Razzia gegen Unterstützernetzwerk
Der Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen „Gruppe Freital“ endete mit hohen Haftstrafen. Nun wurden die Wohnungen von zehn mutmaßlichen Unterstützern in drei Bundesländern durchsucht.
Rund 50 Polizeibeamte aus drei Bundesländern haben heute die Wohnungen von zehn mutmaßlichen Unterstützern der extrem rechten „Gruppe Freital“ durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zählt die drei Frauen und sieben Männer im Alter zwischen 19 und 53 Jahren zur „zweiten Reihe“ der „Gruppe Freital“, deren Mitglieder Anfang März zu langen Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verurteilt worden waren. Das Oberlandesgericht Dresden hatte es als bewiesen angesehen, dass die acht Rechtsextremisten unter anderem eine terroristische Vereinigung gegründet hatten und dort Mitglied waren. Außerdem waren sie wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Sechs Personen legten Revision gegen das Urteil ein.
Die „Gruppe Freital“ hatte 2015 Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner verübt. Schon in dem Prozess war deutlich geworden, dass die Gruppe dabei auf ein Netzwerk von Unterstützern zurückgreifen konnte. Nachdem die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe das Verfahren gegen die nun Beschuldigten führte, gab sie es 2017 an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ab. Mit den aktuellen Durchsuchungen Sachsen, Niedersachsen und Bayern wollte die Strafverfolgungsbehörde weitere Beweise sichern.
Die Razzien fanden in Freital und Umgebung, in Unterhaching bei München und im niedersächsischen Tostedt südlich von Hamburg statt. Die Beamten stellten Datenträger sicher und stießen auf Waffen und NS-Devotionalien. Darunter befanden sich Schlagstöcke, eine Schreckschusswaffe und vier Hakenkreuzfahnen. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den zehn Beschuldigten vor, „in unterschiedlicher Zusammensetzung und Begehungsweise“ an den Taten der „Gruppe Freital“ beteiligt gewesen zu sein. Einzelnen Personen wird neben Unterstützung auch unter anderem Beihilfe zum versuchten Mord, zum Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen und zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen.