NPD nimmt Stellung
Nachdem der Bundesrat im Dezember 2013 den Antrag zum Verbot der NPD einreichte, hat die rechtsextreme Partei beim Bundesverfassungsgericht jetzt ihre Stellungnahme abgegeben. Bei ihrer Forderung nach einer Einstellung des Verfahrens beruft sich die Bundes-NPD auf eine immer noch bestehende V-Mann Problematik.
„Unbehebbare Verfahrenshindernisse“ sind der Grund, warum die NPD beantragt, das Verbotsverfahren gegen die Partei einzustellen. Sie bezieht sich damit auf den Einsatz von Vertrauensleuten des Verfassungsschutzes auch in der Parteispitze, an dem der erste Anlauf für ein NPD-Verbot im Jahr 2003 gescheitert war. Nach Angaben der Bundesländer ist dieses Problem inzwischen behoben, die V-Leute seien abgeschaltet worden. Mit Testaten hatten die Innenminister der Länder zugesichert, dass die im Verbotsantrag gesammelten Unterlagen keine Informationen von V-Leuten enthalten.
Die NPD bezeichnet diese Zusagen als „fragwürdig“ und fordert die Offenlegung sämtlicher V-Mann Akten. Nur so könne sichergestellt werden, dass alle V-Leute aus den Führungsebenen abgezogen worden seien. Vertreten wird die NPD von Rechtsanwalt Peter Richter, der auf eine Entscheidung des Karlsruher Gerichtes hinweist. Danach müssten die V-Leute zurückgezogen werden, es reiche nicht aus, sie abzuschalten. Außerdem befürchtet die rechtsextreme Partei eine Überwachung der Parteifunktionäre durch Geheimdienste. Weil so eine vertrauliche Kommunikation mit dem Rechtsanwalt nicht möglich sei, könne nicht von einem fairen Verfahren gesprochen werden, sagt NPD-Pressesprecher Frank Franz.
Nach monatelanger Vorbereitung hatte der Bundesrat den Verbotsantrag im vergangenen Dezember in Karlsruhe eingereicht. Bundesregierung und Bundestag haben sich nicht angeschlossen. Die rund 250-seitige Begründung soll eine „Wesensverwandtschaft“ der NPD mit den Nationalsozialisten belegen, um ein Verbot zu rechtfertigen.