Verstoß gegen Vereinigungsverbot
Neue Anklagen gegen Neonazis von „Combat 18“
Der Prozess gegen vier teils prominente Neonazis, die die verbotene militant-rechtsextreme Organisation „Combat 18 Deutschland“ nach dem Verbot weitergeführt haben sollen, ging vor dem Landgericht Dortmund kürzlich sang- und klanglos mit einer Einstellung des Verfahrens zu Ende. Trotzdem haben Staatsanwaltschaften in Hessen und Rheinland-Pfalz jetzt sechs weitere mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Truppe wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot angeklagt. In Thüringen wurden die Ermittlungen dagegen eingestellt.
Es bröselt immer weiter auseinander, was eigentlich zusammengehört. Fünf Jahre ist es her, da leitete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen 21 Männer und Frauen aus allen Ecken des Landes ein. Der Vorwurf: Weiterführung der extrem rechten Organisation „Combat 18 Deutschland“, die 2020 wegen ihrer „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ und ihrer Gewaltbereitschaft vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verboten worden war. Doch angeklagt wurden von der Karlsruher Anklagebehörde schließlich nur vier Männer, die als Rädelsführer eingestuft wurden.
Die Verfahren gegen alle weiteren mutmaßlichen „Combat 18“-Mitglieder übernahmen Staatsanwaltschaften in den sieben Bundesländern, in denen die tatverdächtigen Neonazis lebten. Dabei geht es bei allen um dieselben fast 20 Treffen zwischen Oktober 2020 und März 2022, an denen sie in unterschiedlicher Besetzung teilgenommen haben sollen. Ein Komplex also, aber viele verschiedene Verfahren. Die Folgen dieser prozessualen Zersplitterung zeigen sich umso deutlicher, seit der Prozess gegen die vier mutmaßlichen Rädelsführer im Februar eingestellt wurde.
Verschleppte Verfahren
Mehr als sieben Monate lang war vor dem Landgericht Dortmund verhandelt worden, auf der Anklagebank saßen gewaltbereite Neonazis von gewisser Prominenz: Stanley Röske (50) aus Eisenach gehörte nach der Jahrtausendwende in Kassel zum Umfeld von Stephan Ernst, dem späteren Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke, und ist unter anderem wegen Schmuggels von Munition vorbestraft. Der braune Tiktoker und Hyperaktivist Robin Schmiemann (41) – aus dem Ruhrgebiet stammend, aber mittlerweile im baden-württembergischen Muggensturm ansässig – saß acht Jahre im Gefängnis, weil er bei einem Supermarkt-Überfall einen migrantischen Mann niedergeschossen hatte. Aus der Haft führte er mit der NSU-Terroristin Beate Zschäpe einen innigen Briefwechsel.
Gregor Alexander M. (46), Versandhändler für Rechtsrock und Szenekleidung aus der Vulkaneifel, musste wegen einer brutalen Racheaktion gegen einen angeblichen „Verräter“ hinter Gitter. Keven L. (45) aus Eisenach war Landtagskandidat der mittlerweile aufgelösten Kleinstpartei „Die Rechte“ in Baden-Württemberg. Die von den Angeklagten angeheuerten Szene-Anwält*innen setzten erfolgreich darauf, das Verfahren zu verschleppen und die Anklage lächerlich zu machen. Vernehmungen der Ermittler*innen wurden mutwillig in die Länge gezogen. Jedes einzelne abgehörte Gespräch und Telefonat wurde auf Drängen der Verteidigung in voller Ausführlichkeit im Gerichtssaal abgespielt. Selbst wenn kaum etwas zu verstehen war.
Thüringen: Einstellung ohne Auflage
Die Zermürbungsstrategie ging auf, zumal nachlässig geführte Ermittlungen die Beweisführung zusätzlich erschwerten. Nach 25 zähen Verhandlungstagen stimmten Gericht und Anklagebehörde schließlich zu, das Verfahren gegen Zahlung von jeweils 500 Euro an ein gemeinnütziges Kinder- und Jugendhilfswerk einzustellen – weil sonst „noch umfangreiche Beweisaufnahmen angestanden hätten“, wie das Gericht mitteilte.
Wer daraufhin erwartet hatte, dass die bundesweit verstreuten Verfahren gegen die weiteren mutmaßlichen „Combat 18“-Beteiligten nun das gleiche Ende nehmen würden, sieht sich überrascht. Einzig die Staatsanwaltschaft Gera, die zentral für die Ermittlungen in Thüringen zuständig war, stellte ihr Verfahren gegen drei Männer und eine Frau unter Verweis auf „aktuelle Pressemitteilungen“ über den Dortmunder Prozess Mitte März ein, sogar ohne jede Auflage. Die Taten lägen lange zurück, die vier Beschuldigten seien keine Rädelsführer, erklärte ein Sprecher. „Vor diesem Hintergrund ist die hiesige verfahrensabschließende Entscheidung sowohl hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit als auch im Hinblick auf den zu erwartenden Ausgang des Verfahrens gerechtfertigt.“ Die Ermittlungen in Thüringen richteten sich unter anderem gegen die Lebensgefährtin von Stanley Röske sowie gegen einen 47-Jährigen, der einst Frontmann der neonazistischen Skinheadband „Garde 18“ gewesen war.
