„Sächsische Separatisten“

Prozess gegen AfD-nahe Neonazi-Miliz startet zäh

In Dresden hat der Terrorprozess gegen acht junge Männer begonnen, die als „Sächsische Separatisten“ einen NS-Staat in Ostdeutschland geplant haben sollen. Für den Umsturz sollen sie das Schießen mit scharfen Waffen und Häuserkampf trainiert haben. Drei der Angeklagten sind Mitglied der AfD. Als Verteidiger treten bekannte rechtsextreme Szene-Anwälte auf. Zum Prozessauftakt erklärt einer von ihnen die Angeklagten zu Opfern von staatlichem Terrorismus.

Freitag, 23. Januar 2026
Joachim F. Tornau
Der Angeklagte Kurt Hättasch wird am Oberlandesgericht vorgeführt, Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert
Der Angeklagte Kurt Hättasch wird am Oberlandesgericht vorgeführt, Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert

Kurt Hättasch sieht aus, als sei er sein eigener Großvater. Als der 26-Jährige in den Hochsicherheitssaal des Dresdner Oberlandesgerichts geführt wird, trägt er den Schnauzbart gezwirbelt wie Kaiser Wilhelm, dazu eine Lodenjacke mit schwarz-rot-goldenen Ansteckern. Sein Gesicht verzieht er zum Versuch eines überlegenen Grinsens. Einst galt der Mann aus Grimma in Sachsen als eine Nachwuchshoffnung der AfD. Jetzt ist einer von acht jungen Männern, die sich wegen des Vorwurfs des Rechtsterrorismus und des Hochverrats vor dem Staatschutzsenat verantworten müssen. 

Wie Hättasch waren zwei weitere Angeklagte – Kevin R. (26) und Hans-Georg P. (25) – kommunalpolitisch für die Rechtsaußenpartei in Sachsen aktiv. Aber, glaubt man der Bundesanwaltschaft, nicht nur das. Als „Sächsische Separatisten“, abgekürzt „SS“ wie die Terrortruppe der Nazis, sollen die Angeklagten den Aufbau eines eigenständigen, an der NS-Ideologie orientierten Staats in Teilen Ostdeutschlands geplant haben. Als „militante Gruppierung, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt war“ bezeichnet die Anklagebehörde die im Februar 2020 gegründete Neonazi-Miliz.

Häuserkampf und Schießübungen

Die Angeklagten hätten den Zusammenbruch der ihnen verhassten Bundesrepublik zwar nicht selbst herbeiführen wollen, trägt Oberstaatsanwalt Stephan Stolzhäuser vor. Sie seien aber überzeugt gewesen, dass der Kollaps der Demokratie unausweichlich sei. Und diesen herbeigesehnten „Tag X“ hätten sie nutzen wollen. Zu ihren Plänen sollen „genozidale ethnische Säuberungen“ ebenso gehört haben wie die Ermordung von Vertreter*innen der staatlichen Ordnung. Der neue Staat habe insbesondere frei sein sollen von „Juden, Personen mit nichtweißer Hautfarbe und Migranten“, sagt der Oberstaatsanwalt.

In Dresden hat der Terrorprozess gegen acht Männer begonnen, die als „Sächsische Separatisten“ einen NS-Staat in Sachsen geplant haben sollen. Für den Umsturz sollen sie Schießen und Häuserkampf trainiert haben. Drei der Angeklagten sind Mitglied der AfD.🧵

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Mit paramilitärischen Übungen soll sich die Vereinigung, der über die Angeklagten hinaus noch rund zehn weitere Mitglieder angehört haben sollen, auf den gewaltsamen Umsturz vorbereitet haben. Auf einem verlassenen Militärflugplatz in Brandis sollen die Männer den Häuserkampf trainiert, im Planitzwald bei Leipzig militärische Taktiken geprobt, auf Schießständen in Deutschland, Tschechien und Polen den Umgang mit scharfen Waffen geübt haben. Als die Angeklagten im November 2024 festgenommen wurden, fand die Polizei bei Hausdurchsuchungen etliche soldatische Ausrüstungsgegenstände wie Gefechtshelme, Tarnkleidung, Gasmasken und Munition.

