Rückschlag für Frenck

Der Neonazi Tommy Frenck hat im Rechtsstreit über das von ihm betriebene Gasthaus einen Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht bestätigte das Vorkaufsrecht der Gemeinde.

Freitag, 30. April 2021
Kai Budler

Im juristischen Tauziehen um die Gaststätte „Goldener Löwe“ des Neonazis Tommy Frenck in Südthüringen hat das Verwaltungsgericht Meiningen das Vorkaufsrecht der Gemeinde Kloster Veßra bestätigt.

Das Gericht wies jetzt Frencks Klage gegen die Gemeinde ab. Die Gaststätte als das einzige Gasthaus im Ort sei wegen seiner historischen Bedeutung als Denkmal zu bewerten, heißt es zur Begründung. Außerdem unterscheide sich die Immobilie von anderen Gasthäusern in der Region in Bauausführung und Nutzung. Deshalb sei ein öffentliches Interesse am Erhalt begründet.

Nutzungs- statt Kaufvertrag

Die Gemeinde habe ein hinreichend nachvollziehbares Nutzungskonzept mit einem engen denkmalschutzrechtlichen Bezug vorgelegt und ihr Ermessen bei der Entscheidung ordnungsgemäß ausgeübt. Frenck hatte 2014 mit dem früheren Eigentümer einen Kaufvertrag über das Gasthaus abgeschlossen. Weil die Gemeinde 2015 ihr Vorkaufsrecht geltend machte, wurde der Kaufvertrag nicht wirksam.

Daraufhin schloss Frenck mit dem Eigentümer einen Nutzungsvertrag ab, um den „Goldenen Löwen“ betreiben zu können. Daneben finden in der Immobilie und auf dem Grundstück Konzerte und Veranstaltungen der Neonazi-Szene statt. Weiterhin betreibt er in dem Gebäude noch einen extrem rechten Versandhandel. Die Immobilie umfasst ein Außengrundstück von etwa 1.700 Quadratmetern, einen Schankraum für ca. 60 Gäste plus Außenterrasse sowie Pensionszimmer und eine Wohnung.

Frenck kündigte bereits an, Berufung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

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