Neonazi-Clubhaus vor dem Aus?
Mit Abschluss des Kaufvertrages im Februar wähnten sich die Neonazis von „Voice of Anger“ im Besitz eines neuen Clubhauses – doch Nazigegner und Verwaltung stellen sich quer. Erstere machten den Eigentümerwechsel öffentlich, die Stadt Memmingen verweigerte die nötige Zustimmung zum Geschäft. Dagegen ging der Käufer vor und scheiterte vorerst am Oberlandesgericht München.
Seit ihrer Gründung im Jahr 2002 kämpft „Voice of Anger“, die laut bayerischem Verfassungsschutz „größte noch aktive Skinheadgruppierung“ um ein eigenes Clubhaus – bislang ohne Erfolg. Am 11. Februar schloss Boris G. einen Kaufvertrag mit dem bisherigen Eigentümer und wurde am 18.2.2016 im Grundbuch vorgemerkt. Am Folgetag erteilte die Stadt Memmingen ihre Zustimmung.
Der geplante Eigentümerwechsel blieb aber nicht unbemerkt. Nazigegner machten am 7. Juli mit einer Kundgebung „Kein Raum für Nazis“ die Nachbarschaft darauf aufmerksam, dass nun Neonazis – von denen etwas weniger als 30 eine Veranstaltung in dem Gebäude besuchten – die ehemalige „Gartenschänke“ der Kleingartenanlage „Hart“ betreiben wollen.
Gericht weist Beschwerde zurück
Die Stadt indes widerrief ihre wegen einer entsprechenden Grundbucheintragung notwendige Zustimmung und verhinderte so die endgültige rechtswirksame Übertragung durch das Grundbuchamt. Boris G. legte dagegen Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht vertritt die Ansicht, der „fristgerecht erklärte Widerruf hebt die zuvor wirksam erklärte Zustimmung auf und führt zu deren Erlöschen“. Entsprechend wies das Gericht die Beschwerde des 32-Jährigen, wie gestern bekannt wurde, zurück. Damit würde die Veräußerung unwirksam und die Stadt könnte ihr Vorkaufsrecht ausüben.
Allerdings hat der 34. Zivilsenat die Einlegung der Rechtsbeschwerde binnen eines Monats zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen. Selbst wenn der in der Sache tätige Rechtsanwalt Alexander Heinig diese für aussichtslos hielte, könnte er den Neonazis damit doch Zeit verschaffen.
Rechtsanwalt Alexander Heinig ist übrigens kein Unbekannter. Er gilt als Szene-Anwalt und fiel als Rechtsrocker auf. Die Aufnahmen seiner inaktiven Band „Ultima Ratio“ werden bis heute durch Oldschool Records aus der Nähe von Memmingen vertrieben. Dessen Betreiber verteidigt Heinig aktuell gegen den Vorwurf des Vertriebs von 88 Tonträgern mit volksverhetzenden, Gewalt- und Straftaten billigenden, das NS-Regime verherrlichenden oder sonstigen bei Verbreitung strafbaren Inhalt am Amtsgericht Memmingen.