Neonazi will Strafmilderung
Im Prozess vor dem Oberlandesgericht München gegen Mitglieder der Terrorgruppe „Oldschool Society“ hat der Angeklagte Markus W. einen Deal vorgeschlagen.
Vergangene Woche überraschte der mit als Rädelsführer der mutmaßlichen Terrorgruppe „Oldschool Society“ (OSS) angeklagte Markus W. mit einem Teilgeständnis. Der Verteidiger des Neonazis, Reinhard B., verlas im Gerichtsprozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht München eine von ihm unterzeichnete Erklärung, in der sich der 40-Jährige zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft äußert. Der mehrfach wegen Körperverletzung verurteilte „Vizepräsident“ der OSS schlägt dem Bundespräsidenten vor, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 500 Euro an einen Verein zur Unterstützung von Opfern rechter Gewalt zu zahlen, um eine Strafmilderung zu erreichen.
Der Bornaer Rechtsanwalt B. erklärt für seinen Mandanten, wie sich der Verfahrensgegenstand aus seiner Sicht zugetragen habe. Seit seiner Verhaftung im Mai letzten Jahres habe er Zeit gehabt, nachzudenken, sei aber „immer noch erstaunt, dass ich als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung gesehen werde“. Die OSS hätte eine Art „Arbeitskollektiv“ sein sollen. Man habe soziale und karitative Leistungen erbringen und sich über „sozialpolitische Themen“ unterhalten wollen, „es ging aber nie darum, eine Terrorgruppe zu sein“, schreibt der Angeklagte. Er bereue seine einschlägigen Äußerungen, die die Bundesanwaltschaft auf Grund der Überwachung der Gruppenkommunikation gegen ihn anführt.
„... Fenster eingeschmissen und dann das Ding hinterhergejagt“
Auch räumte er das von der Polizei am 1. Mai 2015 aufgezeichnete Telefongespräch ein. An diesem Tag verbrachte W. gemeinsam mit der Mitangeklagten Denise Vanessa G. illegal Sprengmittel nach Deutschland. Zur Verwendung der „Böller“ schlug W. seinem „Präsidenten“ am Telefon vor: „… deswegen habe ich schon gedacht, hier, so ein Cobra 11, hier, weißt du, hier Dachpappenstifte draufmachen mit Sekundenkleber ringsrum, draufkleben und dann so ein Ding im Asyl… so ein Ding im Asylcenter, im Asylheim so, weißt du, Fenster eingeschmissen und dann das Ding hinterhergejagt“.
Der Rechtsextremist „möchte aber betonten, dass dieses Gerede in der absurden virtuellen Daily-Soap-Welt einiger Nationalisten nicht real angewendet worden wäre“. Nie habe er „jemanden verletzen oder gar töten“ wollen, räumt aber gleichzeitig ein, dass er in der Vergangenheit „wiederholt Menschen verletzt“ habe. Das sei aber nie grundlos gewesen, die Betroffenen hätten ihm „Unrecht“ getan. Ansonsten, lässt er seinen Verteidiger schließlich mitteilen, möchte er sich aber dann doch nicht weiter zur Sache einlassen.
„Täter kann einen Ausgleich anstreben“
Warum der Angeklagte diese wenig sagende Einlassung vortragen lässt, machen die darauf folgenden Worte vom W.s zweitem Verteidiger Jan P. deutlich: „Ich gehe davon aus, dass wir uns auf der Strafzumessungsebene bewegen, weil es eh keinen Freispruch gibt.“ Im Klartext: Der Jurist sieht seinen Mandanten schon verurteilt und kämpft nur noch um eine möglichst milde Strafe. Für seinen Mandanten schrieb er deshalb an Bundespräsident Joachim Gauck: „Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass der Täter einen Ausgleich anstreben kann, was zu einer Strafrahmenverschiebung führen“, also das Urteil mildern könne. Nun gebe es in diesem Fall kein konkretes Opfer. Die Gruppe wurde zerschlagen, bevor sie einen Anschlag begehen konnte.
Bei einem abstraktem Gefährdungsdelikt wie der zur Anklage gebrachten Bildung einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129a StGB sei aber der Staat in seiner Integrität angegriffen und käme deshalb – vertreten durch das Staatsoberhaupt Gauck – für einen Täter-Opfer-Ausgleich in Frage. W. – einst Mitglied von NPD und einschlägigen Neonazi-Kameradschaften – schlägt vor, zum Ausgleich seiner Taten einen Betrag von 500 Euro auf das Konto einer Organisation zu überweisen, die die Rechte und Interessen der Opfer rechter Gewalt vertrete.