AfD-Abgeordneter vor Gericht
Rechtsextremes Stelldichein beim Halemba-Prozess
In Würzburg hat der Volksverhetzungsprozess gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten und extrem rechten Burschenschafter Daniel Halemba begonnen. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt sein Parteifreund und Bundesbruder Harald D. Und auch als Verteidiger treten bekannte Überzeugungstäter von rechtsaußen auf. Sie wollen einen politischen Prozess führen und raunen von staatlicher Repression gegen die AfD.
Daniel Halemba spricht lieber in Fernsehkameras als mit dem Gericht. Seit Mittwoch muss sich der bayrische AfD-Landtagsabgeordnete vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten, dem extrem rechten Burschenschafter werden Volksverhetzung, Nötigung, Sachbeschädigung und Geldwäsche zur Last gelegt. Im vollbesetzten Gerichtssaal will der 24-Jährige zu alledem nichts sagen: „An dieser Stelle nicht“, erklärt er schmallippig.
Kurz zuvor auf dem Gerichtsflur, als die Kameras auch seiner Gefolgsleute auf ihn gerichtet waren, war Halemba redseliger. „Das Verfahren“, behauptet er da zum wiederholten Mal, „ist politisch motiviert.“ Nur so sei zu erklären, dass es nicht eingestellt worden sei. Von dem Prozess erwarte er sich einen klaren Freispruch. „Heute“, verkündet er mit Pathos in der Stimme, „kann ich endlich Gerechtigkeit erfahren.“
„Landser“-Musik abgespielt?
Die Staatsanwaltschaft dürfte sich unter Gerechtigkeit indes etwas anderes vorstellen als der seitengescheitelte AfD-Rechtsaußen. Vier Tatkomplexe wirft ihm die Anklagebehörde vor, drei davon stehen in direktem Zusammenhang mit Halembas Zugehörigkeit zur extrem rechten Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag und zur AfD.
Zur Feier seines 21. Geburtstags im Jahr 2022 soll Halemba – oder einer seiner wenigen Gäste – im Haus der Studentenverbindung Musik der als kriminelle Vereinigung eingestuften Neonazi-Band „Landser“ abgespielt haben. Und zwar so laut, dass es auch in der Nachbarschaft zu hören war, wo man sich zuvor schon über die neonazistischen Umtriebe im Burschenhaus beklagt hatte. Unter den Liedern, trägt Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch vor, sei auch das rassistisch-volksverhetzende „Wacht an der Spree“ gewesen. Kostprobe: „Alle Deutschen auf zum Krieg, gegen die Kanackenrepublik. (…) An den Bosporus zurück, sonst brechen wir Euch das Genick.“
„Zittern, Stottern und Kaltschweißigkeit“
Einen anderen Burschenschafter, der dazu bei der Staatsanwaltschaft eine Aussage machen sollte, soll Halemba massiv unter Druck gesetzt haben, damit er ihn nicht belaste. Der Zeuge, sagt der Oberstaatsanwalt, habe daraufhin seine Anwältin entpflichtet und wunschgemäß ausgesagt – unter „Zittern, Stottern und Kaltschweißigkeit“. Zugleich beteuerte er, nicht von Halemba dazu genötigt worden zu sein.
Die „Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg“, wie der im Stadtteil Frauenland residierende Männerbund offiziell heißt, gehört zum völkisch-nationalistischen Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ und wird seit Dezember 2023 vom bayrischen Verfassungsschutz als „rechtsextremistische Bestrebung“ beobachtet. Nach Erkenntnissen der Behörden gibt es Verbindungen zur neonazistischen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ und zur extrem rechten Identitären Bewegung (IB). Die aktiven Burschenschafter hätten Banner, Flyer und Plakate der IB in ihrem Haus gelagert.
Foto von SS-Führer nicht angeklagt
Der Bayrische Rundfunk veröffentlichte Bilder, die eine Verabschiedung per strammem Hitlergruß und einen mit Fotos von Statuen des NS-Bildhauers Arno Breker dekorierten Kellerraum zeigen sollen. Bei einer Durchsuchung im September 2023 stieß die Polizei auf allerhand NS-Devotionalien, so soll im Zimmer von Halemba ein Befehl von SS-Führer Heinrich Himmler an der Wand gehangen haben. Ursprünglich war der AfD-Abgeordnete deshalb auch wegen der Verwendung verbotener Nazi-Symbole angeklagt worden. Das Amtsgericht ließ diesen Anklagepunkt aber nicht zur Verhandlung zu – derartige NS-Verherrlichung ist nur strafbar, wenn sie in der Öffentlichkeit stattfindet.
