NPD-Politiker wegen erheblicher Straftaten angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat gegen sechs Männer Anklage wegen einer Serie von rechtsextremen Straftaten in Nauen im vergangenen Jahr erhoben. Rädelsführer des Netzwerkes soll ein NPD-Kommunalpolitiker sein.

Donnerstag, 28. Juli 2016
Redaktion

Während viele Blicke zur Eröffnung des Verbotsverfahrens gegen die NPD am 1. März nach Karlsruhe gerichtet waren, konzentrierten sich die Ermittler im brandenburgischen Landkreis Havelland auf sechs Hausdurchsuchungen in Nauen, Potsdam und Schönwalde-Glien. Hintergrund war ein Brandanschlag auf das Auto eines polnischen Bürgers im Mai 2015, Hauptverdächtiger war der Nauener NPD-Stadtverordnete und Kreistagsabgeordnete Maik Schneider. (bnr.de berichtete)

Gegen Schneider und eine weitere Person wurden Haftbefehle vollstreckt – beide sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Nach der Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel wurden die Haftbefehle rund zwei Wochen später erweitert. Beide sollen auch an einem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen im August 2015 beteiligt gewesen sein. Bei dem Anschlag wurde die Sporthalle, in der rund 100 Flüchtlinge untergebracht werden sollten, komplett zerstört. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte gegen ein Netzwerk von mindestens fünf Personen.

Knapp fünf Monate nach den Durchsuchungen hat die Strafverfolgungsbehörde nun Anklage gegen sechs Männer erhoben. Fünf von ihnen wird die Gründung einer kriminellen Vereinigung mit Schneider als Rädelsführer vorgeworfen. In unterschiedlicher Beteiligung wirft die Staatsanwaltschaft ihnen insgesamt sieben Straftaten zwischen Februar und August 2015 vor. Darunter: die Brandstiftung an dem Pkw aus dem Mai 2015, die Sprengung eines Unterstandes in Nauen „unter Verwendung eines nicht zugelassenen Sprengkörpers“ rund zwei Wochen später, zwei Anschläge gegen das örtliche Büro der Partei „Die Linke“ und eine Brandstiftung auf der Baustelle eines Übergangswohnheimes für Asylbewerber Ende Juli. An der Brandstiftung an der als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Sporthalle drei Wochen später sollen erstmals alle sechs Angeklagten beteiligt gewesen sein. Ein Verfahren wegen einer Brandstiftung am Auto eines Linke-Kommunalpolitikers  aus Nauen wurde wegen fehlendem hinreichenden Tatverdacht eingestellt. Die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung wird nach Paragraph 129 StGB mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren, die Rädelsführerschaft in einer solchen Vereinigung mit bis zu zehn Jahren geahndet. (kb)

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