NPD-Kader scheitert mit Klage gegen Bürgermeisterwahl
Vor mehr als einem Jahr schloss der Strehlaer Gemeindewahlausschuss den NPD-Funktionär Peter Schreiber wegen „erheblicher Zweifel“ an seiner Verfassungstreue von der Bürgermeisterwahl aus. Gegen den Beschluss ging Schreiber vor – und scheiterte in mehreren Instanzen. Nun lehnte auch das Bautzner Oberverwaltungsgericht den Berufungsantrag ab.
Freitag,
17. Juni 2016
Redaktion
Kann zusammenpacken: Peter Schreiber (Foto: ENDSTATION RECHTS,, Archiv)
Vor wenigen Tagen unterstützte Peter Schreiber die Protestkundgebung der NPD gegen die „Bilderberger Konferenz“ in Dresden als Fahnenträger. Ans Rednerpult trat der Chefredakteur des Parteiblattes Deutsche Stimme (DS) nicht – im Gegensatz etwa zu seinem Parteivorsitzenden Frank Franz. Bei den Wahlen zum Bürgermeister der kleinen sächsischen Stadt Strehla am 7. Juni 2015 musste sich Schreiber ebenfalls mit der Zuschauerrolle begnügen. Der zuständige Wahlausschuss hatte den NPD-Bewerber zuvor einstimmig abgelehnt. Zur Begründung hieß es seinerzeit, für das Gremium bestünden an der Verfassungstreue des NPD-Mannes „erhebliche Zweifel“. Schreibers Beschwerde hatte die Rechtsaufsichtsbehörde zurückgewiesen.
Erfolglose Beschwerde
„Herr Schreiber kann nicht die Gewähr bieten, dass er jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“, sagte der Ausschussvorsitzende Wolfgang Müller der Sächsischen Zeitung. Da der vormals als parlamentarischer Berater der NPD im sächsischen Landtag tätige 42-Jährige im Bundes-, Landes- und Kreisvorstand der Partei vertreten sei, trage er deren rechtsextreme Ziele mit. Zusätzlich würden Schreibers rassistische Äußerungen die Entscheidung rechtfertigen.
Schreiber klagte gegen seinen Ausschuss, im November 2015 wies das Verwaltungsgericht Dresden die Beschwerde zurück. Nach Meinung der Kammer sei die Wahl gültig, da der zweite Wahlgang – der neue Bürgermeister musste in einer Stichwahl entschieden werden – nicht angefochten worden sei. Tatsächlich wollte der NPD-Kader zunächst nur den ersten Wahlgang für ungültig erklären lassen, diese Beschwerde habe für den zweiten Wahlgang aber keine Relevanz, da es sich um eine eigenständige Wahl handele. Damit habe, so urteilten die Verwaltungsrichter, sich die Beschwerde des Strehlaer Stadtrates gegen seinen Ausschluss von der Wahl erledigt.
Schreiber zieht nicht vors Bundesverfassungsgericht
Schreiber zog erfolglos vor die nächste Instanz. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) habe seine Berufung zurückgewiesen, berichtet die Sächsische Zeitung. Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts sei bestätigt worden, Gründe für eine erfolgreiche Berufung hätte das Gericht nicht erkennen können. Weitere Rechtsmittel ließen die OVG-Richter nicht zu. Eine Entscheidung, ob Schreibers Ausschluss vom Wahlvorgang rechtens war, ist damit freilich nicht ergangen.
Schreibers Rechtsanwalt, der frühere stellvertretende Bundesvorsitzende der Republikaner, Björn Clemens, sagte dem Blatt, er halte insbesondere das Argument, dass der zweite Wahlgang separat hätte angefochten werden müssen, „für einen willkommenen Vorwand, um in der Sache nicht entscheiden zu müssen.“ Auf einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht würde man angesichts der Sachlage verzichten.
Am kommenden Sonntag tritt dafür ein anderer bekannter NPD-Mann als Bürgermeisterkandidat an. In Mettlach, einer kleinen saarländischen Gemeinde, bewirbt sich NPD-Anwalt Peter Richter um das Rathaus. Allerdings als „parteifreier“ Kandidat.
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