Rechtskräftig verurteilt
Karlsruhe/Dresden – Der Bundesgerichtshof hat die Revision des bereits wegen mehrerer rechtsextremer Vergehen vorbestraften Dresdner Neonazis Stanley N. gegen seine Verurteilung wegen zehnfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung als unbegründet verworfen.
Am 13. September 2011 hatte das Landgericht Dresden N. zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. N. wurde vorgeworfen, am Morgen des 24. August 2010 eine mit flüssigem Grillanzünder gefüllte brennende Bierflasche durch ein geöffnetes Fenster im zweiten Stock eines von mehreren Erwachsenen und Kindern bewohntes linkes Wohnobjekt im Dresdner Stadtteil Pieschen geworfen zu haben. Zum Tatzeitpunkt war N. 20 Jahre alt. Das antirassistische Wohnprojekt war in den Monaten vor dem Brandanschlag mehrfach Ziel von Neonazi-Übergriffen.
Mit zehn Gleichgesinnten hatte N. bereits im Jahr 2005 versucht, das Wohnprojekt zu stürmen. Seinen politischen Werdegang startete N. bei der gewalttätigen Hools-Gang „Assi Pöbel Dynamo“. In Pieschen ist N. als rechtsextremer Graffiti-Schmierer einschlägig bekannt. (am)