Revision im „Oldschool Society“-Prozess

Zwei der zu langjährigen Haftstrafen verurteilten OSS-Mitglieder wollen vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Montag, 27. März 2017
Sebastian Lipp

Gegen das Urteil im Fall der „Oldschool Society“ (OSS) haben der Generalbundesanwalt sowie zwei der Angeklagten fristgerecht Revision eingelegt. Das geht aus einem Schreiben des Oberlandesgerichts München (OLG) an die Verfahrensbeteiligten hervor, das bnr.de vorliegt. Vor knapp zwei Wochen wurden vier Führungsmitglieder der Gruppe wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt. Andreas H. und Markus W. gehen gegen das Urteil vor. Die beiden Neonazis wurden als Rädelsführer der Gruppe am härtesten verurteilt.

Rechtsanwalt Michael Rosenthal vertritt Andreas H., den „Präsidenten“ der Gruppe. Der Karlsruher Jurist hält das Urteil für fehlerhaft: „Der Innenminister de Maizière hat das Urteil als Zeichen der Entschlossenheit des Rechtsstaats begrüßt. Mir wäre ein Zeichen des Rechtsstaats deutlich lieber gewesen — und ich erwarte es mir aus Karlsruhe.“ Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe soll das Urteil deshalb auf Rechtsfehler überprüfen.

Anwalt hält fünf Jahre Haft für überzogen

Jan Pinkes, Rechtsanwalt des „Vizepräsidenten“ Markus W. hält eine Haftstrafe von fünf Jahren für seinen Mandanten für überzogen. Er sagte bnr.de, er habe „Sorge, dass die Beobachtung und Begleitung der OSS durch den Verfassungsschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde“. Die Mindeststrafe für Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung liegt bei drei Jahren.

Nach Überzeugung des Staatsschutzsenats am OLG München wollte die „Oldschool Society“ Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte verüben, um Flüchtlinge aus Deutschland zu vertreiben und ihre rechtsextreme Ideologie durchzusetzen. (bnr.de berichtete)

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