Reker-Attentäter rechtskräftig verurteilt
Der Rechtsextremist, der im Wahlkampf die jetzige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker mit einem Messer attackiert hat, muss seine Haftstrafe abbüßen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Frank S. am 1. Juli 2016 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer 14 Jahre langen Haftstrafe verurteilt. (bnr.de berichtete) S. beziehungsweise dessen Anwälte hatten daraufhin Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des heute 45-jährigen Mannes nun, wie am Montag mitgeteilt wurde.
S. hatte Reker am 17. Oktober 2015, einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin, ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt. Reker schwebte in Lebensgefahr und lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Der Rechtsextremist verletzte außerdem vier Wahlkampfhelfer. S. hatte die Tat zwar gestanden, jedoch bestritten, dass er die heute 60-Jährige seinerzeit habe töten wollen. Seiner Meinung nach habe er lediglich ein Zeichen gegen die Flüchtlingspolitik im Sinne der Meinungsfreiheit setzen wollen, so der Rechtsextremist.
Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts versuchte der Angeklagte jedoch, die damalige Kandidatin Reker heimtückisch zu töten. Der BGH schloss sich in einem Beschluss vom 21. Dezember 2016 diesem Urteil an und teilte heute in Karlsruhe mit, dass die „Verurteilung wegen [des] Mordanschlags“ auf Reker nun rechtskräftig sei.
Frank S. hatte sich in den Jahren vor der Tat auch via Internet weiter radikalisiert. Vor der Tat lebte er lange alleine und isoliert in Köln, surfte und las rechtsextreme und rassistische Webseiten, Blogs oder Forendiskussionen in den sozialen Netzwerken. Der Mann, der sich in den 1990er Jahren schon in der Neonazi-Szene bewegte und sich im Prozess lediglich als „wertkonservativer Rebell“ präsentieren wollte, war sozusagen ein rechtsextremer Schläfer. (mik)