Prozess gegen Drogen-Nazis auf der Kippe
Das Strafverfahren gegen fünf Rechtsextremisten am Landgericht Aachen wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist möglicherweise gefährdet. Hintergrund ist eine laut Verteidigung intransparente Aktenlage.
Eigentlich wollte die 9. Große Strafkammer sich am Freitag schon dem Ende der Beweisaufnahme annähern. Doch die Aussage eines letzten Zeugen warf am 22. Verhandlungstag Fragen auf. Obschon die Angeklagten über verschlüsselte Messenger-Dienste kommunizierten, sagte der Polizist aus, lägen noch rund 2000 Tondateien aus abgehörten Telefonaten vor, dazu viele SMS. Belastende Gespräche seien Teil der Akte, derlei habe es aber nur 19 gegeben.
Die Verteidiger reagierten erbost, gerade wegen des Vorwurfs der Bandenstruktur könnten Telefonate, die nicht Teile der Akten seien, ihre Mandanten entlasten. Da die Rechtsextremisten in Parteien und Gruppe aktiv waren, war bisher nur bekannt, dass unter anderem abgehörte Telefonate aus diesem Bereich in einen „Sonderband Rechts“ ausgelagert worden waren. Aktiv waren Angeklagte im Kreisverband Aachen-Heinsberg der Neonazi-Splitterpartei „Die Rechte“ (DR) respektive der Untergruppe „Syndikat 52“ (S52), darüber hinaus gehörte einer von ihnen der „Ortsgruppe Aachen“ der „Identitären Bewegung“ (IB) an.
Politische Dimension der Prozessakte umstritten
Dem Quintett wird Drogenhandel über das Darknet im Wert von rund 300 000 Euro vorgeworfen. Der zuvor in der IB aktive Karl M., Sohn einer Familie, deren Mitglieder seit langem teils führend in der braunen Szene aktiv sind, hat ein Geständnis abgelegt, will aber mit nicht von ihm benannten anderen Personen kooperiert haben. (bnr.de berichtete) Drei Angeklagte haben bestritten, Teil der Bande gewesen zu sein. Jedoch waren sie in den politischen Zusammenhängen und der rechtsoffenen Hooligan-Szene aktiv. Der Bruder des Hauptangeklagten, Timm M., hat zu den Vorwürfen des bandenmäßigen Drogenhandels geschwiegen, in Aussagen zu seinem Lebenslauf hat er sich von Drogenkonsum distanziert.
Schon zuvor war wegen der politischen Dimension die Prozessakte umstritten. Die Staatsanwaltschaft deutete an, man habe alles ausgelagert, was mit Politik zu tun habe. Man wollte nur rein strafrechtlich ermitteln, es sollte demnach kein politisches Verfahren werden. Tatsächlich waren es vor Prozessbeginn Medien und Antifa-Gruppen, die auf die politischen Verwicklungen hingewiesen haben. Nicht der rechten Szene nahe stehenden Anwälte wollten den „Sonderband Rechts“ jedoch wieder in den Prozess einbeziehen.
Andere Verteidiger (bnr.de berichtete) wollten diesen „Sonderband“ weiterhin nicht berücksichtigt sehen. „Das ganze Polit-Zeugs“ solle man „raushalten“, sagte Szene-Anwalt Günther Herzogenrath-Amelung aus Regensburg schon am 12. Prozesstag, dem 25. April. Jedoch kamen Spekulationen auf, dass der „Sonderband Rechts“ Infos über einen V-Mann enthält.
Telefonat mit früherem „Kameradschaftsführer“
Gleichwohl dürfte der bisher unbekannte Teil der Akte Erkenntnisse darüber enthalten, dass die DR beziehungsweise S52 im Raum Aachen strafrechtlich relevante Nachfolgeorganisationen der 2012 verbotenen „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) sein könnten. (bnr.de berichtete) Tatsächlich findet sich ein abgehörtes Telefonat in den Akten, das das nahelegt. Da das Gespräch aber eher Andeutungen enthält, haben die Ermittler vermutet, der zuvor wegen eines anderen Drogendeliktes juristisch aufgefallenen Timm M. spreche über die Neuauflage eines Deals.
In Wahrheit ging es wohl eher um Politik und Konspiration. Laut Abschrift des abgehörten Telefonats sprach Timm M., zuvor ebenso in der KAL involviert, mit dem früheren „Kameradschaftsführer“ der KAL, René L. M. forderte diesen zur Mäßigung auf. Im Falle von Ermittlungen wegen unerlaubter Fortführung, deutete M. seinerzeit an, müsse nun er als Verantwortlicher und nicht mehr der Ex-KAL-Chef den Kopf strafrechtlich hinhalten. M. betonte in dem Telefonat laut Akten, man müsse legal arbeiten und nicht so auftreten wie bei der Fortführung von etwas Verbotenem.
