Prozessauftakt gegen Brandstifter

In Hannover begann der Prozess gegen zwei Männer und eine Frau, die im August 2015 im niedersächsischen Salzhemmendorf einen Brandsatz auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft warfen.

Mittwoch, 10. Februar 2016
Theo Schneider

Vor dem Landgericht in Hannover gaben sich die drei Angeklagten  Dennis L., Sascha D. und Saskia B. am Mittwochmorgen wortkarg. Die drei sollen in der Nacht des 28. August vergangenen Jahres aus rassistischen Motiven einen Molotow-Cocktail auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf geworfen haben. (bnr.de berichtete) Eine Tat auf „unterster sittlicher Stufe“, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer 27-seitigen Anklage betont, die unter anderem auf gemeinschaftlich  versuchten Mord abzielt. Dazu äußern wollte sich von dem Trio niemand, stattdessen ließen sie von ihren Anwälten Statements verlesen. In diesen zeigten sie zwar Reue und gestanden die Tat, schoben aber alles auf übermäßigen Alkoholkonsum. Eine „fremdenfeindliche Gesinnung“, wie in der Anklage vorgeworfen, bestritten sie.

„Ich sehe mich nicht als rechtsextrem an und auch nicht als rassistisch“, heißt es in der Einlassung von Dennis L. (31), der von den anderen als Haupttäter beschrieben wurde. „Ohne eine derart erhebliche Alkoholisierung hätte ich niemals eine solche Tat begehen können.“ Zudem will er nicht gewusst haben, dass die Wohnung bewohnt  war. L.s Verteidiger Roman von A. bezeichnete das Trio vor Prozessbeginn als „Wutbürger“, die nicht wüssten, wie sie mit den Fremden im Ort umgehen sollten.

Ähnlich auch die Einlassung des 25-jährigen Sascha D., der Mitglied der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr war und sich nach der Tat sogar an den Löscharbeiten beteiligte: „Ich bin mir sicher, dass ich mich nüchtern nie an der Tat beteiligt hätte“. Die zweifache Mutter Saskia B. (24) zeichnet von sich selbst ein komplett unpolitisches Bild, will nicht einmal gewusst haben, was ein Molotow-Cocktail sei und damals lediglich ihrem Ex-Freund D. beigestanden haben: „Ich habe bis zuletzt nicht geglaubt, dass er ernst machen würde“.

NS-verherrlichende und rassistische Bilder auf dem Handy

Allerdings hatte sich Saskia B. kurz nach der Tat bei einer Vernehmung  noch anders geäußert: L. hätte damals „total rassistisch gesprochen“, sagte „die Scheißneger sollen zurück in ihr Land“, heißt es in ihrer Aussage, die am Mittwoch vom Gericht verlesen wurde. Kurz vor dem Anschlag soll L. sogar gerufen haben, er wolle „einen Neger brennen sehen“.  Auf seinem Handy hatte L. zudem diverse NS-verherrlichende  und rassistische Bilder, unter anderem eine Handgranate mit der Aufschrift „Ausländerüberraschung“. Aber auch Sascha D. und Saskia B. äußerten sich einschlägig, berichteten sich gegenseitig stolz über WhatsApp, dass ihre Kinder „Hitler“ und „Sieg Heil“  gelernt hätten. Dass D. zudem wegen politisch motivierter Straftaten polizeibekannt ist (bnr.de berichtete), lässt in der Gesamtschau erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Einlassungen des Trios.

Unzweifelhaft sind jedoch die Folgen für die Betroffenen des fremdenfeindlichen Anschlags. Die 34-jährige Mutter aus Simbabwe leidet noch immer an den Folgen der Tat, ist seitdem in Therapie:  „Sie ist sehr ängstlich, sie hat hier ihr zweites Trauma erlebt“, sagte ihr Anwalt. Vor Gericht berichtete sie, ihre Kinder seien immer noch tief verängstigt. Sie könnten weder draußen spielen noch alleine schlafen.

Verhandelt vor dem Landgericht Hannover werden soll noch in drei Sitzungen bis zum 26. Februar.

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