Prozess um rechtsextreme Parolen nach AfD-Parteitag scheitert vorerst
Der Prozess gegen sechs Personen, die aus einer größeren Gruppe heraus nach einem AfD-Parteitag in Greding „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gegrölt haben sollen, ging ohne Urteil zu Ende und wird zu einem noch unbekannten Termin wieder aufgenommen. Die Verteidigung übernahmen durchweg bekannte Szeneanwälte mit Verbindungen zu Organisationen auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD.
Der Vorfall machte damals bundesweit Schlagzeilen, und auch über zwei Jahre später gibt es auf absehbare Zeit erst mal kein Urteil. Am Rande des AfD-Landesparteitags Mitte Januar 2024 im mittelfränkischen Greding wurden in einer lokalen Bar, die etwa zur Hälfte mit Personen gefüllt war, die vorher an der AfD-Veranstaltung teilgenommen hatten, zum Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino mehrfach „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ angestimmt.
Die Strafverfolgungsbehörden meinten, anhand von Videos und Zeugenaussagen fünf Personen identifizieren zu können, die damals mitgesungen hätten und leiteten Verfahren wegen Volksverhetzung ein. Einer weiteren Person wurde das mehrfache Zeigen des Hitlergrußes zur Last gelegt. Gegen die erlassenen Strafbefehle legten alle Einspruch ein, somit kam es zur Gerichtsverhandlung
Szene-Anwälte dominieren die Verteidigung
Für eine Gruppe mit engem Bezug zur AfD doch überraschend, übernahmen fast ausschließlich bekannte Szeneanwälte rechts der Partei die Verteidigung. Vorneweg drängte sich zu Prozessbeginn am Montag, dem 20. April, Wolfram Nahrath in den Gerichtssaal am Amtsgericht Schwabach. Er war letzter Vorsitzender der verbotenen Wiking-Jugend und nutzte seine Plädoyers als Verteidiger von Ralf Wohlleben im NSU-Prozess und im Verfahren gegen die Rechtsterroristin Susanne Gemeinhardt-Seitz zur Verharmlosung des Nationalsozialismus als angeblich absolut friedlich und zitierte länger diverse NS-Größen. Er verteidigte mit Maximilian G. einen der beiden zum Tatzeitpunkt Heranwachsenden, weshalb das Verfahren auch vor einem Jugendrichter stattfand.
Fest in die AfD eingebunden sind die Angeklagten Marcel P. und Michael Hörmann. P. war bei der Kommunalwahl erfolgloser Bürgermeisterkandidat der AfD in einer Gemeinde im Landkreis Neu-Ulm. Er wurde von Andreas Wölfel verteidigt, der seit Jahren Szenegrößen vertritt.
Verbindungen zur NPD
Hörmann ist stellvertretender Kreisvorsitzender im Kreisverband Memmingen-Unterallgäu und wird künftig auch dem Kreistag angehören. Um ihn gibt es seit einiger Zeit Indizien für eine frühere Mitgliedschaft in der NPD, die er beim Eintritt in die AfD zumindest hätte anzeigen müssen. Zudem hätten Ausnahmen von der Unvereinbarkeitsliste von höheren Vorständen bestätigt werden müssen. Anfragen der Augsburger Allgemeinen ließen Hörmann und die AfD bislang unbeantwortet. Seine Verteidigung übernahm – vor dem Hintergrund der Diskussion noch einmal besonders bemerkenswert – Ariane Meise, die als Mitglied im Präsidium auch dem engeren Bundesvorstand der Neonazi-Partei „Die Heimat“ angehört.
Ebenfalls der früheren NPD eng verbunden war der Anwalt Peter Richter. Er vertrat die Partei, die sich später in „Die Heimat“ umbenannte, während des 2017 beendeten Verbotsverfahrens und hatte einige höhere Funktionen inne. Er verteidigt den Studenten Max H., dem der Hitlergruß zur Last gelegt wird.
Zur rechtsextrem fürs Referendariat in Bayern
Von der Mobilen Beratung eher dem neonazistischen „Dritten Weg“ zugeordnet wurde der zweite Heranwachsende, Nick E. aus Unterfranken. Er wird von Matthias Bauerfeind vertreten. Der unterfränkische Anwalt war lange führender Szenekader beim Freien Netz Süd, der NPD und dem „Dritten Weg“. Er musste für sein Referendariat nach Sachsen ausweichen, weil ihn sowohl Bayern als auch Thüringen für zu rechtsextrem hielten.
Hier stellt sich die Frage, wie ein der neonazistischen Szene zugerechneter Akteur wie Nick E. auf eine Party voller AfD-Anhänger kommt.
Das Verfahren gegen den sechsten Angeklagten Paul U. wurde per Beschluss abgetrennt. Es ist nicht klar, ob der an einer psychischen Krankheit leidende Mann verhandlungsfähig ist. Sein Verteidiger Bennet Brämer war als Einziger dem AfD-Umfeld zuzuordnen.
Verfahren scheitert an Zeitplan und Verzögerungen
Das Verfahren scheiterte einerseits am ambitionierten Zeitplan des Richters. Er wollte in zwei Tagen über 15 Zeugen vernehmen sowie mehrere Beweismittel, darunter sechs Videos und Tondateien, sichten und besprechen. Die taktischen Manöver der Verteidigung tat ein Übriges. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit verzögerten am ersten Verhandlungstag allein schon die Feststellung der Anwesenheit. Erst gegen 12:40 Uhr konnte mit dem Verlesen der Strafbefehle begonnen werden.
