NPD ohne Berliner Liste
Bundeswahlausschuss lehnt Beschwerde der NPD über Nichtzulassung ihrer Berliner Landesliste ab, die rechtsextreme Partei ist damit zur Bundestagswahl in Berlin mit Zweitstimme nicht wählbar.
Der Bundeswahlausschuss hat die Beschwerde der Berliner NPD über die Zurückweisung der Landesliste in der Hauptstadt heute Mittag abgelehnt. Am vergangenen Freitag wurde bei der Sitzung des Berliner Wahlausschusses, der über die Zulassung der eingereichten Landeslisten zu entscheiden hatte, die Liste der NPD wegen Formfehlern zurückgewiesen. Der NPD-Kreisverband Reinickendorf-Mitte hatte seine Delegierten für die Aufstellung der Landesliste bereits am 19. Februar gewählt, erlaubt war dies aber nach dem Bundeswahlgesetz frühestens am 23. März vergangenen Jahres.
Die NPD argumentierte, dass die Vertreter aus Reinickendorf bei der Aufstellung der Landesliste am 8. Oktober 2016 nicht mehr vor Ort gewesen wären und somit der Fehler die Wahl nicht beeinflusst hätte. Überhaupt waren an dem Tag nur noch 19 von 38 Delegierten anwesend, da zuvor auch ein Landesparteitag stattfand, der sich bis in den späten Nachmittag zog.
NPD-Beschwerde unbegründet
Bereits die Landeswahlleiterin zeigte sich von der Argumentation nicht überzeugt: „Ob der Rechtsverstoß für die Bewerberaufstellung auch zahlenmäßig erheblich sei, sei ohne Bedeutung. Im Übrigen könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Vertreterwahl zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist durchgeführt worden wäre.“
Dem hatte sich der Vorsitzende des Bundeswahlausschusses am heutigen Donnerstag angeschlossen. In seiner rechtlichen Würdigung hielt der Vorsitzende Dieter Sarreither die Beschwerde der NPD für unbegründet, denn die durch Formfehler zusammengekommene Liste sei schon laut Gesetz „vom zuständigen Wahlausschuss ohne Rücksicht darauf zurückzuweisen, ob der Rechtsverstoß für die Bewerberaufstellung erheblich ist.“ Es spielt also keine Rolle, ob die zu früh gewählten Reinickendorfer abgestimmt haben, oder nicht. Anders als bei Prüfungen auf Fehlern nach der Bundestagswahl, käme es im Zulassungsverfahren auf Relevanzüberlegungen, also ob „ein festgestellter Wahlfehler relevant für das Ergebnis der Wahl ist, nicht an“, so der Vorsitzende.
Abwärtstrend setzt sich fort
NPD-Landeschef Uwe Meenen und sein Stellvertreter Stefan Lux, die im Beisein von NPD-Anwalt Peter Richter erschienen waren, konnten keine entkräftenden Argumente vorbringen. Der Ausschuss entschied daher bei einer Gegenstimme mehrheitlich für die Ablehnung der Beschwerde. Somit ist die NPD in Berlin nicht mit der Zweitstimme wählbar, lediglich ihre Direktkandidaten sind auf dem Wahlzettel zu finden. Uwe Meenen kündigte bereits vergangenen Freitag an, wenn die Beschwerde abgelehnt werde, wolle man die Wahl als Ganzes anfechten.
Ungeachtet dessen, wird sich damit der Abwärtstrend der Hauptstadt-NPD weiter fortsetzen. Bereits nach der Wahlschlappe in Berlin im vergangenen September kam es zu Mitgliederverlusten und der Absetzung des Landesvorsitzenden Sebastian Schmidtke. Nun dürfte die Berliner NPD als nicht wählbare Partei erneut an Attraktivität für die extrem rechte Szene in der Hauptstadt verloren haben, da nunmehr eines ihrer letzten Alleinstellungsmerkmale unter den Neonazi-Parteien neben „III. Weg“ und „Die Rechte“ verloren gegangen ist.
Auch die wegen Formfehlern zurückgewiesene Landesliste für Sachsen der „Deutschen Mitte“ um den Verschwörungsideologen Christoph Hörstel wurde heute nicht zugelassen. Hörstel drohte dem Ausschuss im Anschluss: „Das Echo wird folgen. Es wird ihnen nicht gefallen!“.