„Hafttagebuch“

Hättasch, damals Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion in Grimma, Mitglied des Leipziger Kreisvorstands der AfD und Mitarbeiter eines Landtagsabgeordneten, wurde bei seiner Festnahme angeschossen. Er soll mit einem geladenen und entsicherten Jagdgewehr auf die im Morgengrauen anrückenden GSG-9-Beamten gezielt haben. Ihm wird deshalb auch versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen.

In seinem „Hafttagebuch“, das der Lodenjackenträger in der Zeitschrift „Sezession“ des extrem rechten Vordenkers Götz Kubitschek veröffentlicht, behauptet er, die Polizei für die Antifa gehalten zu haben und beruft sich auf sein Notwehrrecht. In seinen zwischen Pathos und Weinerlichkeit changierenden Aufzeichnungen klagt Hättasch, er werde „wie ein waschechter Terrorist“ behandelt. Dabei sei er doch „nur ein Handwerker und Familienvater, der in seiner Freizeit Jugendarbeit macht und im Stadtrat tätig ist“. Ob er mit „Jugendarbeit“ das rechtsextreme Zentrum meint, das er mit dem Mitangeklagten Kevin R. in Grimma aufbauen wollte und das der frühere Berliner Finanzsenator Peter Kurth (CDU) mit einem 100.000-Euro-Kredit ermöglichte, schreibt er nicht.

Zahlreiche Szene-Anwälte

Bis beim Prozessauftakt die Anklage verlesen werden kann, vergehen mehrere Stunden. Verteidiger Peter Richter – Aktivist der NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“ und einer von vielen Szene-Anwält*innen in diesem Verfahren – beantragt, dass der gesamte Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll. Mehrere Angeklagte waren zur Tatzeit noch Jugendliche. Der Antrag wird jedoch abgelehnt. Einen weiteren Antrag vertagt der Senat. Der Freiburger Anwalt Till Weckmüller, der zusammen mit dem vorbestraften Ex-AfD-Funktionär Dubravko Mandic, dem baden-württembergischen AfD-Politiker Markus Berthold und zwei weiteren Rechtsanwälten den Angeklagten Kurt Hättasch verteidigt, fordert Namensschilder für alle Verfahrensbeteiligten. Das sei nötig, damit er einen der Vertreter*innen der Bundesanwaltschaft wegen Beleidigung anzeigen könne. Der Staatsanwalt habe ihn despektierlich angegrinst.

Nach dem Auffliegen der „Sächsischen Separatisten“ hatte die AfD eilig Parteiausschlussverfahren gegen Hättasch und seine Parteifreunde Kevin R. und Hans-Georg P. eingeleitet. Doch bis heute sind die drei mutmaßlichen Rechtsterroristen AfD-Mitglieder. Hättasch wird vom offen völkischen Flügel der Partei sogar zum Märtyrer stilisiert, der Thüringer Landeschef Björn Höcke erklärte ihn zum Opfer eines „Putschs“ gegen die AfD. Und auch die Stadtratsfraktion in Grimma hat ihren einstigen Vorsitzenden nach wie vor nicht ausgeschlossen.

Angeklagte im Milieu verwurzelt

Sämtliche Angeklagten, ob mit oder ohne AfD-Parteibuch, sind seit langem tief in der extrem rechten Szene verwurzelt. Durch journalistische und antifaschistische Recherchen sind Teilnahmen an neonazistischen Demonstrationen – veranstaltet unter anderem von der militanten Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ – und an völkischen Sonnwendfeiern belegt.