Verantworten muss sich Halemba jedoch wegen eines weiteren Nötigungsversuchs, den er zusammen mit seinem Parteifreund Harald D., ebenfalls Mitglied der Burschenschaft Teutonia Prag, begangen haben soll. Der 29-Jährige, der zumindest zeitweilig für die AfD-Landtagsfraktion gearbeitet hat, sitzt deshalb jetzt neben ihm auf der Anklagebank. Gemeinsam mit unbekannten Mittätern seien sie spätabends an der Kanzlei des Würzburger Rechtsanwalts Thomas Bayer aufgetaucht, hätten im Treppenhaus herumgegrölt, die Tür beschädigt und Einlass begehrt. Ihr Ziel laut Anklage: Der Anwalt sollte als Präsident des AfD-Landesschiedsgerichts dafür sorgen, dass ein Parteiausschlussverfahren gegen eine Konkurrentin von Halemba noch lange genug läuft, um ihm beim Kampf um eine Landtagskandidatur nicht in die Quere kommen zu können.
Anwalt in Doppelrolle
Auch Bayer sagt, er habe sich dadurch nicht genötigt gefühlt. Und mehr noch: Er tritt vor Gericht nun sogar als einer der Anwält*innen von Harald D. auf – neben Matthias Bauerfeind, einem Ex-NPD-Aktivisten und langjährigen Funktionär der militant-neonazistischen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“, der wegen seiner extrem rechten Vita in Bayern nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen wurde und schließlich in Sachsen ausgebildet wurde. Beim Prozessauftakt fehlte Bauerfeind allerdings.
Die Doppelrolle als mutmaßlich Geschädigter und Verteidiger ist rechtlich zulässig, aber kompliziert. Das zeigt sich schon in den wenigen Worten, mit denen Bayer beim Prozessauftakt die Unschuld seines Mandanten unterstreichen will. Immer wieder muss ihn Richterin Gudrun Helm unterbrechen, weil er nicht die Sicht des Angeklagten, sondern seine eigenen Wahrnehmungen schildert. „Und Ihr Mandant sagt?“, fragt Helm nach dem etwas wirren Vortrag des Anwalts. „Dass er es nicht gewesen ist“, antwortet Bayer.
„Danke für Ihre politischen Ausführungen“
Halemba wird als viertes Delikt noch Geldwäsche vorgeworfen, weil Gelder, die ein anderer Täter sich 2022 über Internet-Betrügereien verschafft hatte, über sein Konto gelaufen sein sollen. Die Geldflüsse sind unbestritten, Halemba will von dem kriminellen Hintergrund aber nichts gewusst haben.
Verteidigen lässt sich der AfD-Mann, der mehrfach als Teilnehmer von Vernetzungstreffen mit der „Identitären Bewegung“ auffiel, unter anderem von Dubravko Mandic. Der ehemalige AfD-Funktionär aus Freiburg ist wegen Nötigung einer Journalistin und wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Und er hält mit seiner Gesinnung nicht hinter dem Berg. Seine Verteidigererklärung zum Prozessauftakt nutzt er, um den Prozess gegen seinen Mandanten zu einem aus der bayerischen Staatskanzlei gesteuerten „polit-medialen Feldzug“ gegen die AfD zu erklären. Von einem „politischen Feindstrafrecht“ und „Repression gegen die Opposition“ spricht er – um am Ende kaum verhohlen zu drohen: Wenn eines Tages die AfD regiere, werde auch dieses Verfahren „noch einmal auf dem Schreibtisch landen“.
Richterin Helm lässt sich davon nicht beeindrucken. „Danke für Ihre politischen Ausführungen“, kommentiert sie kühl. „Sollen auch noch Angaben zur Sache gemacht werden?“ „Heute nicht“, antwortet Mandic, jetzt plötzlich wortkarg.
Für den Prozess sind noch sieben Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt.