NSU: „Abgründiger Antisemitismus“
Der rechtsterroristische „Nationalsozialistische Untergrund“ war auch militant antisemitisch. Auf der Listen des NSU fanden sich die Adressen von 233 jüdischen Einrichtungen, darunter Synagogen und Friedhöfe.
Am Mittwoch dürfte vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München eines der längsten Gerichtsverfahren der jüngsten Geschichte enden. Mehr als 435 Prozesstage seit dem 6. Mai 2013 wurde gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier Unterstützer des so genannten „Trios“ verhandelt. Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) hatte sich 1998 formiert und flog im November 2011 auf. Zwischen 2000 und 2007 ermordete der NSU mindestens zehn Menschen – acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie die Polizistin Michele Kiesewetter. Ebenso verübte der NSU 15 Raubüberfälle und drei Sprengstoffanschläge mit 24 Verletzten.
Der NSU war auch militant antisemitisch. Am 26. März 1999 ging im Büro von Ignatz Bubis, dem damaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, in Frankfurt/Main ein sprengstoffverdächtiger Gegenstand ein. In dem Brief befand sich ein Blatt Papier mit der Aufschrift: „Um 11 Uhr geht die Bombe hoch“. Auf dem Brief klebte eine nicht abgestempelte österreichische Briefmarke.
„Dieses Jahr kommt Bubis dran“
Die Briefbombenattrappe wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) untersucht. Nach der Auswertung der Zentralen Datei für Spreng- und Branddelikte teilte das BKA den Landeskriminalämtern in Thüringen und Hessen mit Schreiben vom 30. März 1999 mit: „In drei Fällen ist ein ähnlicher Aufbau des verwendeten Tatmittels festzustellen. Es handelt sich um Vorgänge der SOKO Rex des thüringischen LKA, Az: 97010204. In allen drei Fällen sind folgende deutsche Staatsangehörige jeweils tatverdächtig: Böhnhardt, Vorn: Uwe, geb: 01.10.1977 / Jena, 2. Mundlos, Vorn: Uwe, geb: 11.08.1973 / Jena, 3. Zschäpe, geb. Apel, Vorn: Beate, geb: 02.01.1975 / Jena“
Bei den „drei Fällen“ sind Briefbombenattrappen gemeint, die im Zeitraum 31. Dezember 1996 bis 2. Januar 1997 bei der Lokalredaktion der „Thüringischen Landeszeitung“, der Stadtverwaltung Jena und der Polizeidirektion Jena eingegangen waren. Dem Briefbombenimitat vom 2. Januar 1997 an die Polizeidirektion Jena lag folgendes Schreiben bei: „Mit Bombenstimmung in das Kampfjahr 97. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Dieses Jahr kommt Bubis dran.“
Anspielung auf die Reichspogromnacht für 100 Mark
In den ersten Monaten ihrer Flucht lebten die drei thüringischen Neonazis unter anderem von Spendengeldern aus der Szene und dem Verkauf des selbst handwerklich hergestellten antisemitischen Brettspiels „Pogromly“, einer Anlehnung an das populäre Spiel Monopoly. Die Spielidee des menschenverachtenden und den Holocaust verherrlichenden „Pogromly“, deutsche Städte „judenfrei“ zu machen, dokumentiert schon frühzeitig die Vernichtungsphantasien der Neonazis. Zum Einsatz kamen SS-und SA-Karten mit „Spielanweisungen“ wie „Du hast gestohlen. Gehe zum Juden, damit du dieses Bild des Abschaums als Warnung behältst“, „Du hattest auf ein Judengrab gekackt. Leider hast Du Dir hierbei eine Infektion zugezogen. Arztkosten: 1000 RM“ oder „Wiedergutmachungszahlung: Juden müssen für Verbrechen am deutschen Volk zahlen.“
Das Spiel „belegt in perfider Weise die vollständige Identifikation der drei mit dem Völkermord an den Juden im ‚Dritten Reich‘“, konstatiert die Anklageschrift des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen Zschäpe. Weiter heißt es in der darin: „Idee, Entwicklung, äußere und inhaltliche Gestaltung“ des Spiels „offenbaren den abgründigen Antisemitismus und die uneingeschränkte Identifikation der Angeschuldigten Zschäpe sowie von Böhnhardt und Mundlos mit der entmenschlichenden Degradierung jüdischer Menschen und deren planmäßiger Massenvernichtung im ‘Dritten Reich‘“. Die Anspielung auf die Reichspogromnacht kostete 100 Mark. Einer der Käufer von „Pogromly“, so die Aussage eines BKA-Beamten am 23. Verhandlungstag im NSU-Prozess, soll der britische Holocaust-Leugner David Irving gewesen sein.
