Geldstrafe

Prügelnde Münchner Burschenschafter vor Gericht

Schlagend im eigentlichen Wortsinn verhielten sich vier Angehörige schlagender Münchner Studentenverbindungen, weshalb sie sich diese Woche in zwei getrennten Verfahren vor dem Amtsgericht verantworten sollten. In einem Fall wegen Raubes und im anderen wegen gefährlicher Körperverletzung. In einem Urteil wurde die rassistische Motivation festgestellt.

Freitag, 31. Januar 2025
Thomas Witzgall
Die beiden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Burschenschafter vor Gericht.
Die beiden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Burschenschafter vor Gericht.

Die beiden Tatkomplexe liegen zeitlich weit auseinander, ein Fall ging sogar zurück bis ins Jahr 2021. Der Zufall führte dazu, dass beide Termine für diese Woche am Amtsgericht München angesetzt waren.

Am Mittwoch mussten sich zwei Studenten verantworten, die laut der Münchner Fachinformationsstelle Rechtsextremismus der Burschenschaft Franco-Bavaria angehören. Das Haus der Verbindung liegt unweit der U-Bahnstation Universität, wo sich in der Nacht zum 1. August 2021 die gefährliche Körperverletzungshandlung zugetragen hatte. Einer der beiden war in einem zeitlich nach der Tat liegenden Semesterprogramm als „Fuxmajor“ aufgeführt, der für Werbung und Betreuung der neu eingetretenen Mitglieder zuständig ist.

Nicht-weißes Aussehen

Zusammen mit einem dritten Beschuldigten hatte sie im Sperrengeschoss der U-Bahn zwei Migranten allein aufgrund ihres nicht-weißen Aussehens angepöbelt. Obwohl sich die beiden deeskalierend verhielten, setzte die Gruppe ihnen nach. Die beiden Angeklagten schlugen dabei gemeinschaftlich auf eines der beiden Opfer ein, der einen stark blutenden Nasenbeinbruch erlitt. Der dritte Beschuldigte folgte dem anderen Migranten, schlug und trat zu, was schmerzende Rippen und länger andauernde Kopfschmerzen zur Folge hatte. Er konnte aber noch die gemeinschaftlichen Schläge auf seinen Bekannten beobachten und dazu aussagen. Der schwerer Geschädigte blieb der Verhandlung ohne genannten Grund fern, was später als geringes Verfolgungsinteresse zugunsten der beiden Täter gewertet wurde.

Die aus dem politisch rechten Spektrum stammenden Verteidiger der beiden Burschenschafter hatten zunächst auf eine konfrontative Taktik und eine andere Erzählung gesetzt. Es wurden Gegenanzeigen gegen die beiden Geschädigten und Zeugen gestellt und immer wieder Einsprüche gegen die Einstellung der Verfahren eingelegt, so dass zwei Aussagende über ihnen als mögliche Beschuldigten zustehende Aussageverweigerungsrechte belehrt werden mussten.

Alkoholisiert, aber nicht schuldunfähig

Nachdem die Richterin zu erkennen gab, dass sie die Aussage des Geschädigten für glaubwürdig halte, wurden in einem Rechtsgespräch eine Einstellung gegen Geldleistung oder eine Geldstrafe unter der Grenze von 90 Tagessätzen angestrebt. Hier blieben Richterin und Staatsanwältin hartnäckig. Daran sei mit Blick auf die Tatmotivation und die Verletzungen nicht zu denken. Die Richterin bot ihrerseits an, im Falle eines Geständnisses von einem minderschweren Fall auszugehen und eine Geldstrafe zwischen 100 und 140 Tagessätzen zu verhängen, was schließlich so angenommen wurde. Die beiden Beschuldigten ließen über ihre Anwälte einräumen, dass sie alkoholisiert, aber nicht schuldunfähig ohne rechtfertigenden Grund und ohne vorher provoziert worden zu sein, auf ihre Opfer einschlugen. Damit dürften auch die Gegenanzeigen und Beschwerden gegenstandslos werden.

Zu Uneinigkeit kam es in der Frage, ob rassistische Äußerungen in Richtung der Migranten gefallen sind. Entsprechend zu deutende Worte wurden mit Blick auf die lange zurückliegende Tat zwar nicht in Abrede gestellt, die Beweisaufnahme hätte sie allerdings auch nicht ergeben, so die Verteidigerseite. Die Richterin machte in ihrer Urteilsbegründung allerdings klar, dass sie davon ausging, dass die beiden Geschädigten aufgrund ihrer Hautfarbe attackiert wurden, weshalb sie mit jeweils 140 Tagessätzen zu 20 Euro an der oberen Grenze der Absprache blieb.

Zugunsten der beiden angeklagten Männer wurde gewertet, dass die Geständnisse weitere Termine sowie eine aufwendigere Beweisaufnahme ersparten - und sie nicht vorbestraft oder sonst straffällig aufgefallen waren. Das Verfahren gegen den dritten Täter, der den Zeugen trat und schlug, steht noch aus. Er soll unbekannten Aufenthalts sein. Die Staatsanwaltschaft wollte dazu keine Angaben machen.

Vorwurf Raub

Zwei Angehörige der Burschenschaft Danubia, die sich häufiger auch an Aktionen der Identitären Bewegung beteiligt haben, waren für Freitag vor Gericht geladen. Die Verhandlung entfiel ohne Angabe von Gründen. Die vom Gericht zugelassene Anklage wirft den beiden Verbindungsstudenten Raub vor. Hier könnte eine höhere Strafe zu erwarten sein, da der Paragraf eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht. Bewährung müsste hier besonders begründet werden. 

Das Aktenzeichen verrät, dass es sich um einen Vorfall aus dem letzten Jahr handelt und mindestens einer von beiden noch als Heranwachsender geführt wird. Ob es hierfür noch einen erzieherischen “Strafrabatt” gibt, entscheidet das Gericht anhand des Eindrucks der angeklagten Person. Aufgrund seines längeren Engagements in der Szene dürfte der junge Mann jedoch eher als Überzeugungstäter gelten. Die Verteidigung übernimmt die einschlägig bekannte Kanzlei Wölfel.

Angeklagter bereits länger in Szene aktiv

Anders als bei früheren Verfahren, etwa nach Aktionen wie gegen eine Geflüchtetenunterkunft in Peutenhausen oder nach Strafbefehlen wegen Hausfriedensbruch und andere Taten, schwieg sich die Identitäre Bewegung zu den Vorwürfen aus und bat auch nicht um Spenden für die gerichtlichen Auseinandersetzungen oder mögliche Geldstrafen. Im Fall von Peutenhausen hatte die IB 25.000 Euro eingesammelt. Hier steht eine strafrechtliche Bewertung noch aus. Kürzlich wurde erneut um Spenden in Höhe von 10.000 Euro gebeten. AfD-Funktionäre hatten den Aufruf teilweise beworben.

Auch der angeklagte Raub gilt von Seiten der Strafverfolgungsbehörden als politisch motivierte Tat.

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