NPD-Funktionär ohne Waffen

Gelsenkirchen/Unna – Der Chef des NPD-Verbandes in Unna/Hamm, Hans-Jochen Voß, erhält bei ihm beschlagnahmte Schusswaffen nicht zurück und ebenso keine Waffenbesitzkarte ausgestellt.

Freitag, 06. Dezember 2019
Redaktion

Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden. Darüber berichten die „Bild“-Zeitung und Agenturen. Demnach urteilte die Kammer, dass wer in der NPD eine Führungsfunktion innehat wegen Unzuverlässigkeit keine Waffen besitzen darf. Der 71-Jährige hatte gegen die Beschlagnahmung und den Entzug der Besitzkarte geklagt.

„Enge personelle Verbindungen“

Anlass für die Klage war eine Hausdurchsuchung bei Voß im August 2012, als das nordrhein-westfälische Innenministerium drei „Kameradschaften“ verboten hatte. Betroffen von dem Verbot waren die „Kameradschaft Hamm“, die „Kameradschaft Aachener Land“ und der „Nationale Widerstand Dortmund“ (NWDO). Alte Kader der Gruppen sind heute unter dem Dach der neonazistischen Kleinpartei „Die Rechte“ (DR) aktiv.

In der Anfang 2015 veröffentlichten Analyse „Hammer Verhältnisse“ wurde über „enge personelle Verbindung zwischen dem Kreisvorsitzenden der NPD in Unna/Hamm“ zu einigen „Kameradschaften“ berichtet. Diese Funktion habe „er […] auch […] in Dortmund [eingenommen], wo ihn das Landesinnenministerium als Mitglied der […] verbotenen Kameradschaft ‚Nationaler Widerstand Dortmund‘ (NWDO) kategorisiert hat“, hieß es in der Broschüre.

Schusswaffen bei Hausdurchsuchung gefunden

Im Rahmen der Verbote fand 2012 daher auch bei dem NPD-Kader in Unna eine Hausdurchsuchung statt. Laut „Bild“ fanden die Polizisten einen Karabiner und einen Colt. Beide Schusswaffen wurden beschlagnahmt. Zudem zog demnach der Kreis Unna die Waffenbesitzkarte ein.

Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichtes wies am Donnerstag die Klage von Voß dagegen ab. Grund dafür sei auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2017 im Zuge des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens. Das Gericht hielt die NPD zwar für zu unbedeutend um verboten zu werden, gleichwohl wurden die verfassungswidrigen Bestrebungen der NPD festgestellt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgt mit seiner Entscheidung anderen Urteilen in ähnlichen Verfahren ehemaliger oder weiter aktiver NPD-Funktionären. Auch ihnen wurde der Besitz von Waffen untersagt. (mik)

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