Notorische Holocaust-Leugnerin Stolz

Schweiz (Bern) – Ein Auftritt der Rechtsanwältin und Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz am letzten November-Wochenende in der Churer Stadthalle zieht jetzt juristische Schritte nach sich.

Donnerstag, 17. Januar 2013
Redaktion

Der Berner Anwalt Daniel Kettiger hat einem Bericht des jüdischen Wochenmagazins „tachles“ zufolge Anzeige wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm bei der Staatsanwaltschaft Graubünden eingereicht. Die Strafanzeige ist gegen die Rednerin Stolz wie auch gegen den Organisator der Konferenz der umstrittenen so genannten Anti-Zensur-Koalition gerichtet. Sasek, habe es „als verantwortlicher Moderator“ unerlassen, „Frau Stolz das Wort zu entziehen“, als diese über längere Dauer „offensichtlich Leugnung des Holocausts“ betrieben habe, heißt es in der Anzeige. Stolz, verbandelt mit dem früheren NPD-Anwalt und notorischen Antisemiten Horst Mahler, soll bei der Konferenz am letzten Wochenende im November in der Stadthalle in Chur vor rund 2000 Teilnehmern u.a. behauptet haben, der Holocaust könne nicht gerichtlich bewiesen werden, es fehlten die Leichen, die Spuren der Täter und die Waffen.

Die 49-jährige Rechtsanwältin Stolz war im Januar 2008 vom Mannheimer Landgericht unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Als Verteidigerin des bekannten Holocaust-Leugners Ernst Zündel soll Stolz wiederholt öffentlich den industriell betriebenen Massenmord an den Juden bestritten, zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgerufen und einen anwaltlichen Schriftsatz mit „Heil Hitler“ unterzeichnet haben. Gegen Stolz wurde zudem ein befristetes Berufsverbot verhängt. (bnr)

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