Ex-KAL-Mitglieder bei konspirativer „Ballermann-Party“
Die Mitte 2014 gegründete Neonazi-Gruppe S52 ist die Fortführung der KAL, rechtlich abgesichert jedoch durch den Parteistatus der DR. Dies zeigen auch neue Informationen, die bnr.de vorliegen. Als etwa DR und S52 im Oktober 2017 konspirativ im Kreis Heinsberg eine nicht öffentlich zugängliche „Ballermann-Party“ abhielten, (bnr.de berichtete) waren unter den Besuchern nicht nur seinerzeit in der Öffentlichkeit aktive und präsente Neonazis aus jenen Zusammenhängen, sondern ebenso mindestens zwei früher führende KAL-Mitglieder. Beide hatten sich jedoch schon rund zwei Jahre vor dem Verbot aus beruflichen Gründen aus der KAL zurückgezogenm um öffentlich nicht mehr in diesen Zusammenhängen aufzufallen.
Die Teilnahme beider ehemaliger KAL-Mitglieder an besagter Party fünf Jahre nach dem KAL-Verbot zeigen Fotos, auf denen Teile der Gäste zu sehen sind. Nazigegner haben diese im Oktober 2017 heimlich angefertigt und vor einigen Wochen über das Internet verbreitet. Zugleich veröffentlichten die Antifaschisten ein Video, das Neonazis von DR und S52 nebst Ex-KAL-Mitglieder am Eingang zur Party zeigt. Gemeinsam singen sie dabei: „Und irgendwann, irgendwann einmal / wird die KAL wieder legal.“ Teil des Chores sind auch Personen, die enge Kontakte zu den nunmehr wegen Drogenhandels angeklagten „Kameraden“ hatten.
Mit „Kameraden“ und rechtsoffenen Hooligans gekifft
Es dürfte, unabhängig von der unvollständigen Aktenlage schwer sein, den Angeklagten allen zu beweisen, dass oder ob sie überhaupt Teil einer Bande waren, die von Aachen aus arbeitsteilig Amphetamine, Haschisch und Ecstasy anonym vertrieben hat. Zwei Rechtsextremisten wurden mangels dringendem Tatverdacht schon aus der Untersuchungshaft entlassen. In dem Haus in Aachen-Brand, das ein SEK Mitte 2017 stürmte, (bnr.de berichtete) wurde von einigen der Angeklagten dessen ungeachtet zuweilen täglich Marihuana geraucht. Drei der fünf Angeklagten haben zugegeben, regelmäßig dort und andernorts mit „Kameraden“ und rechtsoffenen Hooligans gekifft zu haben. Zuweilen scheint man sich auch untereinander mit einem weiteren „Kameraden“ mit kleineren Mengen „Gras“ versorgt zu haben. Sporadisch nahmen einige auch Kokain. Zur selben Zeit wurde rechtsextreme Propaganda verbreitet, man beteiligte sich an Schlägereien mit politischen Gegnern oder zuweilen konspirativ geplanten rechtsextremen Aktionen von IB, DR und S52.
Nicht ganz zu Unrecht haben einige der Anwälte betont, diese politische und zum Teil auch private Nähe und gar kein konkreter Tatverdacht hätten dazu beigetragen, dass ihre Mandanten als Mittäter eingestuft wurden in dem Drogenhandel. Die Ermittler wollten zwar privates, politisches und strafrechtliches trennen. Aber selbst involvierten Beamten des polizeilichen Staatsschutzes war offenbar bei dem abgehörten Telefonat zwischen Timm M. und René L. durchgegangen, dass es wohl eher um Politik ging. Beide Personen und deren Aktivitäten in der braunen Szene sind den Staatsschützern nämlich seit vielen Jahren nur zu gut bekannt.
Der Prozess soll am 29. August fortgesetzt werden. Die Verteidiger wollen dann beantragen, noch fehlenden Akten einsehen zu können oder alle Polizisten als Zeugen zu laden, die die abgehörten Gespräche ausgewertet, eingeordnet und verschriftet haben. Nach 22 Verhandlungstagen sowie sehr schleppender Beweisaufnahme seit Prozessbeginn im Februar, (bnr.de berichtete) müsste der Prozess dann möglicherweise pausieren. Im schlimmsten anzunehmenden Fall platzt er komplett und müsste wieder völlig neu beginnen.