Polizeikarriere von Neonazi beendet

Neonazi feht Verfassungstreue
„Die Beurteilung, ob ein Beamter seine Treuepflicht verletzt hat, setzt eine Gesamtwürdigung seines Verhaltens voraus. Dies gilt bei Tätowierungen angesichts des oft nicht eindeutigen Aussagegehalts bildhafter Gestaltungen in besonderer Weise“, heißt es aus Leipzig. Da der Beklagte nicht nur Tätowierungen von Runenzeichen und Emblemen rechtsextremistischer, rassistischer Musikgruppen trage, sondern wiederholt den Hitlergruß gezeigt, mit einer Hakenkreuzflagge posiert und nationalsozialistische Devotionalien in seiner Wohnung verwahrt habe, sei sein durch die Tätowierungen dokumentiertes Bekenntnis als grundsätzliche und dauerhafte Abkehr von den Prinzipien der Verfassungsordnung zu werten. Deshalb dürfe T. aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, befand die Kammer. Bereits 2007 war der Neonazi vorläufig des Dienstes enthoben worden – bei vollen Bezügen. T. hatte eine rechtsextreme Einstellung stets bestritten (BVerwG 2 C 25.17). Auch während dieser Verhandlung gab er sich ahnungslos. Der Richter Ulf Domgörgen fragte ihn, ob er denn wisse, welche Melodie die tätowierten Noten auf seiner Brust, die einen Totenkopf umrahmen, bedeuten: „Hier auf der Richterbank sitzen mehrere Kollegen, die Noten lesen können, die Klavier spielen und die auch Geschichtswissen haben. Es handelt sich um das Horst-Wessel-Lied.“ T. sagte, das sei ihm „neu“.Vor zehn Jahren hatten Polizeibeamte bei einer Razzia in Ts. Berliner Zwei-Zimmer-Wohnung zahlreiche Szene-Devotionalien wie einen Trinkbecher mit der Aufschrift „Rudolf Hess 1894-1987 Forever in our hearts“ und gerahmte Abbildungen von Adolf Hitler, Rudolf Heß und Horst Wessel gefunden. Außerdem fielen den Beamten mehrere Neonazi-CDs, Band-T-Shirts sowie einschlägige Literatur in die Hände. Ebenfalls durchsucht wurde die Wohnung der damaligen Lebensgefährtin des Neonazis, einer seinerzeitigen NPD-Funktionärin. Bei der Frau handele es sich um Michaela Z., die Witwe des früheren Bundesführers der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HdJ), Alexander Scholz.Richter zu Polizist Andreas T.: "Die Noten an ihrem Oberarm - was bedeuten die" "Keine Ahnung, ich habe mir einfach ein paar Noten tätowieren lassen." "Das ist die Melodie des Horst-Wessel-Liedes." "Das war mir unbekannt." Ja klar.
— Antonie Rietzschel (@arietzschel) 16. November 2017
Ganz ungeschoren war T. aus den vorherigen Verfahren indes nicht herausgekommen. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes Berlin verhängte eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro, da er eine Nebentätigkeit ohne vorherige Genehmigung betrieben habe (AZ 80 K 22.12 OL).Ein m rechtsextremen Symbolen tätowierter Polizist, der wiederholt d Hitlergruß gezeigt und mit Hakenkreuzfahnen posiert hat, darf lt BVerwG rausgeworfen werden. Eine Nachricht ist das deshalb, weil zwei Verwaltungsgerichte das vorher anders gesehen haben. https://t.co/l0wz4eycvQ
— Wolfgang Janisch (@W_Janisch) 17. November 2017