Nach Gerichtsurteil: wir-sind-afd.de wird zu das-ist-afd.de

Unter der Domain wir-sind-afd.de hatte ein Blogger heftige Zitate von AfD-Funktionären gesammelt und veröffentlicht. Dies schmeckte der AfD offenbar nicht und verklagte daraufhin den Mann. Jetzt hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Domain abgeschaltet werden muss – die Inhalte wurden bereits auf das-ist-afd.de gespiegelt.

Freitag, 28. September 2018
Redaktion
Die neu aufgesetzte Seite, unter der die AfD-Zitate weiterhin zu finden sind.
Die neu aufgesetzte Seite, unter der die AfD-Zitate weiterhin zu finden sind.
Der Blogger Nathan Mattes darf die Domain wir-sind-afd.de nicht länger nutzen und muss diese unverzüglich aufgeben. Das beschloss das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Köln, das bereits zugunsten der AfD entschieden hatte. Der Mann würde durch die Domain unzulässig in die Namensrechte der Partei eingreifen. „Aufgrund des Namens der Domain entstehe eine sogenannte Zuordnungsverwirrung“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Durch das „wir sind...“ könne ein falscher Eindruck entstehen, nämlich, dass die Seite von der Partei oder mit deren Zustimmung betrieben werde.

Inhalte nicht das Problem

Um die Inhalte der Seite ging es bei dem Rechtsstreit, der durch eine Abmahnung der AfD im April 2017 begann, nicht. Das Gericht führt weiter aus, dass es dem „Beklagten unbenommen bleibe, seine Inhalte (…) unter einer anderen, ebenfalls gut auffindbaren Domain zu veröffentlichen.“
Es gibt Neuigkeiten zum Rechtsstreit mit der sogenannten AfD: Laut @OLGKoeln darf ich die Domain https://t.co/0KlWzC5FOX nicht weiter nutzen.
Wir finden das so falsch, dass wir sogar wieder eine PM verfasst haben: https://t.co/x6Q4NifLi1 — Dies das Nananananananathanas (@zeitschlag) 28. September 2018
Den Gedanken hatte der Blogger offenbar schon vor dem Urteil. Denn unter das-ist-afd.de gibt es eine Kopie der Seite. Auch dort werden Besucher mit dem Slogan „Wir sind AfD“ begrüßt, ergänzt um „Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir sitzen unter anderem im Deutschen Bundestag.“ Weiter werden dort über 30 Zitate meist prominenter AfD-Politiker aufgeführt. In etwa: „1000 Jahre Deutschland! Ich gebe euch nicht her“ von Björn Höcke oder der von Dubravko Mandic geäußerte Satz: „Von der NPD unterscheiden wir uns vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützerumfeld, nicht so sehr durch Inhalte.“

Blogger will weiter Aufklärung betreiben

„Ich finde den Beschluss unglaublich“, sagt Nathan Mattes zur Erklärung des OLG Köln. Die Rechte einer Partei würden stärker geschützt als die einer Person. „Aktuell macht diese Partei, die sich demokratisch und rechtsstaatlich nennt, wieder überall Schlagzeilen mit ihrer offenen Kooperation mit rechtsextremen Gruppen“, so der Blogger, der gleichzeitig ankündigt, weiter über die AfD aufklären zu wollen. Der Fall hatte nach dem erstinstanzlichen Urteil in der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen, durch eine Crowdfunding-Kampagne waren über 50.000 Euro zusammengekommen. Das nicht für Prozesskosten benötigte Geld wolle der Betreiber spenden.
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