Neonazis ziehen vor Gericht

Einen Monat nach dem Verbot des bayerischen Neonazi-Netzwerks „Freies Netz Süd“ will die Szene jetzt die Verbotsverfügung des Innenministeriums juristisch anfechten lassen.

Donnerstag, 28. August 2014
Johannes Hartl

Mehr als ein Jahr nach der Razzia gegen das „Freie Netz Süd“ (FNS) hat das bayerische Innenministerium die Neonazi-Vereinigung am 23. Juli dieses Jahres als Nachfolgeorganisation der 2004 verbotenen Fränkischen Aktionsfront (FAF) auflösen lassen. (bnr.de berichtete) Im Zuge dieser Maßnahme wurde aber nicht nur die Vereinigung verboten und ihr gesamtes Vermögen beschlagnahmt, sondern auch der „Final Resistance“-Versand und die Immobilie in Oberprex im Landkreis Hof „zugunsten des Freistaates Bayern eingezogen“.

Nach Ansicht des Ministeriums habe das FNS seit seiner Gründung Ende 2008/Anfang 2009 vor allem die „aggressiv-kämpferischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ der FAF fortgeführt und eine „klare Wesensverwandtschaft zum historischen Nationalsozialismus“ aufgewiesen. Außerdem sei bei der Auswertung der internen Konzeptpapiere des größten bayerischen Neonazi-Netzwerks auch eine „tief im Nationalsozialismus verwurzelte Ideologie und gewaltbereite Ausrichtung des ‚Freien Netz’ Süd’ und seiner Anhänger“ deutlich geworden.

Rund einen Monat später kündigt die Szene jetzt ein juristisches Vorgehen gegen die Verbotsverfügung an. Auf dem rechtsextremen Internet-Portal „Altermedia“ teilte der Neonazi Roy Asmuß im Namen der „Klägergruppe“ mit, dass gegen die „unrechtsstaatlichen Maßnahmen, Zwangsenteignungen und Beschlagnahmungen vor den zuständigen Gerichten“ geklagt werden solle. Denn „der neueste negative Höhepunkt der Verbotsmaschinerie gegen alles Nationale“, heißt es dort, werde „nicht unbeantwortet bleiben“.

Kameradschaftsverband regelmäßig mit FNS-Bannern präsent

In der auf „Altermedia“ publizierten Mitteilung versuchen die Neonazis schon jetzt, die Bedeutung des FNS sowie seiner Immobilie zu relativieren. Beispielsweise wird der Kameradschaftsdachverband lediglich als „heimattreue Internetseite“ und die Immobilie sogar bloß als „Privathaus“ der „unpolitischen Mutter eines dort lebenden Nationalisten“ bezeichnet. Einen ähnlichen Tenor hatte zuvor bereits die 2013 gegründete Neonazi-Partei „Der III. Weg“, in der sich viele FNS-Aktivisten neu organisierten, in ihrer Berichterstattung über das Verbot angeschlagen.

Mit den Ermittlungsergebnissen und den Beobachtungen der letzten Jahre sind diese Behauptungen aber kaum vereinbar. So konnten bei den Verbotsermittlungen durch die „Auswertung der elektronischen Kommunikation und weiterer elektronischer Daten“ eine „klare Führungsebene und hierarchische Strukturen innerhalb des ‚Freien Netz’ Süd’“ nachgewiesen werden. Zudem war der Kameradschaftsverband in der Vergangenheit regelmäßig mit FNS-Bannern oder Flugblättern auf Veranstaltungen präsent.

Auch die Behauptung, die Immobilie in Oberprex habe lediglich als „Privathaus “ fungiert, ist angesichts der zahlreichen dort abgehaltenen Veranstaltungen der parteifreien extremen Rechten kaum haltbar. Alleine im Zeitraum von Juni 2010 bis Februar 2014 wurden in Oberprex nach Angaben der Sicherheitsbehörden 44 nicht-öffentliche und öffentliche Veranstaltungen der Szene bekannt. In einigen Fälle handelte es sich um Nachbesprechungen von Demonstrationen, in anderen Fällen sogar um länderübergreifende braune Events wie den „III. Tag der Deutsch-Böhmischen Freundschaft“.

Spenden zur finanziellen Unterstützung erbeten

Zuletzt diente die Immobilie im Landkreis Hof aber nicht nur dem im Mai 2013 aus der Haft entlassenen Aktivisten Tony Gentsch als Wohnsitz, sondern war ferner der Geschäftssitz des neonazistischen „Final-Resistance“-Versands (Motto: „Ture NS-Streetware“), der Ende November 2013 von seinem Gründer und langjährigen Inhaber Daniel Weigl an die beiden führenden FNS-Kader Matthias Fischer und Tony Gentsch abgegeben wurde. (bnr.de berichtete)

Bevor die Verbotsverfügung nun von der „Klägergruppe“ angefochten werden soll, wird jedoch zur finanziellen Unterstützung der „Klage gegen das FNS-Verbot und gegen die Zwangsenteignung“ um eine Spende gebeten. Verantwortlich für das angegebene Konto bei der Sparkasse Altötting-Mühldorf zeigt sich Roy Asmuß, der bis zur Einstellung der Website auch die FNS-Homepage pressrechtlich geführt hat. Als Verantwortlicher im Sinne des Pressrechts geriet er dabei auch in den Fokus der Justiz, nachdem auf einer von ihm verantworteten Internetseite ein Polizeibeamter erst überhaupt nicht und später nur unzureichend anonymisiert angeprangert worden war. Dafür wurde Asmuß im Februar vom Amtsgericht Altötting schließlich zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. (bnr.de berichtete)

Bayerns Innenministerium dürfte die angekündigte Klage derweil gelassen sehen. Schon bei der Bekanntgabe des Verbots zeigte sich Innenminister Joachim Herrmann (CSU) überzeugt, dass sich die Verbotsgründe im Zweifelsfall auch „gerichtsverwertbar“ belegen lassen würden.

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