Rechtsextreme Gruppierung

„Nordadler“ bleibt verboten

Die neonazistische Gruppierung „Nordadler“ bleibt verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Klage gegen das Verbot aus dem Jahr 2020 zurückgewiesen.

Mittwoch, 31. August 2022
Kai Budler
Ein 20-jähriger Mann und mutmaßliches Mitglied der Gruppe "Nordadler" klagte vor Gericht, es gehe ihm um Rehabilitation.
Ein 20-jähriger Mann und mutmaßliches Mitglied der Gruppe "Nordadler" klagte vor Gericht, es gehe ihm um Rehabilitation.

Im April 2018 führten Ermittler Hausdurchsuchungen in Bremen, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein durch. Die Aktion war Teil der Ermittlungen gegen die neonazistische Gruppierung „Nordadler“, die der Generalbundesanwalt im Januar 2018 übernommen hatte.

Mit den gefundenen Computern und Datenträgern erhoffte sich die Bundesanwaltschaft Klarheit darüber, welche Gefährdung von „Nordadler“ ausgeht, die spätestens seit 2017 agierte. Die Erkenntnisse führten zwei Jahre später zum Verbot der Gruppierung auf Grundlage des Vereinsgesetzes, erneut wurden Wohnungen und Häuser in mehreren Bundesländern durchsucht.

Rehabilitation

In der Mitteilung des Bundesinnenministeriums hieß es, „Nordadler“ sei eine „rechtsextreme Vereinigung, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagiert (…) Charakteristisch für die Gruppierung ist vor allem die Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus“.

Doch für den Erlass der entsprechenden Verbotsverfügung sei das Innenministerium gar nicht zuständig gewesen, erklärte ein mutmaßliches „Nordadler“-Mitglied und reichte Klage beim Bundesverwaltungsgericht ein. Außerdem habe es sich bei „Nordadler“ nicht um einen Verein gehandelt, er selbst sei auch kein Vereinsmitglied, wandte der heute 20-jährige Brandenburger ein, ihm gehe es um Rehabilitation.

Das Gericht in Leipzig ist in erster und letzter Instanz für Vereinsverbote zuständig und prüfte die Klage am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung. Zwar könne der Mann mit einer „Feststellungsklage“ einfordern, dass er kein Mitglied und die damalige Hausdurchsuchung bei ihm rechtswidrig gewesen sei. Dafür jedoch sei nicht das Bundesverwaltungsgericht zuständig, stellte das Gericht fest und wies die Klage ab. Damit bleiben „Nordadler“ und eventuelle Nachfolgeorganisationen verboten.

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