Kurt Hättasch wurde als Zeitsoldat 2021 aus der Bundeswehr geworfen, weil er zu oft mit rechtsextremen und rassistischen Äußerungen aufgefallen sein soll. Seine militärischen Kenntnisse soll er danach an die „Sächsischen Separatisten“, zu denen er laut Bundesanwaltschaft 2022 stieß, weitergegeben haben. Seine Ehefrau ist die Tochter von Thomas Sattelberg, „Die Heimat“-Funktionär und Gründer der 2001 verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS). Als Hättasch vor Jahren in Grimma Antifa-Graffiti überpinselte, nannte er sich und seine Mitstreiter den „BDM“, wie der nationalsozialistische „Bund Deutscher Mädel“. Für „Bund Deutscher Maler“ sollte das Kürzel stehen. 

Rechtsaußen-Dynastie

Als Rädelsführer der „Sächsischen Separatisten“ angeklagt ist Jörg S. Der 24-Jährige habe die Gruppe angeführt und die paramilitärischen Trainings geleitet, sagt die Bundesanwaltschaft. In Telegram-Gruppen des internationalen Rechtsextremismus soll er als „Hunter M.“ von Judenmord, Rassenkrieg und einem „weißen Dschihad“ geträumt haben. Den Rechtsterroristen Timothy McVeigh, der 1995 mit einem Bombenanschlag in Oklahoma 168 Menschen ermordete, soll er zu seinem Vorbild erklärt haben. Und er soll versucht haben, die „Sächsischen Separatisten“ mit anderen gewaltbereiten Neonazis weltweit zu vernetzen. Weil er dabei irgendwann an einen FBI-Agenten geriet, wurde die Gruppe enttarnt.

Jörg S. stammt aus einer österreichischen Rechtsaußen-Dynastie. Sein Großvater war FPÖ-Funktionär und ein enger Vertrauter von Jörg Haider, der Vater saß jahrelang im Gefängnis, weil er Wehrsportübungen der „Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition“ (VAPO) des Neonazis und Shoah-Leugners Gottfried Küssel organisiert hatte. Mit dem heute 67 Jahre alten Küssel sollen sich Jörg S., sein ebenfalls angeklagter Bruder Jörn (22) sowie ein weiterer Bruder, gegen den noch ermittelt wird, im August 2023 in Wien getroffen haben. 

Verteidiger spricht von angeblicher „Pfadfinderei“

Gegen ihren Vater und ihren Onkel, einen führenden FPÖ-Politiker, wurde in Österreich kürzlich Anklage wegen „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ erhoben. Es geht um ein von der Familie gemietetes Forsthaus im niederösterreichischen Langenlois, das den „Sächsischen Separatisten“ mutmaßlich als Rückzugsort dienen sollte. Bei einer Durchsuchung war die Polizei laut Medienberichten auf massenhaft Devotionalien zur Verherrlichung von Nationalsozialismus und Shoah gestoßen. Unter anderem fand sich eine Hitler-Büste und ein Spielzeuglastwagen mit der Aufschrift „Auschwitz-Birkenau-Express“.

Verteidigt wird der mutmaßliche Kopf der „Sächsischen Separatisten“ unter anderem von Martin Kohlmann, dem Vorsitzenden der rechtsextremen „Freien Sachsen“. Sein Eröffnungsstatement nach der Anklageverlesung macht er zum Frontalangriff. Das Verfahren sei allein politisch motiviert, der Name „Sächsische Separatisten“ ein „reiner Propagandabegriff aus der PR-Abteilung des Generalbundesanwalts“, das Ganze nicht mehr als „übles Theater“. Ein paar Leute hätten im Wald mit Soft-Air-Waffen gespielt, das sei es auch schon gewesen. „Pfadfinderei“ nennt er das. „Ich sehe hier auch Terrorismus“, sagt Kohlmann. „Terrorismus gegen acht junge Leute und ihre Familien.“ 

Für den Prozess in Dresden sind zunächst rund 70 Verhandlungstage bis zum Jahresende angesetzt. Am Montag geht es weiter. Dann wollen sich weitere Verteidiger, aber wohl auch die ersten Angeklagten zu den Vorwürfen äußern.

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