Prozessbeginn in Mainz
Rechtsextremer Ex-Soldat wegen Messerangriffs vor Gericht
Der Vorwurf lautet auf versuchten Totschlag: Vor mehr als drei Jahren soll der damalige Bundeswehrsoldat Florian K. ein Mitglied der Studentenverbindung Rhenania in Bingen am Rhein mit einem Messer angegriffen und verletzt haben. Jetzt hat vor dem Landgericht Mainz der Prozess gegen den 26-Jährigen begonnen. Zum Tatmotiv steht in der Anklage nichts. Doch es gibt Hinweise für einen extrem rechten Hintergrund.
Als die Polizei im Haus der Studentenverbindung ankam, stieß sie auf ein Waschbecken voller Erbrochenem. Auf Blutstropfen, die sich überall auf dem Fußboden verteilt hatten. Und auf einen Mann, der nicht nur eine Bundeswehr-Uniform trug, sondern sich trotz seines augenscheinlich erheblichen Alkoholpegels aufführte, als stünde er auf dem Kasernenhof. „Das war alles extrem zackig und sehr, sehr gestelzt“, erinnert sich ein Polizeibeamter beim Prozessauftakt im Mainzer Landgericht. „Er hat ständig nach meinem Dienstvorgesetzten gefragt.“
Dabei sollte Florian K. nur wenige Minuten zuvor ein Mitglied jener Studentenverbindung in Bingen am Rhein mit einem Messer angegriffen haben – in Tötungsabsicht, wie die Staatsanwaltschaft meint. Die Anklagebehörde wirft dem heute 26-Jährigen aus dem hessischen Langen deshalb versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Mehr als drei Jahre nach der mutmaßlichen Bluttat vom Februar 2023 hat jetzt der Prozess begonnen.
Mitten in der Nacht zugestochen
Die von Staatsanwalt Thomas Kröger beim Auftakt vorgetragene Anklage ist knapp: Florian K. habe mit zwei Männern im Haus des „Technischen Rudervereins Rhenania Bingen“, wie die farbentragende, aber nichtschlagende und gemischtgeschlechtliche Korporation heißt, gesoffen und Musik gehört. Gegen zwei Uhr nachts soll er sich nach einem Toilettengang dann entschlossen haben, mit seinem Bundeswehr-Klappmesser auf sein späteres Opfer loszugehen.
Mit den Worten „Er hat uns verraten“ habe er dem Mann in den linken Brustkorb gestochen – und als dieser flüchtete, habe er ihn verfolgt und noch dreimal an Rücken und Hüfte verletzt. „Dabei“, sagte Kröger, „rief er sinngemäß, er werde den Zeugen abstechen beziehungsweise umbringen.“ Dem Angegriffenen sei jedoch gelungen, sich ins angrenzende Wohnheim zu retten. Zu seinem Glück sollen die Verletzungen, die er davontrug, nur oberflächlich und nicht lebensgefährlich gewesen sein.
Tat war Strafverfolgungsbehörden keine Mitteilung wert
Und warum das alles? Dazu enthält die Anklage nichts. Es gibt aber Hinweise, die für einen extrem rechten Hintergrund der Tat sprechen. Öffentlich bekannt geworden war der Fall nur durch Recherchen der Frankfurter Rundschau, Staatsanwaltschaft und Polizei hatten damals keinen Anlass für eine Pressemitteilung gesehen. Auf Nachfrage der Zeitung erklärte die Anklagebehörde dann jedoch, dass dem Messerangriff ein Streit um das Abspielen von Rechtsrock durch Florian K. vorangegangen sei.
Die Frage, warum davon in der Anklage nun nicht mehr die Rede ist, will Staatsanwalt Kröger am Rande der Verhandlung nicht beantworten. Dafür berichtet der Polizist, der vom Angeklagten immerzu nach seinem Dienstvorgesetzten gefragt worden war, wie er den Spieß umgedreht und seinerseits den Vorgesetzten von Florian K. bei der Bundeswehr angerufen hatte. Er erfuhr: Der Militärische Abschirmdienst (MAD) habe Florian K. bereits auf dem Radar gehabt und seine Entfernung aus der Truppe betrieben. Der Militärgeheimdienst soll unter anderem überprüfen, ob Bundeswehrangehörige fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Auch ein Statement: Wahl eines Szeneverteidigers
Der Angeklagte, ein Mann mit breiten Schultern und rotem Rauschebart, erscheint zu seinem Prozess im Trachtenjanker – und mehr als anderthalb Stunden zu spät. Er habe verschlafen, entschuldigt er sich: „Das war nicht so geplant.“ Kleinlaut und brav gibt er sich, ganz anders als damals bei seiner Festnahme. Da soll er die militärische Disziplin irgendwann vergessen und den Polizist*innen immerzu den Stinkefinger gezeigt haben.
LG #Verden bestätigte nun ein Urteil gegen die #Rotenburg|er #AfD-Chefin Marie-Thérèse Kaiser. Sie wurde der Volksverhetzung schuldig gesprochen, weil sie Hass gegen afghanische Ortskräfte geschürt habe. Szene-Anwalt Björn Clemens änderte daran nix... 👉 www.kreiszeitung.de/lokales/rote...
— Michael Klarmann (@klarmann.bsky.social) 6. Mai 2024 um 20:19
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Seine beteuerte Reue vor Gericht beschränkt sich indes aufs Verschlafen. Zu den Anklagevorwürfen will er sich nicht äußern. Ein erstes Statement hat er jedoch bereits durch die Wahl seines Verteidigers abgegeben: Der Düsseldorfer Björn Clemens ist nicht nur ein bekannter Szene-Anwalt, sondern auch ein extrem rechter Aktivist und Publizist – früher bei den „Republikanern“, später unter anderem als Vorstandsmitglied der „Gesellschaft für freie Publizistik“, die als eine Art Lobbyorganisation für Leugner*innen der Shoah und andere extrem rechte Geschichtsrevisionist*innen auftritt.
Der 59-Jährige gehört der vom Verfassungsschutz beobachteten Marburger Burschenschaft Rheinfranken an und vertritt neben anderen Rechtsextremen immer wieder auch Burschenschafter vor Gericht.
Was und wie viel Florian K. mit diesem Milieu zu tun hat, wird sich im weiteren Prozessverlauf zeigen. Am 28. April geht es weiter. Insgesamt sind noch vier Verhandlungstage bis Anfang Mai angesetzt.