Anklagen in Hessen und Rheinland-Pfalz
Ganz anders entschieden dagegen die Anklagebehörden in Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erhob Anfang März Anklage gegen einen 36-Jährigen aus Fulda, einen 55-Jährigen aus Nordhessen und eine 42-Jährige aus dem Taunus. Die Frau präsentiert sich online als harmlose Tierfreundin, ist der Polizei aber schon seit der Jahrtausendwende als Teilnehmerin extrem rechter Veranstaltungen bekannt. Auch bei den Ermittlungen nach dem Mord an Walter Lübcke tauchte sie als Zeugin auf.
„Die Angeschuldigten sollen unter anderem an von ‚Combat 18‘ organisierten Leistungsmärschen, Konzerten sowie Weihnachtsfeiern teilgenommen haben und sogar teilweise noch die Aufnahmeprüfung absolviert haben, die nötig ist, um in den inneren Kreis der Vereinigung aufgenommen zu werden“, teilte ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft mit. Verhandelt werden soll am Landgericht Frankfurt, die Anklage ist aber noch nicht zugelassen.
Verteidigungsstrategie: „Unpolitische“ Treffen
Die rheinland-pfälzische Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz hat bereits Ende Februar drei ehemalige „Combat 18“-Aktivisten angeklagt. Die zwischen 37 und 40 Jahre alten Männer aus den Kreisen Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich sollen zum Umfeld des in Dortmund angeklagten Rechtsrockhändlers und Konzertveranstalters Gregor Alexander M. gehören. Der Jüngste hatte zusammen mit den mutmaßlichen Rädelsführern als Adressat auf der „Combat 18“-Verbotsverfügung gestanden. Auch hier muss das Gericht noch über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk, der einen der Angeschuldigten vertritt, spielte die Vorwürfe dem „Trierischen Volksfreund“ gegenüber herunter: Es werde „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, aus unspektakulären Zusammenkünften würden strafrechtliche Vorwürfe konstruiert. Der Trierer Anwalt folgt damit einer Argumentationslinie, die die Verteidigung auch in Dortmund immer und immer wieder bemüht hatte: Es seien alles rein freundschaftliche Begegnungen gewesen, nichts Politisches und schon gar nichts Verbotenes. Selbst wenn es zur Belohnung nach einer Wanderung schon mal liebevoll handgefertigte Holztafeln gab, mit der Chiffre „318“, die für „Combat 18“ steht.
Unterschiedliche Vorgehensweisen
In Brandenburg ist am Landgericht Potsdam schon seit dem vergangenen Sommer eine Anklage im „Combat 18“-Komplex anhängig. Angeklagt ist ein aus Berlin stammender 47-Jähriger, der seit Jahrzehnten in der militant-rechtsextremen Szene unterwegs ist und unter anderem der 2005 verbotenen „Kameradschaft Tor“ angehört haben soll. Der Ausgang des Dortmunder Prozesses soll nach den Worten einer Gerichtssprecherin für dieses Verfahren jedoch keine Rolle spielen: „Die Entscheidung, die die Kammer im hiesigen Strafverfahren treffen wird, erfolgt unabhängig von der Einstellung eines Verfahrens an einem anderen Gericht.“
Das wiederum scheint man am Landgericht Saarbrücken etwas anders zu sehen. Hier wartet ebenfalls seit dem vergangenen Sommer ein 29-Jähriger aus Neunkirchen auf seinen Prozess. Der Anhänger der neonazistischen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ soll erst im Januar 2022 Vollmitglied von „Combat 18 Deutschland“ geworden sein – mithin deutlich nach dem Verbot. Gegen eine per Strafbefehl verhängte Geldstrafe hatte er Widerspruch eingelegt, jetzt kann er womöglich auf eine Einstellung hoffen. „Wir haben eine Sachstandsanfrage an das Landgericht Dortmund gestellt und werden die Antwort entsprechend prüfen“, sagte ein Gerichtssprecher.
Zersplitterung
Noch völlig offen sind die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft in Rostock gegen drei Männer aus Mecklenburg-Vorpommern, darunter ein Beisitzer im Bundesvorstand der neonazistischen „Neuen Stärke Partei“. Und sonst so? Gegen einen 45-Jährigen aus Dortmund wurde das Verfahren schon vor anderthalb Jahren gegen Zahlung einer Geldauflage von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf eingestellt. Der Einzige, der bislang für das Weiterleben von „Combat 18“ zur Rechenschaft gezogen wurde, ist ein 42-Jähriger aus Merzig im Saarland. Er hat einen Strafbefehl über 3.600 Euro (120 Tagessätze à 30 Euro) akzeptiert. Und ärgert sich angesichts des Erfolgs seiner Gesinnungsgenossen vor dem Dortmunder Landgericht darüber wahrscheinlich heute noch.
Gegründet wurde „Combat 18“ – die Ziffern stehen für die Initialen von Adolf Hitler – in den neunziger Jahren in Großbritannien, als bewaffneter Arm des Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“. In zahlreichen Ländern gibt es Ableger. Propagiert wird ein aggressiver Rassismus und Antisemitismus, verbunden mit dem Aufruf zur Gründung kleiner, unabhängig agierender Terrorzellen gemäß der Strategie des „führerlosen Widerstands“. Obwohl „Blood & Honour“ in Deutschland schon im Jahr 2000 verboten wurde, durfte „Combat 18“ hierzulande noch zwei Jahrzehnte weiter machen. Wie schwer es den Behörden fällt, die dahinterstehenden Netzwerke zu zerschlagen, dürften die zersplitterten Verfahren im „Combat 18 Deutschland“-Komplex erneut bestätigt haben.