Hass auf Muslime verbreitet

„N.S. Heute“: Neonazi-Aktivist und Verleger Krolzig verurteilt

Das Landgericht Dortmund hat den Verleger der Zeitung „N.S. Heute“ und NPD-Funktionär Sascha Krolzig heute zu zwölf Monaten Haft verurteilt. Ausgesetzt wurden diese zur Bewährung. Drei Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer als schon verbüßt.

Freitag, 03. Februar 2023
Michael Klarmann
Vor Gericht setzte sich Krolzig in Szene und "präsentierte" eines seiner Bücher, Foto: Nordstadtblogger
Vor Gericht setzte sich Krolzig in Szene und "präsentierte" eines seiner Bücher, Foto: Nordstadtblogger

Begonnen hatte der Prozess gegen Krolzig Mitte November. Die Staatsanwaltschaft warf dem einschlägig vorbelasteten Neonazi das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie Volksverhetzung in zahlreichen Fällen vor. Krolzig war zu Prozessbeginn noch aktiv bei „Die Rechte“ (DR), nach einem Übertritt zur NPD führt er nun deren Kreisverband Dortmund an. Gleichwohl bezeichnet sich dieser nur als „Heimat Dortmund“.

Krolzig fungiert als Herausgeber, Verleger und „Schriftleiter“ von „N.S. Heute“. Zudem betreibt er den „Sturmzeichen-Verlag & Versand“. Hier erschienen auch Bücher des schon inhaftiert gewesenen Neonazis. Eines davon trägt den Titel „Deutschland retten!“ Um Werbung in eigener Sache nicht verlegen hielt Krolzig eben jenes Buch im Prozess den Fotografen entgegen. An einem anderen Prozesstag lagen auf der Anklagebank mehrere Ausgaben von „N.S. Heute“ aus. Auf der Internetseite der Zeitung wurde davon später ein Foto veröffentlicht, fast so, als habe der Angeklagte als Medienvertreter die eigene PR-Aktion abgelichtet und das Foto später auf der eigenen Seite publiziert.

Jetztform des „Nationalen Sozialismus“

Die zunächst angeklagten Taten sollen Krolzig respektive andere Autoren in neun Ausgaben des neonazistischen Strategie- und Propagandaorgans begangen haben. Es ging dabei um den Hass gegen Migranten und Menschen mit dunkler Hautfarbe. Überdies störte sich die Anklagebehörde daran, dass der Kampf gegen die Demokratie, deren Sturz und die Wiederkehr des Nationalsozialismus propagiert wurden. Obschon Presseorgane historische Fotos aus der Nazizeit aus zeithistorischen Gründen veröffentlichen dürfen, stand dies nun zur Debatte. Immerhin trägt die Zeitung die Jetztform des „Nationalen Sozialismus“ abgekürzt und programmatisch im Titel.

Krolzig nutzte als Diplomjurist den Prozess dazu, sich als Kämpfer für die Meinungsfreiheit respektive für die „Gedankenäußerungsfreiheit“ zu inszenieren. Am ersten Prozesstag schon skizzierte er einen Vergleich zwischen sich und dem inhaftierten Wikileaks-Gründer Julian Assange. An jenem Tag besuchte auch der Rechtsextremist und Holocaust-Relativierer Nikolai Nerling den Prozess und „berichtete“ via Telegram-Kanal. Krolzig selbst nutzte den Prozessauftakt und das Schlusswort für sehr lange Einlassungen und Stellungnahmen. Über den „Kanal Sturmzeichen“ wurde dazu in eigener Sache mitgeteilt, die „Verteidigungsrede“ sei eine „Gegen-Anklage in Richtung Staatsanwaltschaft“ gewesen.

Zwölf Monate auf Bewährung

Im Prozessverlauf war klar geworden, dass mehrere der umfangreichen Anklagepunkte eingestellt werden sollten. Andere waren strafrechtlich nicht ganz so klar angreifbar, wie von der Anklage zunächst mitgeteilt. Übrig blieben am Ende inkriminierte Inhalte in vier Ausgaben der Zeitschrift. Dabei ging es weiterhin um den Vorwurf der Volksverhetzung. In drei der Ausgaben warf man Krolzig ferner vor, Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen verbreitet zu haben. Die Staatsanwältin forderte daher im Januar im Plädoyer eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage. Krolzig und sein Düsseldorfer Anwalt Björn Clemens forderten einen Freispruch.

Das Landgericht verurteilte Krolzig an diesem Freitag zu einem Jahr Haft auf Bewährung, zudem soll er eine Geldauflage von knapp über 1.000 Euro zahlen. Das Gericht befand, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage, dass Krolzig in den am Ende noch angeklagten Punkten Volksverhetzung begangen und Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen verbreitet habe. In Artikeln – einer davon zweigeteilt in zwei Heften, was letztlich als ein Delikt gewertet wurde – sei etwa der Hass auf Migranten geschürt und ein an den Nationalsozialismus erinnerndes Abstammungsprinzip propagiert worden. Krolzigs Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Neonazi hat Revision angekündigt.

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