NPD-Verbotsverfahren: Landesverband M-V rückt in den Fokus

Der Landesvorsitzende Stefan Köster zusammen mit Fraktionschef Udo Pastörs und Michael Andrejewski
140 Seiten umfasst das Material, dass Ende vergangenen Monats beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde. Darin werden weitere Belege aufgelistet, die das angepeilte Verbot untermauern sollen, vor allem aktuellere Fälle tauchen darin auf. „Durch ihr aggressives – nicht selten auch strafbares – Handeln“ wirke die NPD „auf politische Gegner und Minderheiten so ein, dass deren Grundrechtsgebrauch gehemmt oder beeinträchtigt wird.“ Vor allem auch die Agitation gegen Asylbewerber spiele eine besonders bedeutende Rolle.
Laut einem NDR-Bericht ginge es zudem um die enge Zusammenarbeit der Partei mit den militanten Kameradschaften, die Verzahnung dürfte in keinem Bundesland ausgeprägter sein als in Mecklenburg-Vorpommern. Auf einer am Donnerstag in der Berliner Parteizentrale abgehaltenen Mini-Pressekonferenz bekräftigte der NPD-Vorsitzende Frank Franz laut NDR, dass seine Partei auch in Zukunft mit den Kameradschaften zusammenarbeiten werde.

Ausschnitt aus den nachgereichten Belegen für das Verbotsmaterial