Am heutigen zweiten Verhandlungstag wurde schnell klar, dass es weitere Termine brauchen würde. Alle Verteidiger versicherten anwaltlich, auch weil sie zum Teil in parallele „Großverfahren“ eingebunden seien, dass sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 21 Tagen kein neuer Termin finden ließe.
So blieb dem Richter nur die Möglichkeit, das Verfahren abzubrechen und wieder auf Anfang zu stellen. Im Gespräch war, zu einem noch unbekannten Zeitpunkt an sechs Tagen innerhalb von zwei Wochen zu verhandeln – dem dreifachen Zeitbudget im Vergleich zur ursprünglichen Planung.
Ohne Belastungseifer Beteiligte klar wiedererkannt
Die Aussagen der am Montagnachmittag vernommenen Zeugen waren über zwei Jahre nach dem Vorfall von unterschiedlicher Qualität. Als hilfreich für die Sicherheitsbehörden erwies sich ein kurz nach dem Vorfall vom antifaschistischen Portal „Recherche Ulm“ veröffentlichtes Gruppenfoto aus der Bar. Es wurde bei den Vernehmungen und vor Gericht den Zeugen jeweils vorgelegt.
Die besten Erinnerungen hatte noch ein Paar, das damals direkt eingeschritten war bzw. gefilmt hatte. Er war zunächst beim „Dampfen“ vor der Tür und bekam dort mit, wie das „U-Bahn-Lied“ gesungen wurde, mit einer von Jerusalem nach Auschwitz zu bauenden Bahn. Weil er aber niemanden sah, ist das Lied auch nicht angeklagt.
„Seit dem Vorfall gehe ich auf Demos gegen rechts“
Jedenfalls ging er verärgert zurück, um seiner Begleitung davon zu erzählen, da wurde auch schon das Lied von Gigi D’Agostino umgedichtet. Das heißt auch, es ist unklar, ob das antisemitische Lied ebenfalls von Teilen der AfD-Gruppe gesungen wurde und ob es überhaupt möglich ist, dass einer der Angeklagten beide Lieder sang. Der Zeuge, Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, konnte auch noch einzelne Personen identifizieren und unterscheiden, wer nur anwesend war und wer auch gesungen hatte. Er trat damals in den Kreis der feiernden und singenden AfDler und kommentierte den Gesang mit dem Mittelfinger. Seine Partnerin filmte die Szene und konnte ebenfalls einzelne Personen wiedererkennen.
Sie gab zudem an, vor dem Vorfall sei ihr die AfD relativ egal gewesen; inzwischen gehe sie aber mit ihren Kindern auf Demonstrationen gegen rechts, weil sie nicht wolle, dass eine Klientel, die solche Lieder singe, regiere. Die deutliche Aussage veranlasste dann gleich Rechtsanwalt Nahrath zu als einschüchternd empfundenen Nachfragen, etwa auch nach dem Alter der Kinder. Vom ersten Zeugen wollte Bauerfeind wissen, wo er sich politisch verorte. Auf mehrmalige Nachfragen antwortete er schließlich auch mit den Parteien, die er bereits gewählt hatte.
Der Zeuge meinte zudem, den früheren Kader der Identitären Bewegung, Robin M., als „Sänger“ wiedererkannt zu haben. Der heute im Rahmen der AfD-Jugend aktive Schwabe gehörte nicht zu den Angeklagten, war aber am zweiten Tag als Zeuge vorgesehen, erschien allerdings nicht.
Vorfall mit Folgen für Hotelbetreiber
Vernommen wurden auch der Barbetreiber und die damalige DJane, bei der sich ein Teilnehmer aus der Gruppe „L’amour toujours“ mit dem Verweis auf einen angeblichen Geburtstag gewünscht hatte. Sie beschrieben die Szene als deutlich harmloser als das erste Zeugenpaar, gaben aber auch an, an dem Abend mehr mit dem Barbetrieb beschäftigt gewesen zu sein und erst von Gästen auf die Parolen aufmerksam gemacht worden zu sein. Ihr Fokus lag eher darauf, dass es zu keiner Schlägerei kam, weshalb ihnen auch die „Nazis raus“-Rufe in Richtung der AfD-Gruppe nicht gelegen kamen. Negativ war für sie auch, dass danach das Geschäft vorbei war, weil die AfD-Gruppe zügig ging und dem Rest der Gäste ebenfalls nicht mehr nach Feiern zumute war. Die Parole wurde allerdings von beiden klar verurteilt.
Folgen hatte der Vorfall auch für einen Hotelbetreiber. Er hatte sein Haus mit 20 Zimmern und 40 Betten über den Landtagsabgeordneten Franz Schmid komplett an die Junge Alternative vermietet. Als sich die Kripo im Rahmen der Ermittlungen nach den Meldescheinen erkundigte, gab es keine nachvollziehbare Gästeliste für den Zeitraum, was ihm eine Geldbuße von 120 Euro einbrachte. Zumindest dieses Verfahren ist abgeschlossen. Für den eigentlichen Vorwurf ist damit zu rechnen, dass erst 2027 darüber verhandelt wird und dann ein erstes Urteil gefällt werden dürfte, ob die gerufenen Parolen als Volksverhetzung zu werten sind oder nicht.