Synagoge im Visier des NSU-Terrors
Geld floss auch aus der Kasse des thüringischen Inlandsgeheimdienstes. Der Neonazi und langjährige V-Mann Tino Brandt, Führer des Neonazi-Netzwerkes „Thüringer Heimatschutzes“ (THS), der Keimzelle des NSU, besorgte im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz mehrere Exemplare des Brettspiels. Brandt bekannte sich im Mai 2000 in einem Fernsehinterview öffentlich zum Antisemitismus und verweigerte nähere Ausführungen dazu mit dem Hinweis, sich ansonsten strafbar zu machen. Als V-Mann kassierte Brandt im Laufe der Jahre ein Spitzensalär von rund 200.000 Mark.
Als Folge eines Beweisantrages der Nebenklage wurde bekannt, dass Zschäpe und Mundlos möglicherweise im Jahr 2000 die Synagoge in der Berliner Rykestraße ausgespäht haben sollen – ein halbes Jahr vor dem ersten NSU-Mord in Nürnberg. Frank G., damals Objektschützer der Synagoge, sagte am 26. Oktober 2016 vor dem OLG München aus, dass er am 7. Mai 2000 eine Gruppe von zwei Männern, zwei Frauen und zwei Kindern in einem Biergarten unmittelbar der Synagoge im Bezirk Prenzlauer Berg gesehen habe – darunter Zschäpe und Mundlos. Er habe auch bemerkt, dass dabei Stadtpläne oder Landkarten begutachtet worden seien. Am Abend des gleichen Tages habe er in der Fahndungssendung „Kripo live“ des MDR Zschäpe und Mundlos wiedererkannt und dies am Folgetag dem Landeskriminalamt Thüringen gemeldet.
Jüdischer Friedhof in Berlin-Charlottenburg auf der NSU-Liste
Zschäpe hat im Oktober 2016 zugegeben, „etwa im Sommer 2000“ mit Mundlos und Böhnhardt in Berlin gewesen zu sein. An einen Besuch der Gaststätte neben der Synagoge konnte oder wollte sie sich nicht erinnern. Laut einer Handyüberwachung war am 7. Mai 2000 auch der langjährige „Blood&Honour“-Kader Jan W. in Berlin. „Jan W. kontaktierte die Flüchtigen möglicherweise am 7.Mai 2000 in Berlin“, schlussfolgerte der sächsische Verfassungsschutz in einem Vermerk selbst.
Die Synagoge in der Berliner Rykestraße fand sich auch auf Listen mit Adressen jüdischer Einrichtungen, die der NSU gesammelt hatte. Ermittler des BKA haben in den Hinterlassenschaften des NSU die Adressen von 233 jüdischen Einrichtungen, darunter Synagogen, Gemeindezentren, Kulturvereine und Schulen gefunden. Auf den Listen stand auch der Jüdische Friedhof in der Heerstraße im Berliner Stadtteil Charlottenburg. Sowohl am 28. September als auch am 19. Dezember 1998 wurde auf diesem Friedhof auf das Grab des früheren Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, Anschläge verübt. Bis heute unbekannte Täter sprengten zunächst die Grabumfassung auf dem Jüdischen Friedhof in Berlin-Charlottenburg. Später zerstörte eine selbst gebaute Bombe die 1,5 mal 1,5 Meter große Grabplatte. 2002 flog eine Rohrbombe in den Eingangsbereich des Friedhofs.