OSS-Führung rechtskräftig verurteilt

Das Urteil gegen die rechtsterroristische Vereinigung „Oldschool Society“ (OSS) ist rechtskräftig. Im März verurteilte der 8. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) das Führungsquartett der OSS zu mehrjährigen Haftstrafen. Die zwei als Rädelsführer verurteilten Neonazis waren per Revision gegen das Urteil vorgegangen. Mitte November hat der Bundesgerichtshof das letzte der Rechtsmittel verworfen.

Freitag, 01. Dezember 2017
Sebastian Lipp

Rechtsanwalt Jan P. hielt eine Haftstrafe von fünf Jahren für seinen Mandanten für überzogen. Er legte für den „Vizepräsidenten“ der Gruppe, Markus W., Revision gegen das Urteil des Münchner Staatsschutzsenates ein. Damals sagte P. dem „blick nach rechts“, er habe „Sorge, dass die Beobachtung und Begleitung der OSS durch den Verfassungsschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde“. Die Mindeststrafe für Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung liegt bei drei Jahren. (bnr.de berichtete) Der Bundesgerichtshof (BGH) erkannte allerdings keine Rechtsfehler an dem Urteil und verwarf das Rechtsmittel auf Antrag des Generalbundesanwalts einstimmig als offensichtlich unbegründet, wie die Pressestelle des BGH gegenüber bnr.de bestätigte. Das Karlsruher Gericht erkannte keine Rechtsfehler an dem Urteil aus München.

Auch der „Präsident“ der OSS, Andreas H., ging gegen das Urteil vor. Sein Verteidiger, Michael R., hielt das Urteil für fehlerhaft: „Der Innenminister de Maizière hat das Urteil als Zeichen der Entschlossenheit des Rechtsstaats begrüßt. Mir wäre ein Zeichen des Rechtsstaats deutlich lieber gewesen“, begründete der Rechtsanwalt seine Entscheidung damals. Gegen Hafterleichterungen für seinen Mandanten zog er das Rechtsmittel allerdings zurück, bevor es zu einer Entscheidung kommen konnte. Damit bleibt es bei viereinhalb Jahren Haft für den ehemals selbstständigen Maler aus Augsburg.

Die „Schriftführerin“ der Truppe, Denise G., muss drei Jahre und zehn Monate Haft absitzen, „Pressesprecher“ Olaf O. wurde zu drei Jahren verurteilt und ist inzwischen aus dem Gefängnis entlassen.

Anschlag auf Asylbewerberunterkunft bereits vorbereitet

Nach Überzeugung des Staatsschutzsenats am OLG München wollte die „Oldschool Society“ Sprengstoffanschläge verüben, um Flüchtlinge aus Deutschland zu vertreiben und ihre rechtsextreme Ideologie durchzusetzen. Sämtliche Angeklagten stritten im Laufe der einjährigen Gerichtsverhandlung ab, dass sie wirklich Anschläge begehen wollten oder ließen ihre Verteidiger eine entsprechende Einlassung in ihrem Namen verlesen. Es sei alles „nur heiße Luft“ gewesen, außer „Gerede“ wäre, beteuerten sie, nichts passiert. (bnr.de berichtete)

Das Gericht verwies dagegen auf einen seiner Meinung nach bereits vorbereiteten Anschlag auf eine Unterkunft für Asylsuchende bei Borna. Schließlich sei dafür bereits der Sprengstoff besorgt worden. Das OSS-Mitglied Olaf O. habe zudem nach seiner Festnahme die Pläne bestätigt. Seine gegenteilige Aussage vor Gericht wertete das Gericht als wenig glaubhaft. Trotzdem wurde der Vorwurf der konkreten Vorbereitung eines Explosionsverbrechens im Laufe der Gerichtsverhandlung eingestellt, weil dieser im Falle der nun erfolgten Verurteilung wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung nicht besonders schwer ins Gewicht fallen würde. (bnr.de berichtete) Mit dem Urteil folgte das Gericht im Grunde dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die allerdings eine höhere Strafe forderte. (bnr.de berichtete)

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