50 bis 70 Seiten reicht er ein, verliest sie und bestreitet dabei erneut immer wieder den Holocaust oder behauptet in Manier der „Reichsbürger“, dass das Gericht nicht zuständig sei, weil das „Deutsche Reich“ fortbestehe.

Regelmäßig sitzen einige Gleichgesinnte im Gerichtssaal, „Volkslehrer“ Nikolai Nerling reiste eigens an, um den Angeklagten am Rande eines Prozesstages zu interviewen und das Video online zu verbreiten. Das Gericht lehnt die meisten Anträge Hafenmayers ab, entweder weil die Anträge dank historischer Belege rechtlich gesehen irrelevant seien oder die deutsche Rechtsprechung derlei Begehren nicht vorsieht. So wurde ein Antrag abgelehnt, wonach seiner Meinung nach alle Mitglieder der Kammer unter Eid hätten aussagen sollen, ob sie Juden seien oder auf andere Weise jüdische „Interessen“ vertreten würden oder sich diesen verpflichtet sähen. (mik)

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