Rechte Störer bleiben straflos

Das Amtsgericht Pasewalk spricht zwei NPD-Kommunalpolitiker frei, die im April eine Informationsveranstaltung zur Integration von Flüchtlingen gestört haben.

Donnerstag, 26. Juli 2018
Kai Budler

Das Amtsgericht Pasewalk hat zwei NPD-Kommunalpolitiker aus Löcknitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald vom Verdacht des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Die 49 und 53 Jahre alten Beschuldigten gehörten im April 2016 zu einer fünfköpfigen Gruppe von Neonazis, die eine Informationsveranstaltung für etwa 20 polnische Einwohner in Löcknitz im Bürgerhaus gestört hatten, um sie verhindern. Das Thema der Veranstaltung war die Integration von Flüchtlingen in Deutschland.  Eingeladen hatte die Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA).

Doch schon vor der Eröffnung waren fünf Neonazis in das Gebäude eingedrungen und beleidigten die Gäste als „alles Parasiten und polnischer Pöbel hier“. Versuche des RAA-Projektleiters, die Störer mit Hinweis auf das Hausrecht zum Verlassen des Bürgerhauses zu bewegen, blieben erfolglos. Erst die alarmierte Polizei konnte die Neonazis aus dem Haus drängen. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin am Amtsgericht Pasewalk, der Projektleiter sei rechtlich nicht berechtigt gewesen, einen Strafantrag zum Hausrecht zu stellen. Vielmehr sei offenbar die eingeforderte Weltoffenheit nicht praktiziert worden, weil man die Rechten nicht an der öffentlichen Veranstaltung teilnehmen lassen wollte.

Bei den Beschuldigten handelte es sich um die Löcknitzer NPD-Kommunalpolitiker Frank D. und Dirk B. Letzterer wurde 2014 von der Bürgermeisterwahl in Löcknitz wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue ausgeschlossen. B. hat Eintragungen in seinem Führungszeugnis, soll Andersdenkende mit antisemitischen Sprüchen beschimpft und eine Gedenktafel an der jüdischen Synagoge in Löcknitz zerstört haben. Löcknitz an der deutsch-polnischen Grenze galt lange Zeit als NPD-Hochburg, bei den Kommunalwahlen 2014 entfielen auf die NPD rund 13 Prozent der abgegebenen Stimmen und damit zwei Sitze in der 15-köpfigen Gemeindevertretung.

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