Rechtskräftiges Urteil

Oberlandesgericht Naumburg bestätigt Haftstrafe für Liebich

Ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung für Marla Svenja Liebich, bekannt als Neonazi Sven Liebich, dieses Urteil des Landgerichts Halle (Saale) aus dem August 2024 hat das Oberlandesgericht Naumburg mit heutigem Urteil nach mündlicher Verhandlung bestätigt. Die Haftstrafe ist damit rechtskräftig.

Mittwoch, 14. Mai 2025
Michael Rudolph
Nach etlichen Gerichtsprozessen wurde Liebich jetzt erstmalig rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt.
Nach etlichen Gerichtsprozessen wurde Liebich jetzt erstmalig rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das Oberlandesgericht Naumburg verwarf mit seinem Urteil die Revision von Liebich gegen das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) aus dem August 2024 nach kurzer Verhandlung als unbegründet. Liebich war durch das Landgericht unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede verurteilt worden, ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung wurden als Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung vorheriger Urteile verhängt.

Dieses Urteil hat nun Bestand. Lediglich hinsichtlich des Vorwurfs der Billigung eines Angriffskriegs, den das Landgericht noch als erwiesen ansah, wurde das Verfahren durch das Oberlandesgericht Naumburg vorläufig eingestellt, ohne dass sich dies auf das Strafmaß auswirkte.

Weitere Anklagen und Prozesse

Als Volksverhetzung verurteilt wurde unter anderem der Vertrieb eines Baseballschlägers mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ in einem Online-Shop, der ehemals von Liebich betrieben wurde. Bereits 2022 wurden im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten von Liebich Räumlichkeiten in Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht.

Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Halle wurde bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft wegen des Vertriebs einer Reihe weiterer Produkte Anklage gegen Liebich erhoben hat, das Gerichtsverfahren steht noch aus. Im aktuellen Verfahren wurde auch ein Redebeitrag von Liebich als Volksverhetzung verurteilt, in welchem Geflüchtete pauschal als Vergewaltiger dargestellt wurden und damit nach Wertung aller mit der Tat befassten Gerichte zum Hass gegen in Deutschland lebende Geflüchtete aufgestachelt wurde.

Für die Vollstreckung des nun rechtskräftigen Urteils und damit der Haftstrafe ist die Staatsanwaltschaft Halle zuständig, Liebich muss in den kommenden Monaten mit einer Ladung zum Haftantritt rechnen. Zudem muss sich Liebich auch weiter vor Gericht verantworten, auch in Leipzig. Das dortige Amtsgericht hatte Liebich und andere wegen eines Angriffs auf einen Fotojournalisten zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Hiergegen hat Liebich Berufung eingelegt, voraussichtlich wird nun das Landgericht Leipzig entscheiden müssen. Es drohen also weitere Strafen.

Anfang des Jahres wurde eine Änderung des Geschlechtseintrags bekannt, seitdem nennt sie sich Marla-Svenja Liebich. Welche Auswirkungen das auf die Unterbringung in der JVA hat, muss das Justizministerium klären.

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